JSK retuschiert Baselbieter Regierungskompetenzen-Reform
06.07.2017 Baselbiet, PolitikDie Totalrevision des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung geht zurück auf zwei vom Landrat überwiesene Motionen von grüner Seite. Deren Ziel war mehr Handlungsspielraum für die Regierung im über 30-jährigen geltenden Recht. Der Entwurf vom Januar enthält zudem Bereinigungen.
Die JSK des Landrates ist nun prinzipiell einverstanden, dass das Parlament Kompetenzen an die Regierung abtritt, wie aus ihrem am Donnerstag publizierten Bericht hervorgeht: Letztere müsse für die Arbeit ihrer Verwaltung geradestehen und solle daher auch mehr selber organisieren dürfen.
Die JSK will jedoch die Zügel nicht komplett aus der Hand geben, sondern dem Parlament weiterhin eine gewisse Mitsprache sichern. «Allfällige Fehlentscheide (...) müssten nach Möglichkeit verhindert werden können». Wird die Aufgabenzuordnung per Verordnung statt wie bisher per Dekret geregelt, hätte der Landrat nichts mehr zu sagen.
Gegen Aufgaben-Liste
Zwei Varianten lagen vor: eine allgemeine Aufgaben-Auflistung im Gesetz oder eine Vorab-Informationspflicht zuhanden der JSK. Diese entschied sich klar für Letzteres mit der Präzisierung, dass die Regierung die ständigen Kommissionen «vorgängig» über «beabsichtigte» Geschäfte informieren muss.
So sollen die Kommissionen lange genug vor einem Regierungsbeschluss von strukturellen Absichten und Plänen erfahren, nämlich sobald sie «klare Konturen angenommen haben». Dieser retuschierte Formulierung soll eine deutlich längere Vorwarnzeit bringen, als mit der bisher vorgeschriebenen Informationspflicht für «bevorstehende» Reformen.
Ganz gestrichen hat die JSK überdies eine vorgeschlagene Neuregelung für Präsidialentscheide in Fällen, bei denen die Zeit nicht reicht für Zirkularentscheide. Diese hätten dem Gesamtregierungsrat gemäss dem Entwurf nur nachträglich zur Kenntnis gebracht werden müssen. Der Kommission ist die bisher verlangte Genehmigung aber lieber.
Unbestritten war derweil, dass künftig ein Regierungsmitglied nicht gleichzeitig auch der Bundesversammlung angehören darf. Bisher ist ein Doppelmandat auf ein Regierungsmitglied beschränkt. Die JSK unterstützt ferner die Streichung jenes Passus\', gemäss dem Regierungsmitglieder nach acht Jahren die Direktion wechseln sollten.
Mit diesen Retuschen hat die JSK die Vorlage mit 12 Stimmen bei einer Enthaltung zuhanden des Parlamentsplenums beschlossen. sda