Landrat legt Pendlerabzug auf maximal 6000 Franken fest

  30.09.2016 Baselbiet, Region, Gesellschaft, Politik, Gemeinden, Verkehr

In der Schlussabstimmung stimmte der Landrat der Steuergesetz-Teilrevision mit 77 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Das Vier-Fünftel-Mehr zum Ausschluss des obligatorischen Urnengangs wurde damit erreicht. Bleibt ein Referendum aus, entfällt also eine Volksabstimmung.

Abgelehnt hatte das Parlament zuvor mit 48 zu 36 Stimmen einen Antrag der SVP, die Pendlerabzugs-Limite auf 10\'000 Franken zu erhöhen. Dieser Antrag wurde gegen einen der Grünen/EVP-Fraktion ausgespielt, welcher den Abzug bei 4000 Franken deckeln wollte.

In der folgenden Gegenüberstellung zwischen diesen 4000 Franken und dem Kommissionsvorschlag, den Abzug auf der Höhe des Erstklass-GA (derzeit 5970 Franken) zu begrenzen, obsiegte letzteres mit 44 zu 41 Stimmen. Weil sich jedoch danach die Parlamentarier einig waren, dass eine Koppelung der Abzugs an den immer wieder steigenden GA-Preis doch zu umständlich wäre, wurden 6000 Franken als fixe Limite beschlossen.

Die Argumentationen hatten sich in der Debatte gegenüber der ersten Lesung vor einer Woche nicht geändert. SVP und FDP sprachen sich generell gegen ein Beschränkung des Pendlerabzuges aus, zeigten sich aber aufgrund der schlechten Staatsfinanzen kompromissbereit.

Dabei dürften jedoch Autopendler nicht übermässig belastet werden, weil dies zu einer Abwanderung von guten Steuerzahlern führen würde, sagten mehrere SVP-Vertreter. Grüne/EVP, CVP/BDP und SP wollten derweil einen möglichst tiefen Abzug erreichen.

Kein Selbstbehalt bei Krankheitskosten

Ursprünglich hatte die Baselbieter Regierung die Limite für den Pendlerabzug bei den Kantonssteuern auf 3000 Franken festlegen wollen. Damit wollte sie jene Limite übernehmen, die der Bund bei der direkten Bundessteuer für den Abzug von Fahrtkosten für den Arbeitsweg festgelegt hatte.

Die Regierung hatte sich dadurch Mehreinnahmen von rund 10 Millionen Franken pro Jahr erhofft. Mit einer Abzug-Limite von 6000 Franken liegen die Mehreinnahmen nun bei etwa 5 Millionen Franken. Heute können Baselbieter Pendler ihre belegten Fahrtwegkosten unbeschränkt abziehen.

Aus der Vorlage gestrichen hat der Landrat indes eine Einführung eines Selbstbehalts bei Krankheits- und Unfallkosten. Die Regierung wollte mit einem Selbstbehalt von fünf Prozent zusätzliche Einnahmen für die Kantonskasse von rund 15 Millionen Franken generieren.

Der Selbstbehalt war schon Bestandteil des Entlastungspaketes 12/15 gewesen, vom Stimmvolk damals jedoch abgelehnt worden. 2013 stellte die Regierung den Selbstbehalt erneut zur Diskussion; der Landrat trat dann jedoch gar nicht erst auf die Vorlage ein.

Budget 2017 kippt in Defizit

Verabschiedet hat der Landrat mit der Änderung des Steuergesetzes im Weiteren die Abschaffung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgeber. Weitere vorgeschlagene Änderungen, die das Gesetz vereinfachen oder zwingend vorzunehmen sind, waren im Landrat unbestritten.

Mit dem Entscheid des Landrats verschlechtert sich das am Mittwoch von der Regierung präsentierte Budget 2017. Ohne Selbstbehalt bei den Krankheitskosten und aufgrund des höheren Pendlerabzugs fallen rund 20 Millionen Franken an eingeplanten Steuermehreinnahmen weg. Der Voranschlag kippt so von einem geringen Überschuss von 6,2 Millionen in ein Defizit von 13,8 Millionen Franken. sda.


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