«Wer Finanzen verbessert, indem er Kosten weitergibt, spart nicht»
18.06.2026 BaselbietVBLG-Präsidentin Nadine Jermann zu den Asylkosten
Der Bund will die Gemeinden bei den Asylkosten weniger stark unterstützen. Nadine Jermann, Präsidentin des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), erläutert die Gründe für die Verabschiedung einer ...
VBLG-Präsidentin Nadine Jermann zu den Asylkosten
Der Bund will die Gemeinden bei den Asylkosten weniger stark unterstützen. Nadine Jermann, Präsidentin des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), erläutert die Gründe für die Verabschiedung einer Resolution.
Tobias Gfeller
Frau Jermann, werden die Sparpläne des Bundesrats und des Parlaments umgesetzt und Asylkosten von jährlich 30 Millionen Franken auf die 86 Baselbieter abgewälzt, drohen grossflächige Steuererhöhungen, warnt der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden. Als wie dramatisch erachten Sie die Situation?
Nadine Jermann: Die Situation ist ernst. Für viele Gemeinden ist eine solche zusätzliche Belastung eine Grössenordnung, welche die Gemeinden nicht einfach so verkraften können. Es ist nicht eine einmalige Budgetposition, es sind strukturelle Mehrkosten. Solche dauerhaften Kosten bedeuten für viele Gemeinden, dass sie Leistungen abbauen und/oder die Steuern erhöhen müssen.
Viele Gemeinden sind finanziell jetzt schon am Anschlag.
Es gibt viele Bereiche, zum Beispiel den Altersbereich, die strukturell zu Mehrkosten führen. Mehrere Gemeinden haben in den vergangenen Jahren die Steuerfüsse bereits erhöht. Der durchschnittliche Gemeindesteuerfuss von 59 Prozent für natürliche Personen ist im Baselbiet schon jetzt sehr hoch. Im Bezirk Sissach liegt der durchschnittliche Steuerfuss gar bei 61 Prozent, im Bezirk Waldenburg bei 62 Prozent. Der Spielraum ist beschränkt. In jüngster Zeit hatten Steuererhöhungen an Gemeindeversammlungen deshalb einen schweren Stand. Wenn man mit einer Erhöhung an eine Gemeindeversammlung geht und gleichzeitig eine Asyldiskussion führen muss, ist dies nicht zielführend. Diese Diskussion gehört nicht auf Gemeindeebene, da die Entscheide im Asylbereich nicht bei uns, sondern auf Bundesebene getroffen werden.
In einer Resolution fordert die Tagsatzung des VBLG die Beschleunigung von Asylverfahren, wirksame Rückführungen direkt aus den Bundesasylzentren, finanzielle Entlastungen bei den Personen, die bereits seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz sind, sowie Asylansätze bei der Umwandlung von Status S in B-Aufenthalte. Diese Forderungen stehen seit Jahren im Raum. Wieso sollte der Bundesrat ausgerechnet auf die Gemeinden aus dem Kanton Baselland hören?
Weil wir Gemeinden die staatliche Ebene sind, welche die Konsequenzen der Asylpolitik täglich spürt und trägt. Wir sprechen nicht aus der Theorie, wir haben die Erfahrungen aus der Praxis. Es ist mehr als ein Zeichen, wenn sich 86 Gemeinden geschlossen äussern. Es ist ein deutliches Signal aus der Basis unseres föderalistischen Systems nach Bundesbern. Es geht nicht um parteipolitische Forderungen, sondern um konkrete Probleme bei Finanzierung, Unterbringung und Integration. Diese Erfahrungen müssen in Bern stärker berücksichtigt werden.
Am Beispiel der zumeist kleinen Oberbaselbieter Gemeinden: Was würde die Abwälzung dieser Kosten in der Praxis bedeuten?
Wir reden über zwei bis drei Steuerprozentpunkte über den ganzen Kanton. In Buus sprechen wir von rund 70 000 Franken Mehrkosten im Jahr 2027. Das wären zwei Steuerprozentpunkte. Gelterkinden als grössere Zentrumsgemeinde erhielt im verganenen Jahr im Asylbereich Abgeltungen von rund 1,25 Millionen. Neu bekäme Gelterkinden 2027 nur noch 840 000 Franken. Ziefen als kleinere Gemeinde erhielt 500 000 Franken an Abgeltungen. Neu bekäme Ziefen 240 000 Franken. Das sind grosse Beträge, die man über allfällige Einsparungen oder Steuererhöhungen kompensieren müsste.
Diese zusätzlichen Kosten kämen jedes Jahr auf die Gemeinden zu.
Wären diese Ausgaben einmalig, könnte man auch einmal ein Defizit schreiben. Aber es sind, wie gesagt, wiederkehrende Kosten. Dazu kommt, dass das Eigenkapital in vielen Gemeinden in den vergangenen Jahren geschrumpft ist. Die Asylkosten würden einen Grossteil des finanziellen Handlungsspielraums beanspruchen. Investitionen in die Infrastruktur, beispielsweise in Schulhäuser oder Wasserversorgungen, müssen trotzdem gestemmt werden.
Die Gemeinden sind für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zuständig.
Wieso sollen sie dafür nicht auch die Kosten tragen?
Die Gemeinden übernehmen Verantwortung bei der Unterbringung und Integration. Die Entscheide in der Asylpolitik werden aber auf Bundesebene getroffen. Wir sind der Meinung, wer die Regeln festlegt, soll auch die finanzielle Verantwortung übernehmen müssen. Hinzu kommt, dass im Baselbiet die Gemeinden die Mehrheit der Asylkosten stemmen. In vielen Kantonen sind die Zuständigkeiten und die damit verbundenen Kosten zwischen Kanton und Gemeinden anders geregelt.
Erwarten Sie vom Bundesrat eine direkte Antwort auf die Resolution?
Unsere Erwartung ist zumindest, dass der Bundesrat unser Anliegen ernsthaft prüft und sich damit befasst. Ob daraus ein formelles Schreiben resultiert, obliegt dem Gesamtbundesrat oder dem zuständigen Bundesrat Beat Jans. Uns ist wichtig, dass die Problematik auf Bundesebene wahrgenommen wird. Wir Gemeinden leisten einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren des Asylsystems. Das verdient, dass man uns in die Diskussionen miteinbezieht und mit uns Lösungen sucht.
Es scheint ein willkommenes Werkzeug bürgerlicher Finanzminister zu sein, Kosten auf die nächstuntere Ebene zu verlagern, um die eigene Rechnung zu verbessern. Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) macht es nun so, der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber («Mitte») tut dies seit Jahren. Ist das bürgerliche Finanzpolitik?
Bürgerliche Finanzpolitik bedeutet für mich als FDP-Mitglied solide Staatsfinanzen und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Steuergeldern unserer Bevölkerung. Sparen heisst für mich, Ausgaben wirklich zu reduzieren und nicht Kosten auf die untere Staatsebene abzuwälzen. Wer die Finanzen verbessert, indem er die Kosten einfach weitergibt, spart nicht. Eine nachhaltige Finanzpolitik muss die Gesamtbelastung des Staates und der Steuerzahlenden betrachten.
In seiner Resolution schreibt der VBLG: «Eine Entlastung des Bundes darf nicht auf Kosten der Gemeinden erfolgen. Andernfalls droht das Vertrauen in eine faire föderale Aufgabenteilung nachhaltig beeinträchtigt zu werden.» Wie lautet aus Ihrer Sicht eine «faire föderale Aufgabenteilung»? Kantone und Gemeinden fordern ja permanent mehr Mitsprache und Autonomie.
Eine faire Aufgabenverteilung bedeutet für uns, dass Kompetenzen, Verantwortung und Finanzierung auf gleicher Ebene stattfinden. Wir Gemeinden wollen Mitsprache und Autonomie – und sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Aber was nicht geht, sind einseitige Lastenverschiebungen ohne Einfluss auf die Entscheidungen. Wer bezahlt, soll mitentscheiden können. Dieses Gleichgewicht ist notwendig für einen funktionierenden Föderalismus.
Viele Gemeinden befinden sich bereits im Budgetprozess für das kommende Jahr. Wie soll dies mit der Ungewissheit der möglichen Asyl-Mehrkosten in Millionenhöhe funktionieren?
Wir befinden uns in Gesprächen mit Finanzdirektor Anton Lauber für eine Übergangslösung für das kommende Jahr. Wir sind zuversichtlich, dass wir eine gemeinsame Lösung finden. Längerfristig soll dann die Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Asylbereich geklärt werden.

