Der Bund muss und will sparen. Ebenfalls viele Kantone und Gemeinden. Und dann werden wir am 28. September gefragt, ob wir jährlich 1,8 Milliarden Franken Hausbesitzern zukommen lassen wollen. Jenen, die das Glück haben, vermögend zu sein. Also 1,8 Milliarden Mehrausgaben. Das ...
Der Bund muss und will sparen. Ebenfalls viele Kantone und Gemeinden. Und dann werden wir am 28. September gefragt, ob wir jährlich 1,8 Milliarden Franken Hausbesitzern zukommen lassen wollen. Jenen, die das Glück haben, vermögend zu sein. Also 1,8 Milliarden Mehrausgaben. Das ist im höchsten Masse ungerecht. Denn schliesslich müssten wir alle diese 1,8 Milliarden zahlen. Hausbesitzer und Mieter.
Und was heisst denn schon ungerechter Eigenmietwert? Machen wir ein Beispiel: Ein Haus mit einem Wert von 500 000 Franken muss als Vermögen versteuert werden. Wobei der Steuerwert des Hauses sogar oft noch weit unter diesem Betrag liegen dürfte. Neu soll also kein Eigenmietwert bezahlt werden. Eine andere Person mit einem Vermögen in derselben Höhe muss auch diese Summe versteuern. Kauft sie mit diesem Geld aber zum Beispiel BLKB-Zertifikate in ein gebührenfreies Depot der BLKB, so erzielt sie beim momentanen Zins von 4,6 Prozent einen Zins von 23 000 Franken im Jahr. Dieser Ertrag muss voll und ganz als Einkommen versteuert werden. Der vermögende Eigenheimbesitzer zahlt also nichts, eine Person mit Vermögen muss 23 000 Franken versteuern.
Also liebe SVP, FDP, LDP und «Mitte». Ist es das, was ihr unter ge- rechter und fairer Besteuerung versteht? Nein, so geht es nicht.
Deshalb ein Nein zu den kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften, und damit zur nicht beim Namen genannten Eigenmietwertabschaffung.
Heinz Zbinden, Gelterkinden