«B&B»: Baselbieter Kantonsgericht weist Gaugler-Beschwerde mehrheitlich ab

  16.03.2016 Baselbiet, Politik, Lausen, Justiz

Eine Wohnnutzung in einer Gewerbezone sei nur sehr beschränkt möglich, etwa für eine Eigennutzung oder zur Ausübung einer Abwartstätigkeit, begründete das Gericht sein Urteil. Zimmer in einem Bed&Breakfast-Betrieb dürften zudem nicht dauerhaft vermietet werden, was der Betreiber sicherzustellen habe.

Bewilligt wurden gemäss Kantonsgericht in der Liegenschaft in der Gewerbezone von Lausen nur drei der fünf Wohnungen: Genutzt werden dürften diese für den Eigenbedarf oder von standortgebundenen Personen. Der Bed&Breakfast-Betrieb sei zudem nur zulässig, wenn dort Gäste statt Dauermieter beherbergt werden.

Das Gericht verfügte daher, dass innert vier Monaten wieder der rechtmässige Zustand hergestellt werden muss. Insbesondere wohnen eine ehemalige Abwartin sowie eine Dauermieterin im Bed&Breakfast unrechtmässig im Gebäude. Eine weitere ehemalige Wohnung dürfe aufgrund einer früheren Nutzungsänderung nur als Büro dienen.

In den rechtmässig zugelassenen Wohnungen müsse zudem künftig jeder Mieterwechsel von den kantonalen Behörden bewilligt werden. Nur so kann gemäss Gericht sichergestellt werden, dass die Auflagen eingehalten werden.

Kritik an Gemeinde und Bauinspektorat

Im Rahmen seiner Urteilsberatung kritisierte das Gericht jedoch auch die Gemeinde Lausen. Es sei «unschön», dass die Gemeinde eine Anzeige einreiche, nachdem sie die Wohnungen in der Liegenschaft zwischenzeitlich selber als Sozialhilfewohnungen genutzt hatte. Der «Groll» der Eigentümer sei daher verständlich.

Im Weiteren bemängelte das Gericht, dass das Bauinspektorat die strenge Auffassung, die es heute vertritt, bei früheren Entscheiden nicht konsequent umgesetzt habe. Die damals «grosszügig» erteilten Bewilligungen hätten zu einer Unübersichtlichkeit geführt.

Teilweise gutgeheissen wurde die Beschwerde Gauglers, da einige Auflagen der Vorinstanz neu formuliert werden müssen, etwa weil sie zu streng waren. Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Daniela Gaugler und ihr Ehemann waren 2014 wegen möglicher Verletzung von Zonenvorschriften in ihrer Wohngemeinde Lausen ins Schussfeld der Kritik geraten. Am 17. Oktober 2014 erklärte die damalige Landratspräsidentin ihren Rücktritt. Die 1962 geborene SVP-Politikerin war 2005 ins Kantonsparlament gewählt worden. (sda.)

 


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