Widerstand gegen Tempo 30
22.07.2025 BennwilVerkehrsabteilung der Baselbieter Polizei prüft Einsprachen
In Bennwil soll auf allen Strassen im Siedlungsgebiet – auch auf der Kantonsstrasse – Tempo 30 eingeführt werden. Ein grosser Teil der Einwohnerschaft begrüsst das Vorhaben. Gegen den ...
Verkehrsabteilung der Baselbieter Polizei prüft Einsprachen
In Bennwil soll auf allen Strassen im Siedlungsgebiet – auch auf der Kantonsstrasse – Tempo 30 eingeführt werden. Ein grosser Teil der Einwohnerschaft begrüsst das Vorhaben. Gegen den Regierungsbeschluss gibt es aber mehrere Einsprachen.
Willi Wenger
Die Strassen in Bennwil sind teilweise sehr eng und unübersichtlich. Das gilt auch für die Kantonsstrasse. Deshalb soll in Zukunft nur noch mit maximal Tempo 30 durchs Dorf gefahren werden – auch auf dem rund 500 Meter langen, schnurgeraden Strassenabschnitt ab dem Ortsschild (von Hölstein her) in Richtung Dorfzentrum. Die Umsetzung soll noch in diesem Herbst erfolgen.
Allerdings: Gegen die entsprechende Verfügung der Verkehrsabteilung der Baselbieter Polizei wurden drei Beschwerden eingereicht. Zu deren Inhalt machen die Polizei und die Gemeinde keine Angaben. Gemeindepräsident Michael Bürgin erklärt auf Anfrage der «Volksstimme» aber: «Wir haben Ablehnung beantragt, denn Tempo 30 würde eine grosse Verbesserung für unser Dorf darstellen.»
Auf den Gemeindestrassen sei die Temporeduktion unbestritten, da, so Bürgin, «hier mit gesundem Menschenverstand nicht schneller gefahren werden sollte». Teils kritisch betrachtet wird Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt, welche die Hauptstrasse und die Sammelgasse umfasst, denn dabei handelt es sich um Kantonsstrassen.
Kaum Zeitverlust
Im Bereich Kernzone weise die Kantonsstrasse eine Breite von nur fünf Metern auf, dort müsse die Geschwindigkeit der örtlichen Situation angepasst werden und betrage bereits mehrheitlich weniger als 30 Stundenkilometer, sagen Sachverständige. Bei der Sammelgasse sei es ähnlich – dort ist die Strasse sogar nur noch 4,5 Meter breit. Die Beurteilung der zuständigen Verkehrsingenieure der Glaser Saxer Keller AG aus Bottmingen lautet, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auch dort zulässig sei.
In Tempo 30 sieht der Gemeinderat eine Erhöhung der Schulwegsicherheit sowie eine Verringerung der Attraktivität für den Durchgangsverkehr. Dies hatte er auch in seinem Antrag für die Geschwindigkeitsreduktion an den Kanton festgehalten. Zum Perimeter des Tempo-30-Abschnitts auf der Kantonsstrasse (insgesamt rund 850 Meter) hält Gemeindepräsident Bürgin fest, dass der effektive Zeitverlust weniger als 15 Sekunden betrage. Der Fussverkehr werde erheblich vom reduzierten Verkehr und den damit verbundenen positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit profitieren, ist er überzeugt: «Massgebende negative Auswirkungen sind keine zu erwarten, stattdessen aber eine Vielzahl an positiven Effekten.»
Die Baselbieter Polizei befürwortet die Verkehrsberuhigung: «Aus unserer Sicht spricht nichts gegen die Einführung der mittels Verkehrsanordnung verfügten Tempo-30-Zone», erklärt Polizeisprecher Marcel Wyss. Die Umsetzung könne aber erst erfolgen, wenn der Tempo-30-Beschluss rechtskräftig ist. Sollte der Rechtsdienst des Regierungsrats die pendenten Beschwerden abweisen, hätten die Einsprecher laut Wyss die Möglichkeit, das Kantons- und das Bundesgericht anzurufen.
Das Volk hat nichts zu sagen
Die geplante Temporeduktion hat ihren Ursprung in einem Volksbegehren, das vor bald zwei Jahren mit 170 Unterschriften an den Gemeinderat gerichtet wurde. In der Folge sprach sich die Gemeindeversammlung für die Einsetzung der Arbeitsgruppe aus. Diese hat das Begehren thematisiert und konkretisiert. Ein Gemeindeversammlungsbeschluss zugunsten von Tempo 30 auf der Kantonsstrasse und auch auf der Gemeindestrasse liegt in Bennwil nicht vor. Bewilligungsinstanzen seien der Regierungsrat für die Kantons- und der Gemeinderat für die Gemeindestrassen, sagt «Breesi» Bürgin: «Nur dann, wenn die Umsetzung budgetrelevant ist, hat die Gemeindeversammlung das letzte Wort.» Dies sei in Bennwil nicht der Fall: Die Signalisation von Tempo 30 werde keine 10 000 Franken kosten – der Gemeinderat wäre befugt, in eigener Kompetenz 20 000 Franken auszugeben.
«Wir sind von diesem Weg überzeugt», sagt Bürgin. Er hoffe, dass die Umsetzung noch in diesem Hebst vollzogen werden könne. Es sei in jedem Fall ein lohnenswertes Projekt im Interesse der Sicherheit der Kinder wie auch der Fussgängerinnen und Fussgänger.