Baselbieter Landratsvorlagen sollen gesellschaftliche Auswirkungen aufzeigen

  06.09.2017 Baselbiet, Politik, Gesellschaft

Aufgeführt werden sollen in Vorlagen der Regierung und der Gerichte allfällige «bedeutsame gesellschaftliche Auswirkungen», wie der am Mittwoch veröffentlichten Landratsvorlage zu entnehmen ist. So will die Regierung in jede Vorlage jeweils eine «fachübergreifende, gesamtgesellschaftliche Optik» integrieren.

Konkret soll die federführende Direktion jeweils aufzeigen, welche Tragweiten und Folgen eine Vorlage etwa auf Kinder, ältere Menschen, behinderte Menschen, auf die Gleichstellung von Mann und Frau sowie insbesondere auf Familien hat. Fachliche Unterstützung sollen dabei verschiedene Ämter und Fachstellen leisten.

Mit der Vorlage reagiert die Regierung auf einen Vorstoss aus dem Landrat. Ein überwiesenes Postulat aus EVP-Kreisen hatte angeregt, analog der gesetzlich geregelten Regulierungsfolgeabschätzung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) eine ebensolche Folgeabschätzung für Familien einzuführen.

Mit der Regulierungsfolgeabschätzung für KMU werden neue und bestehende Erlasse auf Zweckmässigkeit, Notwendigkeit, mögliche effizientere Alternativen, die Effizienz im Vollzug sowie die Belastung der KMU bezügliche administrativen Mehraufwand und Folgekosten geprüft. Sie ist im KMU-Entlastungsgesetz geregelt.

Die Einführung einer gesetzlichen Regulierungsfolgeabschätzung für Familien lehnt die Regierung indes ab. Eine solche sei ein sehr aufwendiges Instrument. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung des Landrats will sie aber auf Dekretsstufe sicherstellen, dass Auswirkungen auf Familien in «allen relevanten Fällen» geprüft werden. In der heutigen Praxis sei dies nicht immer garantiert. sda.


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