Wirtschaftskammer scheitert vor Gericht
17.09.2026 BaselbietInitiative für höhere Kinderbetreuungsabzüge bleibt ungültig
Damit sich Arbeit für Eltern mehr lohnt, verlangt die Wirtschaftskammer höhere Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung. Doch ihre Forderung verstösst laut Kantonsgericht gegen ...
Initiative für höhere Kinderbetreuungsabzüge bleibt ungültig
Damit sich Arbeit für Eltern mehr lohnt, verlangt die Wirtschaftskammer höhere Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung. Doch ihre Forderung verstösst laut Kantonsgericht gegen Bundesrecht.
Janis Erne
Manchmal weist die Präsenz der Streitparteien darauf hin, wie ein Gerichtsfall endet: So war es auch gestern am Kantonsgericht. Während der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat gleich mit vier Leuten anwesend war, kam lediglich ein Vertreter der Wirtschaftskammer (Wika) nach Liestal. Und dieser musste mitanhören, wie eine Stimmrechtsbeschwerde seines Chefs, Wika-Direktor Christoph Buser, vor dem höchsten Baselbieter Gericht Schiffbruch erlitt.
Buser – sozusagen der höchste Gewerbler im Kanton – wollte einen Entscheid des Landrats revidiert sehen: Das Baselbieter Parlament hatte eine Initiative der Wirtschaftskammer für rechtsungültig erklärt. Inhaltlich ging es dabei um die Forderung, dass die Kosten für die familienexterne Betreuung von Kindern bis 15 Jahren von den Steuern abgezogen werden können. Doch das Volksbegehren, das die Wika als Teil eines Initiativpakets lanciert hatte, weist einen juristischen Mangel auf, der sich laut Gericht nicht beheben lässt.
So entschied nach dem Regierungsrat und dem Landrat gestern auch das Kantonsgericht, dass die Initiative rechtsungültig ist und somit nicht vors Volk kommen kann. Das Urteil des fünfköpfigen Gremiums fiel einstimmig. Und auch die Begründung der Richterinnen und Richter war unmissverständlich: Die Initiative verstösst gegen Bundesrecht, konkret gegen das Steuerharmonisierungsgesetz. Dieses verlangt von den Kantonen, dass sie für Abzüge von Kinderbetreuungskosten einen Höchstbetrag festlegen.
Dies aus gutem Grund: Ohne Begrenzung könnten wohlhabende Eltern nämlich sehr hohe Abzüge geltend machen und so ihre Steuerlast drücken. Oder wie es Richter Niklaus Ruckstuhl ausdrückte: «Der Kostenunterschied ist offensichtlich: Eine angestellte Nanny erbringt mehr Leistung, als es im Vergleich zu einer Unterbringung in einer Kita notwendig wäre.» Das Steuerharmonisierungsgesetz verlange einen Höchstbetrag «als eine Art Kompromiss unter den Steuerpflichtigen», meinte Richter Markus Clausen.
«Dieser Vergleich verfängt nicht»
Die schriftlichen Einwände, die Christoph Buser vor der gestrigen Urteilsberatung erhoben hatte, überzeugten das Richtergremium nicht. Buser verwies zum Beispiel auf die SVP-Initiative, über die das Baselbiet im vergangenen März abstimmte und die ebenfalls Steuerabzüge forderte, ohne dabei einen Höchstbetrag zu nennen. Richterin Judith Frey-Napier sagte dazu: «Der Vergleich mit der Prämienabzugsinitiative verfängt nicht.» Sie begründete ihre Aussage damit, dass die obligatorischen Krankenkassenprämien staatlich festgelegt werden und dadurch eine Begrenzung erhielten. Die Kinderbetreuungskosten seien jedoch gegen oben offen.
Gerichtspräsident Pascal Leumann wies das Argument der Wirtschaftskammer zurück, eine Obergrenze könne auch auf nachgelagerter Stufe, also in einer Verordnung oder einem Dekret, festgehalten werden. Dafür hätte die Gesetzesinitiative einen expliziten Verweis vorsehen müssen. Dieser fehlt jedoch, so Leumann: «Da es sich um eine formulierte Initiative handelt, gibt es auch keinen Spielraum für eine nachträgliche Anpassung durch den Landrat.»
Und auch der Einwand der Wika, die Initiative sei nicht «offensichtlich rechtswidrig», verfing im Gerichtssaal nicht. «Der Wortlaut der Initiative und des Steuerharmonisierungsgesetzes sind klar – es gibt keinen Anlass, davon abzuweichen», meinte Clausen. Leumann ergänzte in einem Seitenhieb an die Wika und einzelne Politiker, eine lange Landratsdebatte oder ein üppiges Rechtsgutachten seien alleine kein Beweis dafür, dass eine Initiative rechtsgültig ist. Mit anderen Worten: Was zählt, sind die juristischen Fakten.
Stand heute können Eltern bis zu 10 000 Franken an Betreuungskosten pro Kind und Jahr von den Steuern abziehen lassen. Die Wirtschaftskammer will diesen Betrag erhöhen. Wie es mit ihrer Forderung weitergeht, bleibt abzuwarten. Im Nachgang des gestrigen Urteils reagierte der Verband mit deutlicher Kritik. In einer Mitteilung, die sie auf ihrer Website veröffentlichte, schreibt die Wika, der Entscheid des Kantonsgerichts sei «schwer nachvollziehbar». Zudem spricht sie indirekt von einer «politischen Mehrheit», die eine Volksinitiative aus dem demokratischen Prozess nehme.
Weitere Verfahren folgen
Zusammen mit ihren Beratern, den Staatsrechtsprofessoren Andreas Abegg und Goran Seferovic, will die Wirtschaftskammer die Urteilsbegründung «sorgfältig analysieren» und danach über das weitere Vorgehen entscheiden. Ein Weiterzug an das Bundesgericht erscheint jedoch fraglich. Nicht nur, weil sich das Kantonsgericht in seinem Urteil auf aktuelle Entscheide des Gerichts in Lausanne bezog, sondern auch, weil Wika-Direktor Buser im hauseigenen Podcast davon sprach, eine neue Initiative für Kinderbetreuungsabzüge zu lancieren, wenn das Kantonsgericht die erste als rechtsungültig einstufen würde.
Die Arbeit wird den Juristen der Wirtschaftskammer so oder so nicht ausgehen. Von den 17 Initiativen, die der Verband zur Stärkung der Baselbieter Wirtschaft erarbeitet hat, hat der Landrat rund einen Drittel als ungültig oder teilungültig eingestuft. Gegen diese Parlamentsentscheide will sich die Wika auf gerichtlichem Weg wehren, wie sie gestern schrieb. Gleichzeitig wird sie im Spätherbst für ihre erste Initiative werben müssen: Am 29. November stimmt das Baselbiet über die Forderung ab, wonach sich die Anstellungsbedingungen des Staatspersonals stärker an jenen von KMU orientieren sollen.

