Zustupf dank der OECD-Mindeststeuer
06.02.2025 BaselbietBis zu 7,5 Millionen mehr für Kanton und Gemeinden
tho. Die Einführung der OECD-Mindeststeuer führt im Baselbiet zu leicht höheren Steuereinnahmen. Mit einer Anpassung des Steuergesetzes will die Baselbieter Regierung nun die Gemeinden im Kanton «angemessen an den Mehreinnahmen beteiligen». Die Vernehmlassung dazu wurde soeben eröffnet.
Grünes Licht für die Besteuerung von Unternehmensgewinnen mit mindestens 15 Prozent hat das Schweizer Stimmvolk im Juni 2023 an der Urne gegeben. Weltweit soll dieser Standard der OECD in rund 140 Ländern eingeführt werden. Betroffen sind ausschliesslich grosse, international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Kleinere Unternehmen können wie bisher besteuert werden. Zur Umsetzung der Mindestbesteuerung führt die Schweiz in den Kantonen mit einem tieferen Steuersatz als bisher 15 Prozent eine neue Ergänzungssteuer ein.
Im Kanton Basel-Stadt, wo viele Grosskonzerne ihren Sitz haben und derzeit ein Steuersatz von 13 Prozent gilt, schenkt die neue Mindeststeuer stark ein: Gegenüber heute wird mit Mehreinnahmen von 300 bis 500 Millionen Franken pro Jahr für die Kantonskasse gerechnet. Im Kanton Baselland hingegen, wo der Steuersatz mit 13,25 Prozent ebenfalls unter der Mindeststeuer liegt, dürften laut Mitteilung der Regierung nur wenige Unternehmen von der neuen Regelung betroffen sein. Zwar seien rund 30 Gesellschaften mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Franken auf Baselbieter Boden tätig, heisst es in der gestern publizierten Vorlage der Regierung, doch hätten nur wenige davon ihren Hauptsitz im Kanton. Das habe zur Folge, dass nur eine Handvoll Firmen mehr Steuern in die Kantonskasse einzahlen müsse.
Mehr für die Gemeinden
Konkret geht der Regierungsrat davon aus, dass die neue Zusatzsteuer aufgrund einer Übergangsbestimmung bis 2026 zu keinen nennenswerten Mehreinnahmen führen wird. Ab 2027 dürften dann «schätzungsweise zwischen 5 und 10 Millionen Franken» zusätzlich eingenommen werden. Davon muss der Kanton laut Bundesgesetz einen Anteil von 25 Prozent an den Bund abliefern, der Rest verbleibt im Kanton.
Wie die Regierung nun vorschlägt, sollen die Baselbieter Gemeinden zu einem Drittel von diesen kantonalen Mehreinnahmen profitieren. Dies entspricht laut der Vorlage dem maximalen kommunalen Gewinnsteuerfuss im Verhältnis zum kantonalen Gewinnsteuersatz. Die Verteilung unter den Gemeinden soll nach dem Vorschlag nach der jeweiligen Einwohnerzahl erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass alle Gemeinden zusammen voraussichtlich zwischen 1,25 und 2,5 Millionen Franken mehr erhalten und der Kanton zwischen 2,5 und 5 Millionen Franken mehr pro Jahr. Die Vernehmlassung zu diesem Verteilschlüssel läuft bis zum 6. Mai.
Eine Zweckbindung der zusätzlichen Mittel ist im Baselbiet derzeit nicht vorgesehen, wie die Regierung in ihrer Vorlage schreibt. Dafür seien die zu erwartenden Mehreinnahmen zu gering. Anders in Basel-Stadt: Dort soll der höhere Ertrag eingesetzt werden, um Standortnachteile auszugleichen, die durch die Mindeststeuer entstehen. Mit Zahlungen an die Bereiche Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Gesellschaft und Umwelt soll eine Abwanderung von Unternehmen verhindert werden.
