Baselbieter Regierung will Bürgerrechtsgesetz total revidieren

  18.10.2017 Baselbiet, Politik

Das neue Bundesrecht bringt per 1. Januar 2018 Anpassungen und Präzisierungen, jedoch keinen grundlegenden Kurswechsel bei Einbürgerungen, wie es in einer Regierungsmitteilung heisst. Insgesamt würden aber die Hürden für den Erwerb des Bürgerrechts erhöht. Dadurch nähere sich das Bundesrecht an die bisherige Praxis im Kanton Basel-Landschaft an.

Die notwendigen Anpassungen des kantonalen Rechts an das Bundesrecht erfordern gemäss Landratsvorlage grundsätzlich eine Teilrevision des kantonalen Gesetze. Bei den Vorbereitungsarbeiten habe sich indes gezeigt, dass die Verständlichkeit und Lesbarkeit des 1994 in Kraft getretenen Bürgerrechtsgesetzes durch mehrere Teilrevisionen gelitten habe. Zudem müssten etwa Begriffe neu definiert werden.

Die Regierung will mit der Totalrevision jedoch an den über Jahre hinweg erarbeiteten und breit abgestützten kantonalen Grundsätzen festhalten, soweit nicht schärfere bundesrechtliche Mindestvorgaben bestehen. Neu ins Gesetz überführt werden soll die bisherige Verwaltungspraxis zu den Anforderungen an die Sprachkenntnisse sowie an den finanziellen und strafrechtlichen Leumund. sda


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