Landrat will Obergrenze für Baugesuchsgebühren abschaffen

  30.11.2017 Baselbiet, Politik, Bauprojekte

Der Landrat verabschiedete die Änderung des Bau- und Raumplanungsgesetzes mit 45 zu 41 Stimmen. Das für Gesetzesänderungen ohne Urnengang nötige Vierfünftelmehr wurde damit nicht erreicht.

Einen Antrag der SVP, die Obergrenze für Baugesuchsgebühren wie bisher bei 100\'000 Franken zu belassen, verwarf der Landrat bei der zweiten Lesung mit einem Stichentscheid der Landratspräsidentin (EVP). Gegen eine Aufhebung sowie auch eine Erhöhung der Obergrenze hatte sich neben der SVP auch die FDP ausgesprochen.

Die Regierung hatte ursprünglich beantragt, die Gebührenobergrenze um 50\'000 auf 150\'000 Franken zu erhöhen. Dies hätte gemäss Vorlage zu Mehreinnahmen von etwa 50\'000 bis 100\'000 Franken geführt.

Bei der ersten Lesung der Gesetzesänderung Anfang November hatte der Landrat jedoch mit einer Stimme Unterschied einem Antrag einer Minderheit der vorberatenden Bau- und Planungskommission zugestimmt, die Obergrenze ganz abzuschaffen. Jeder solle für den entstehenden Aufwand bezahlen, hatten die Befürworter argumentiert.

Aufs Tapet gebracht hatte die Regierung die Erhöhung der Obergrenze im Sommer 2015 in ihrem Massnahmenpaket zur Entlastung des Staatshaushalts bis 2019 um insgesamt rund 190 Millionen Franken. Gemäss Kommissionsbericht nimmt Baselland mit der Obergrenze landesweit eine Sonderstellung ein. Auswirkungen hätte die Anpassung auf jährlich fünf bis zu acht von rund 2000 Baugesuchen. sda.


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