Weiterhin «Feuer frei» an Banntagen
26.01.2024 Baselbiet, Gemeinden, PolitikLandrat will kein Verbot des traditionellen «Geböllers»
Mit einer Petition verlangten die «Grünen-Unabhängigen», dass das Banntagsschiessen im Baselbiet verboten wird – aus Rücksicht auf Mensch und Tier. Der Landrat zeigte gestern wenig ...
Landrat will kein Verbot des traditionellen «Geböllers»
Mit einer Petition verlangten die «Grünen-Unabhängigen», dass das Banntagsschiessen im Baselbiet verboten wird – aus Rücksicht auf Mensch und Tier. Der Landrat zeigte gestern wenig Sympathie für das Anliegen.
David Thommen
In einigen Gemeinden des Baselbiets ist das Banntagsschiessen nicht üblich oder sogar generell verboten. Letzteres gilt beispielsweise für Lausen. In vielen anderen Gemeinden wird die laute Tradition allerdings eifrig gepflegt – so in Liestal oder auch in Sissach.
Daran stören sich die «Grünen-Unabhängigen». Die Partei, die einst vom ehemaligen Birsfelder Grünen-Landrat Jürg Wiedemann als treibende Kraft ins Leben gerufen worden war, wollte den Landrat mittels Petition dazu bringen, das «Geböller» per kantonalem Gesetz zu verbieten (siehe auch «Volksstimme» vom Dienstag, Seite 2). Menschen und Tiere würden durch den Lärm beeinträchtigt. Argumentiert wurde beispielsweise, dass ausgerechnet während der Hauptbrut- und Setzzeit vieler Wildtiere «geböllert» werde. Zudem würden in einzelnen Gemeinden die geltenden Sicherheitsregeln nicht konsequent eingehalten, was auch die Gesundheit von Passantinnen und Passanten oder Banntagsteilnehmenden gefährde. Es sei explizit Aufgabe des Kantons, für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu sorgen und Mensch und Natur vor übermässigem und unnötigem Lärm zu schützen. Daher brauche es nun ein Verbot.
Dass es die Forderung im Landrat nicht leicht haben würde, zeichnete sich bereits ab, nachdem die vorberatende Petitionskommission ihren Bericht vorgelegt hatte. Dort wurde hauptsächlich darauf verwiesen, dass es in der Zuständigkeit der Gemeinden liege, das Schiessen zu reglementieren. An der Gemeindeautonomie solle nicht gerüttelt werden, so die Kommission.
Gestern sah dies im Landrat nur die SP-Fraktion anders. Und sie unterlag deutlich: Mit 56 gegen 26 Stimmen lehnte es das Parlament ab, die Petition in ein Postulat umzuwandeln und die Regierung mit der Prüfung eines Verbots zu beauftragen. Letztlich nahm der Landrat die Petition mit 79 gegen 3 Stimmen lediglich zur Kenntnis, was keine weiteren Schritte nach sich ziehen wird.
Nicht mehr zeitgemäss?
SP-Sprecher Roger Boerlin (Muttenz) hatte als «einsamer Rufer in der Wüste», wie er sagte, eine Überprüfung der heutigen Praxis in den Gemeinden verlangt. Man müsse sich fundiert mit Brauchtum auseinandersetzen und schauen, ob dieses noch angemessen sei. Die Schützen in den Gemeinden verhielten sich nicht immer korrekt und die Sicherheit von Mensch und Tier dürfe den kantonalen Behörden nicht gleichgültig sein. Während der Beratung in der Petitionskommission war laut Bericht auch gesagt worden, dass sich das Banntagsschiessen trotz der historischen Bedeutung «in der heutigen Zeit nicht mehr rechtfertigen» lasse und die Wahrung dieser Tradition keinen Nutzen bringe.
Viele Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons empfänden das Schiessen und den damit verbundenen Lärm sowie die Sicherheitsrisiken als negativ, und daher habe der Kanton die Pflicht, übergeordnet für alle Gemeinden das Schiessen am Banntag zum Schutz von Mensch und Umwelt zu verbieten. Ferner sei «angesichts der heutigen Weltlage mit vielen kriegerischen Auseinandersetzungen ein Schiessverbot auch aus pädagogischen Gründen sinnvoll».
Unterstützung fand die SP damit im Landrat wie erwähnt nicht. Die Grünen machten es gestern kurz und schmerzlos: Sie verwiesen auf die Zuständigkeit der Gemeinden, womit sich eine kantonale Regelung nicht aufdränge. Genau gleich tönte es bei der GLP. Und selbst die SVP beliess es recht knapp beim Hinweis auf die Gemeindeautonomie. Ein flammendes Votum für das Banntagsschiessen hielt hingegen FDP-Landrat Heinz Lerf, der sich selbst als «Berufs-Liestaler» bezeichnete und darauf hinwies, dass er bereits mehr als 50 Mal am Liestaler Banntag – dem grössten im Kanton mit jeweils etwa 1200 mitmarschierenden Männern und vielen Banntagsschützen – teilgenommen habe und nie zu Schaden gekommen sei. Es gebe strenge Reglemente über das Schiessen – und diese würden auch überwacht und eingehalten. Überdies werde niemand gezwungen, an diesem Anlass teilzunehmen.
Den Initiantinnen und Initianten der Petition bleibt somit nur, bei den einzelnen Gemeinden vorstellig zu werden und dort Verbote zu fordern. So jedenfalls lautete gestern im Landrat die Empfehlung einzelner Sprecherinnen und Sprecher.

