Wer soll am Mehrwert mitverdienen?
08.09.2026 BaselbietAbstimmung über Hauseigentümer-Initiative und Gegenvorschlag des Landrats
Bei Um- und Aufzonungen von Grundstücken kann die öffentliche Hand einen Teil des entstandenen Mehrwerts abschöpfen. Wie weit sie dabei gehen darf, entscheiden die Stimmberechtigten im ...
Abstimmung über Hauseigentümer-Initiative und Gegenvorschlag des Landrats
Bei Um- und Aufzonungen von Grundstücken kann die öffentliche Hand einen Teil des entstandenen Mehrwerts abschöpfen. Wie weit sie dabei gehen darf, entscheiden die Stimmberechtigten im Kanton am 27. September. Zur Auswahl stehen die Mehrwertabgabe-Initiative des Hauseigentümerverbands und der Gegenvorschlag des Landrats.
sda./vs.
● Was ist eine Mehrwertabgabe?
Planerische Entscheide können den Wert eines Grundstücks erheblich steigern. Wird etwa Landwirtschaftsland zur Bauzone, entsteht eine Einzonung. Wird die zulässige Nutzung eines Grundstücks geändert, spricht man von einer Umzonung. Darf auf einem Grundstück künftig beispielsweise höher oder dichter gebaut werden, handelt es sich um eine Aufzonung. Einen Teil solcher planungsbedingter Wertsteigerungen kann die öffentliche Hand mit der Mehrwertabgabe abschöpfen. Bei Einzonungen schreibt das Bundesrecht eine Abgabe von mindestens 20 Prozent vor.
Die Einnahmen dienen dem Ausgleich von Vor- und Nachteilen, die durch die Raumplanung entstehen. Ein wichtiges Beispiel sind Rückzonungen: Wird Bauland wieder einer Nichtbauzone zugewiesen, können Eigentümer Anspruch auf Entschädigung haben. Einnahmen aus der Mehrwertabgabe können zur Finanzierung solcher Entschädigungen verwendet werden.
● Warum kommt es überhaupt zur Abstimmung?
Der Hauseigentümerverband Baselland (HEV BL) hat die Gesetzesinitiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» eingereicht. Gleichzeitig musste das Baselbieter Gesetz nach einem Bundesgerichtsurteil angepasst werden. Regierung und Landrat erarbeiteten eine Revision, die der Landrat schliesslich als Gegenvorschlag zur Initiative beschloss. Weil sie im Parlament die für eine abschliessende Gesetzesänderung erforderliche Vierfünftelmehrheit verfehlte, kommt auch der Gegenvorschlag vors Volk.
● Was verlangt die HEV-Initiative?
Bei Einzonungen bleibt es bei der Abgabe von 20 Prozent des Planungsmehrwerts. Bei Umzonungen können die Gemeinden selber entscheiden, ob sie eine Mehrwertabgabe erheben. Tun sie dies, darf der Abgabesatz 30 Prozent nicht übersteigen. Aufzonungen sollen dagegen von der Mehrwertabgabe ausgenommen sein. Die Initiative sieht zudem eine Freigrenze von 30 000 Franken vor.
Der HEV begründet seine Initiative unter anderem mit dem knappen Volksentscheid von 2019. Zusätzliche Abgaben auf Aufzonungen verteuerten zudem Bauvorhaben und erschwerten die politisch gewünschte Verdichtung und Schaffung von Wohnraum, so die HEV-Argumente.
● Was will der Gegenvorschlag?
Auch der Gegenvorschlag belastet Einzonungen mit 20 Prozent. Bei Um- und Aufzonungen können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie eine Mehrwertabgabe erheben und deren Höhe in einem Reglement festlegen; maximal sind 30 Prozent zulässig. Die Freigrenze beträgt 30 000 Franken. Der entscheidende Unterschied zur Initiative liegt bei den Aufzonungen: Während die Initiative darauf keine Mehrwertabgabe zulässt, gibt der Gegenvorschlag den Gemeinden auch hier einen Spielraum von bis zu 30 Prozent.
● Wann wird die Abgabe fällig?
Eine Planänderung allein bedeutet noch nicht, dass der Grundeigentümer sofort bezahlen muss. Die Abgabe wird grundsätzlich fällig, wenn der Mehrwert realisiert wird – insbesondere beim Verkauf des Grundstücks oder bei einer Überbauung beziehungsweise Nutzung, mit welcher der Planungsvorteil ausgeschöpft wird. Erbschaft oder Schenkung lösen die Zahlung grundsätzlich nicht aus.
● Wie verliefen die politischen Fronten?
Im Landrat war vor allem umstritten, wie weit Gemeinden bei Um- und Aufzonungen gehen dürfen. Die ursprüngliche Regierungsvorlage sah eine obligatorische Abgabe von 20 Prozent auch auf Um- und Aufzonungen vor und erlaubte den Gemeinden eine Erhöhung bis auf 40 Prozent. Das Parlament schwächte diese Regelung deutlich ab: Im beschlossenen Gegenvorschlag gibt es bei Um- und Aufzonungen keine kantonale Mindestabgabe; Gemeinden können eine solche bis höchstens 30 Prozent vorsehen. Der Landrat verabschiedete den Gegenvorschlag am 23. April mit 46 zu 39 Stimmen bei einer Enthaltung. Zur Initiative sagen SVP und FDP Ja, «Mitte», GLP, EVP, SP und Grüne Nein. Den Gegenvorschlag unterstützen FDP und «Mitte»; SVP, GLP, EVP, SP und Grüne lehnen ihn ab. In der Stichfrage bevorzugt die SVP die Initiative, FDP, «Mitte», GLP, EVP und Grüne den Gegenvorschlag.
● Was passiert, wenn am 27. September beide Vorlagen angenommen werden?
Die Stimmberechtigten können sowohl der Initiative als auch dem Gegenvorschlag zustimmen. Deshalb enthält der Stimmzettel eine Stichfrage: Darin kann angegeben werden, welche der beiden Vorlagen gelten soll, falls beide eine Mehrheit erreichen. Erhält nur eine Vorlage mehr Ja- als Nein-Stimmen, tritt diese in Kraft. Werden beide abgelehnt, bleibt es beim geltenden Recht.
