«Wir betreiben Täterarbeit im Rahmen des Opferschutzes»
08.04.2025 BaselbietSexualstraftäter sollen in Kursen ein anderes Verhalten erlernen
Mit einem neuen Programm will die kantonale Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Menschen, die sexualisierte Gewalt ausgeübt haben, «erziehen» – und künftige Taten verhindern. Leiter ...
Sexualstraftäter sollen in Kursen ein anderes Verhalten erlernen
Mit einem neuen Programm will die kantonale Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Menschen, die sexualisierte Gewalt ausgeübt haben, «erziehen» – und künftige Taten verhindern. Leiter Rüdiger Kipp erklärt, warum das Programm mehr ist als ein «Nachsitzen», und wie er Opferschutz neu denkt.
Melanie Frei
Herr Kipp, wie muss man sich dieses Lernprogramm für Sexualstraftäter und -täterinnen vorstellen?
Rüdiger Kipp: Das Programm besteht aus acht Modulen von jeweils 90 Minuten und findet im Einzelsetting statt. Es basiert auf Erfahrungen aus dem seit über 20 Jahren bestehenden Lernprogramm gegen häusliche Gewalt.
Und jeder absolviert die gleichen Module?
Die Module sind festgelegt, aber innerhalb dieser Module gibt es verschiedene Übungen. Die Kursleitung entscheidet je nach Person, welche Methoden am besten geeignet sind. So kann auf individuelle Hintergründe und Lernbedarfe eingegangen werden.
Für welche Tätergruppen ist das neue Lernprogramm gedacht?
Während das bestehende Lernprogramm auf Gewalt innerhalb von Partnerschaften fokussiert ist, richtet sich das neue Programm an Personen, die sexualisierte Gewalt ausserhalb von Partnerschaften begangen haben – beispielsweise in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld.
Welche Kriterien müssen für die Teilnahme am Lernprogramm erfüllt sein?
Die Person muss in der Lage sein, sich mit den Themen des Programms auseinanderzusetzen und über die nötige kognitive Lernfähigkeit verfügen. Sie sollte in der Lage sein, das Gelernte zu reflektieren und umzusetzen.
Und wenn die Person nicht geeignet ist?
Falls jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Persönlichkeitsstörung eine psychiatrische Behandlung benötigt, ist das Lernprogramm nicht der richtige Ort. In solchen Fällen verweisen wir die Person an eine forensisch-therapeutische Abteilung, die spezialisierte Angebote für diese Zielgruppe hat.
Gab es besondere Gründe oder Entwicklungen für die Einführung des Lernprogramms?
Das neue Lernprogramm ist eine Folge des im Juli 2024 in Kraft getretenen revidierten Sexualstrafrechts. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung des «Neinheisst-Nein»-Prinzips. Demnach gilt eine sexuelle Handlung bereits dann als strafbar, wenn das Opfer sie verbal oder nonverbal ablehnt und der Täter diese Ablehnung ignoriert.
Laut Strafgesetzbuch (Artikel 198 Absatz 2 und Artikel 94 Absatz 2) können Personen, die gegen die sexuelle Integrität verstossen haben oder der sexuellen Belästigung beschuldigt werden, einem Lernprogramm zugewiesen werden.
Liegen wir falsch, wenn wir uns diesen «Unterricht» wie Nachsitzen vorstellen?
Das Lernprogramm ist kein klassischer Frontalunterricht, sondern setzt auf interaktive und reflexive Methoden. Die Kursleitung arbeitet mit den Teilnehmern, rekonstruiert die Tat, nutzt Flipcharts oder Papier und führt teilweise auch körperliche Übungen durch. Die Einheiten sind sowohl reflektierend als auch konfrontierend gestaltet.
Und haben das Ziel, dass …?
Dass die Täter sich intensiv mit sexualisierter Gewalt und ihrem eigenen problematischen Verhalten auseinandersetzen. Sie sollen ihre eigenen Wertvorstellungen hinterfragen, die möglicherweise hinter der Tat stehen, und die Perspektive der Opfer einnehmen, um Empathie zu entwickeln. Letztendlich geht es darum, ein Bewusstsein für das eigene Verhalten zu schaffen und nachhaltige Verhaltensänderungen zu erreichen – mit dem obersten Ziel, zukünftige sexualisierte Gewalt zu verhindern.
Sitzen gewisse Täter das Lernprogramm nicht einfach ab? Wie versichern Sie sich, dass tatsächlich ein Lernerfolg passiert?
Die Teilnehmer können nicht einfach passiv «absitzen» – wir arbeiten aktiv mit ihnen zusammen. Falls wir feststellen, dass jemand nicht mitarbeitet oder keine Fortschritte macht, können wir das Programm abbrechen. Am Ende der obligatorischen acht Module erstellen wir einen Abschlussbericht, in dem wir die Entwicklungsschritte dokumentieren. Sollte weiterer Handlungsbedarf bestehen, empfehlen wir zusätzliche Massnahmen, beispielsweise eine Therapie. Wir haben langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Gewalttätern mit dem Lernprogramm gegen häusliche Gewalt. Uns ist bewusst, dass nicht alle Teilnehmer von Anfang an motiviert sind. Ein wichtiger Teil unserer Aufgabe als Kursleitung ist es daher, die Teilnehmer während des Programms zu begleiten und sie schrittweise zur Verhaltensänderung zu führen.
Und wenn die Täter die Teilnahme am Lernprogramm verweigern?
Das kommt vor, auch in unserem Lernprogramm gegen häusliche Gewalt. Wenn zum Beispiel die Staatsanwaltschaft eine Person dem Programm zuteilt, diese eine Teilnahme aber ablehnt. In solchen Fällen geben wir den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann über das weitere Vorgehen im Verfahren.
Was unternehmen Sie in solchen schwierigen Fällen?
Wir führen Fallbesprechungen und Supervisionen durch, um Strategien zu entwickeln, wie wir die Person besser einbinden können. In der Regel gelingt uns das. Es gibt jedoch Einzelfälle, in denen eine Teilnahme nicht möglich ist. Dann müssen wir die betreffende Person vom Programm ausschliessen und den Fall wie gesagt zurück an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Welche Erfahrungen aus dem Lernprogramm gegen häusliche Gewalt fliessen in das neue Programm ein?
Das neue Lernprogramm wurde auf Basis dieser Erfahrungen entwickelt. Viele Konzepte wie Reflexionsübungen, Tatkonfrontation und das Hinterfragen gewaltlegitimierender Vorstellungen wurden übernommen und an die spezifischen Bedürfnisse des neuen Programms angepasst.
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Erfahrungen aus anderen Kantonen oder Ländern fliessen in das Programm ein?
In der Schweiz arbeiten derzeit mehrere Kantone an der Entwicklung solcher Lernprogramme. Wir stehen mit anderen Kantonen in engem Austausch, um gemeinsame Mindeststandards für Lernprogramme gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln. Dieser Prozess läuft aktuell, sodass künftig einheitliche Qualitätsrichtlinien entstehen, an denen sich die Programme orientieren können.
Und welche Aufgaben übernehmen Sie, Herr Kipp?
Meine Aufgabe bei der Interventionsstelle ist die Arbeit mit Tatpersonen. Ich bin zuständig für die Lernprogramme, deren Entwicklung, Qualitätssicherung, Organisation und Durchführung. Im Bereich der Lernprogramme gegen häusliche Gewalt führe ich die Abklärungen durch und bin das Bindeglied zwischen der Staatsanwaltschaft, der Kesb oder anderen relevanten Stellen. Zusätzlich leite ich das Team von sieben Kursleitenden für das Gruppenprogramm und organisiere Einzelprogramme für Frauen sowie für Teilnehmende mit fremdsprachigem Hintergrund.
Diese Arbeit dokumentieren Sie auch, nehmen wir an?
Ja. Ein wichtiger Teil meiner Arbeit ist die Dokumentation und Auswertung der Programme. Mit dem neuen Lernprogramm befinden wir uns noch in der Pilotphase, weshalb das Konzept und die Herangehensweise laufend überprüft und angepasst werden. Wie viele Fälle wir bearbeiten werden, lässt sich noch nicht sagen.
Sie sind also voll dabei.
Das ist so, denn ich halte das Lernprogramm für eine sehr gute Sache, weil es den Fokus bei sexualisierter Gewalt verändert. Indem wir die Täter – und das sind hauptsächlich Männer – in die Verantwortung nehmen, bewirken wir eine Veränderung. Wir betreiben Täterarbeit im Rahmen des Opferschutzes. Es geht dabei nicht darum, den Opfern zu sagen, wie sie sich schützen oder anpassen sollen, sondern wir nehmen die Täter in die Verantwortung. Das ist ein ganz wichtiger Fokus: Wir arbeiten aktiv an einer Verhaltensänderung und entwickeln mit den Tätern Verhaltensweisen, welche die sexuelle Integrität wahren. Dieser Ansatz ist entscheidend, weil er langfristig dazu beitragen kann, dass sich das Verhalten der Täter verändert und sexualisierte Gewalt verringert wird.
«Lustig, lästig, stopp! Sexuelle Belästigung und was Sie dazu wissen sollten» – ein Anlass des Frauenvereins Sissach in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer des Kantons Baselland. Donnerstag, 10. April, 19 Uhr, Jakobshof Sissach.

