Wer nicht auftaucht, muss zahlen
25.09.2026 BaselbietRestaurants beschäftigen sich zunehmend mit No-Show-Gebühren
Fernbleiben trotz Reservation: Gegen sogenannte No-Shows setzen Restaurants zunehmend auf Gebühren. Auch das Restaurant «Krone» in Sissach hat reagiert. Verbreitet sind solche Massnahmen allerdings noch ...
Restaurants beschäftigen sich zunehmend mit No-Show-Gebühren
Fernbleiben trotz Reservation: Gegen sogenannte No-Shows setzen Restaurants zunehmend auf Gebühren. Auch das Restaurant «Krone» in Sissach hat reagiert. Verbreitet sind solche Massnahmen allerdings noch nicht.
Fiona Findlay
Wer im Restaurant einen Tisch reserviert und nicht erscheint, muss zunehmend mit einer «Strafe» rechnen. Das Fernbleiben trotz Reservation und ohne vorherige Abmeldung wird als No-Show bezeichnet.
Im Restaurant «Krone» in Sissach gilt bereits eine solche Regelung: Wer trotz Reservation nicht erscheint, muss mit einer Gebühr von 50 Franken pro angemeldeter Person rechnen. Zum Einsatz kam sie laut Besitzer Rino Zumbrunn bisher allerdings noch nie. «Sie ist lediglich dazu da, das Verständnis der Gäste zu stärken», erläutert er. Erscheint ein Gast nicht, wird zunächst der Kontakt gesucht. Man frage nach, was der Grund für das Fernbleiben gewesen sei.
Trotz der ergriffenen Massnahme erlebe man in der «Krone» derzeit kaum No-Shows. Auf dem Land hätten sie den Vorteil, wenig Laufkundschaft zu haben, sagt Rino Zumbrunn. Die Stammgäste meldeten sich erfahrungsgemäss frühzeitig von einer Reservation ab. Die Gebühr soll deshalb vor allem für die Verbindlichkeit einer Reservation sensibilisieren.
Dass sich Restaurants zunehmend mit solchen Massnahmen beschäftigen, zeigt sich nicht nur in Baselbieter Betrieben. Laut dem Verband GastroSuisse haben No-Shows in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Mittlerweile gehören Massnahmen gegen No-Shows in den Städten zum gastronomischen Alltag. Zudem würden Betriebe in ländlicheren Regionen zunehmend von kurzfristigen Absagen oder Gästen berichten, die trotz Reservation nicht erscheinen.
Für Restaurants können solche Ausfälle teuer werden. Ein nicht besetzter Tisch bedeutet nicht nur entgangenen Umsatz. Oft wird den Reservationen entsprechend eingekauft und Personal eingeplant. Welche Massnahmen ein Restaurant dagegen ergreift, liegt laut Gastro-Suisse in der unternehmerischen Freiheit des jeweiligen Betriebs. Auch die Höhe einer allfälligen Gebühr kann selbst festgelegt werden. Wichtig sei jedoch, dass die Bedingungen den Gästen vorgängig kommuniziert werden.
Neben der Aufnahme der Telefonnummer bei der Reservation können Betriebe eine Anzahlung oder die Hinterlegung der Kreditkartennummer verlangen. Im Fall eines No-Shows kann anschliessend ein zuvor kommunizierter Betrag belastet werden. Online-Reservationstools würden die Umsetzung solcher Massnahmen erleichtern, so Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel. Bei entsprechenden Plattformen könne man eine No-Show- oder Anzahlungsregelung aktivieren.
Auch in Diegten ein Thema
Dass No-Shows zunehmend auch ländliche Betriebe beschäftigen, zeigt sich im Landgasthof «Hirschen» in Diegten. Dort wird laut Inhaber Dino Mengisen über die Einführung einer entsprechenden Regelung diskutiert. Ein möglicher Ansatz wäre, bei Reservationen von Neukundinnen und Neukunden eine Kreditkarte zu verlangen, während bei Stammgästen weiterhin auf deren Verbindlichkeit gesetzt würde. Die Höhe einer allfälligen Gebühr sei noch nicht festgelegt worden, so Mengisen. Im «Hirschen» wird man laut dem Wirt immer häufiger mit No-Shows konfrontiert. Besonders problematisch seien kurzfristige Absagen bei grossen Anlässen oder an Feiertagen. «Wir kaufen den Gästen entsprechend ein», sagt Deno Mengisen.
Bei den meisten angefragten Baselbieter Betrieben sind No-Show-Gebühren allerdings noch kein Thema. Im Gasthof «Sonne» und im Restaurant «Sternen» in Sissach, im Restaurant «Bad Eptingen» sowie im Restaurant «Amtshüsli» in Liestal melden sich Gäste laut den Besitzerinnen und Besitzern in der Regel rechtzeitig ab. Anlass für eine No-Show-Regelung sehen die Betriebe deshalb nicht.
Im Restaurant «Bad Bubendorf» wird momentan ebenfalls auf eine Gebühr verzichtet, bestätigt der Betrieb auf Anfrage. No-Shows träten bei ihnen nur ungefähr zwei- bis dreimal jährlich auf. Gerade weil viele Gäste Stammkunden seien und man sich kenne, setzt der Betrieb eher auf das persönliche Gespräch.
Wer eine Reservation nicht wahrnehmen kann und sich frühzeitig abmeldet, muss keine No-Show-Gebühr fürchten. Wenn die Gebühr die Gäste für den Aufwand eines Restaurants sensibilisiere, ist das Ziel laut «Krone»-Wirt Rino Zumbrunn erreicht.
