Landrat fordert weitere Antworten zum Tötungsdelikt in Böckten
Der Fall des tödlichen Messerangriffs vor dem Lidl in Böckten beschäftigt erneut die Politik. SP-Landrat Roger Boerlin verlangt von der Regierung zusätzliche Antworten zur Aufsicht über das ...
Landrat fordert weitere Antworten zum Tötungsdelikt in Böckten
Der Fall des tödlichen Messerangriffs vor dem Lidl in Böckten beschäftigt erneut die Politik. SP-Landrat Roger Boerlin verlangt von der Regierung zusätzliche Antworten zur Aufsicht über das Heim in Oltingen, in dem Täter und Opfer lebten.
sda./je. Zum Tötungsdelikt, das sich im Dezember 2022 vor dem Lidl in Böckten ereignete, bleiben Fragen offen. Roger Boerlin (SP, Muttenz) hat im Landrat einen Vorstoss dazu eingereicht. Er möchte weitere Antworten zu Verantwortlichkeiten bei der Qualitätssicherung bei Heimen im Kanton.
«Bei mir ist der Eindruck entstanden, niemand sei gewillt, die Verantwortung für dieses tragische Tötungsdelikt zu übernehmen», sagte Boerlin gestern im Parlament. Auch nach der schriftlichen Beantwortung seiner Interpellation wollte er von der Regierung wissen, unter welchen Umständen dem Heim in Oltingen, in dessen Umfeld das Verbrechen verübt worden war, Bewilligungen erteilt worden waren und welche Kontrollen es gab.
Der neue Bildungsdirektor Markus Eigenmann (FDP) sagte, das Heim habe zum Zeitpunkt des Delikts keine Heimbewilligung, aber dafür eine Pflegeplatzbewilligung gehabt. Er wolle Boerlins Anschlussfragen aufnehmen und Antworten liefern, so Eigenmann.
Es gab Unregelmässigkeiten
Hintergrund der Interpellation von Boerlin ist das Tötungsdelikt, bei dem der 17-jährige Täter und das 18-jährige Opfer, beide Schweizer und beide Bewohner eines Heims für junge Menschen in Notsituationen in Oltingen waren.
Mit der Pflegeplatzbewilligung durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), die im Mai vor der Tat ausgestellt worden war, durfte das Heim bis zu drei Kinder und Jugendliche betreuen, wie es in der schriftlichen Antwort der Regierung heisst. Im März davor sei dem Heim keine neue Heimbewilligung ausgestellt worden, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt gewesen seien.
Es gab keine Hinweise, dass das Heim zusätzlich zu den bewilligten Plätzen weiter ein Heim führte, wie die Regierung weiter schreibt. Bei Abklärung nach der Tat habe die Kesb aber Unregelmässigkeiten bei Meldepflichten, Pflegeplatzbewilligungen und bei der Betreuung festgestellt. Im Mai 2023 sei die Pflegeplatzbewilligung entzogen worden, wonach im Heim nur noch Erwachsene hätten betreut werden dürfen, was keiner Bewilligung bedürfe.
Auch der «Beobachter» befasste sich mit dem Fall. Das Magazin berichtete, das Heim habe ohne Betriebsbewilligung weiterhin Jugendliche betreut. Der mutmassliche Täter habe schon zuvor als potenziell fremdgefährdend gegolten.