Wie kann ich im Jahr 2026 meine Steuern optimieren?
12.02.2026Mit dem Frühling rückt auch ein fixer Termin näher: das Ausfüllen der Steuererklärung. Jährlich stellt sich dabei die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, um Abzüge sinnvoll zu nutzen? Die folgenden Tipps zeigen, worauf Sie achten ...
Mit dem Frühling rückt auch ein fixer Termin näher: das Ausfüllen der Steuererklärung. Jährlich stellt sich dabei die Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, um Abzüge sinnvoll zu nutzen? Die folgenden Tipps zeigen, worauf Sie achten sollten.
Welche Vorbereitungen kann ich treffen, um die Steuererklärung entspannt ausfüllen zu können?
Sammeln Sie bereits während des Jahres alle für die Steuererklärung benötigten Dokumente und überlegen Sie vor dem Ausfüllen der Formulare, ob es etwas Aussergewöhnliches zu berücksichtigen gibt. Kontrollieren Sie jeweils auch die definitiven Veranlagungsverfügungen. Anhand der Details zu den Verfügungen können Sie überprüfen, ob Anpassungen vorgenommen wurden.
Gibt es Neuerungen für das Jahr 2026, die für mich interessant sein könnten?
Das Schweizer Stimmvolk hat anlässlich der Abstimmung vom 28. September 2025 Ja gesagt zur Liegenschaftssteuer und somit auch zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Ein Blick auf den aktuellen Zeitplan verrät, dass der Eigenmietwert wohl nicht vor der Steuerperiode 2028 wegfällt. Empfehlenswert ist sicherlich, grössere Unterhaltsvorhaben am Eigenheim nach Möglichkeit noch vor dem Wegfall des Eigenmietwerts vorzunehmen.
Wir besitzen eine Liegenschaft.
Was gilt es da zu beachten?
Aktuell haben Sie noch die Wahl zwischen dem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Unterhaltskosten. Vergleichen Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung die Kosten und vergessen Sie dabei nicht die jährlich wiederkehrenden Beträge, die auch abzugsfähig sind (z.B. Service-Abos). Bei Wohnungen erhalten Sie meist eine Steuerbescheinigung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, auf welcher die abzugsfähigen Kosten ausgewiesen werden.
Stehen umfangreiche Renovationen an, so bietet sich hier ebenfalls Potenzial, mit einer umsichtigen Planung die Steuerbelastung zu reduzieren. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts werden zukünftig die Unterhaltskosten für selbst genutzte Liegenschaften nicht mehr abzugsfähig sein. Auch der Abzug von energiesparenden Investitionen bei der Bundessteuer ist künftig nicht mehr vorgesehen.
Welches Optimierungspotenzial bietet sich im Zusammenhang mit meiner Vorsorge?
Beiträge in die Säule 3a oder freiwillige Einkäufe in die 2. Säule helfen nicht nur, Ihr Alterskapital zu erhöhen, sondern können auch beim Steuersparen helfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Anschluss an eine Pensionskasse zahlen im Optimalfall jährlich den Maximalbetrag von derzeit 7258 Franken in die Säule 3a ein. Ab einem Guthaben von rund 60 000 Franken könnte die Eröffnung eines weiteren Säule-3a-Kontos sinnvoll sein, um die Steuerbelastung auch bei der Kapitalauszahlung zu optimieren.
Was könnte ich weiter tun, um meine Steuerbelastung zu optimieren?
Lässt es Ihr Budget zu und besteht in der 2. Säule eine Vorsorgelücke, kann über einen freiwilligen Einkauf nachgedacht werden. Ein späterer Kapitalbezug wird zwar ebenfalls besteuert, jedoch zu einem weit tieferen Tarif. 2025 in Kraft getreten ist zudem die Möglichkeit der rückwirkenden Einkäufe in die Säule 3a bei verpassten Beitragsjahren. Rückwirkende Einzahlungen sind erstmals ab 2026 für das Jahr 2025 möglich.
Wie kann die BLKB helfen?
Gerne analysieren wir Ihre individuelle Steuersituation und übernehmen im Rahmen eines Steuermandats auch das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.
Alle Angaben eignen sich zu Informationszwecken und ersetzen nicht die Beratung, einen Anlagevorschlag oder eine Empfehlung der BLKB.



