Weitere Initiative zur Uni-Finanzierung
24.03.2026 BaselbietLandrat dürfte hängiges Begehren teilweise für ungültig erklären
Die «Uni-Finanzierungs-Initiative» wird vom Landrat wohl teilweise für ungültig erklärt. Die Initiativgemeinden befürchten, dass ihr Anliegen damit stark an Zugkraft ...
Landrat dürfte hängiges Begehren teilweise für ungültig erklären
Die «Uni-Finanzierungs-Initiative» wird vom Landrat wohl teilweise für ungültig erklärt. Die Initiativgemeinden befürchten, dass ihr Anliegen damit stark an Zugkraft verliert, und bereiten eine zweite Initiative vor.
Christian Horisberger
Nach der Regierung empfiehlt auch die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats (JSK), die von elf Baselbieter Gemeinden lancierte «Uni-Finanzierungs-Initiative» teilweise für ungültig zu erklären. Der Entscheid der Kommission erfolgte einstimmig. So dürfte am Donnerstag auch das Parlament der Regierung folgen.
Die Initiative verlangt, dass die Kosten der Universität Basel auf mehr Kantone verteilt werden. Der bestehende Univertrag zwischen den beiden Basel als Trägerkantone soll dafür per Ende 2027 gekündigt und neu verhandelt werden, so die Forderung. Das Grundanliegen beurteilt die Baselbieter Regierung als rechtsgültig: Der Kanton solle alle erforderlichen Schritte unternehmen, um einen interkantonalen Uni-Vertrag mit Inkrafttreten ab 2030 zu ermöglichen. Hingegen ist der Regierungsrat der Auffassung, dass es rechtswidrig sei, den Uni-Vertrag per Volksinitiative zu kündigen, was gemäss Kantonsverfassung einzig in seiner Kompetenz liege.
Die JSK stützt diese Beurteilung: «Die Kompetenzordnung müsse respektiert werden», heisst es im kürzlich veröffentlichten Kommissionsbericht; eine Änderung der Zuständigkeit wäre zuvor in der Verfassung anzupassen.
Wie der Vertreter des Rechtsdienstes der Regierung in der Kommissionsberatung erklärte, hätte es auch keinen Unterschied gemacht, wenn die Initianten auf die Nennung des konkreten Kündigungsdatums – Ende 2027 – verzichtet hätten. Massgebend sei nicht das Datum, sondern die Verpflichtung zur Kündigung, hiess es auf eine entsprechende Frage aus der Kommission.
«Kritische Elemente entfernt»
Die JSK hörte in ihrer Beratung Mitglieder des Initiativkomitees an. Diese erklärten, dass sie den Eindruck hätten, der Fokus im Rechtsgutachten liege nicht auf der Klärung der Rechtsgültigkeit, sondern dass es vielmehr darum gehe, das kritische Element der Initiative zu entfernen. Doch ohne das Druckmittel der Kündigung werde sich nichts bewegen. Die Mehrheit der Kommission sah dies anders: Mit der Streichung der Kündigungsklausel werde der Initiative nicht «der Zahn gezogen».
Aufgrund dieser Ausgangslage glauben die Initianten nicht mehr daran, dass sie mit der hängigen Initiative ihr Ziel erreichen: Sollte der Landrat sie teilweise für rechtsungültig erklären und käme es zu einer Beschwerde, würde bis zum Entscheid des Kantonsgerichts viel Zeit verstreichen. Und selbst bei einem Erfolg vor Gericht könnte eine Kündigung des Vertrags per Ende 2027 kaum mehr möglich sein. «Damit wäre die Initiative praktisch hinfällig», hält Thomas Zumbrunn, Präsident der Initiativ-Gemeinde Rünenberg, in einem Schreiben an die Landratsmitglieder fest. Denn es sei davon auszugehen, dass der Kanton Baselland ohne das Druckmittel der Vertragskündigung nie einen Antrag für eine höhere Kostenbeteiligung anderer Kantone an der Universität Basel an den Bund stellen wird, da er dies basierend auf Artikel 48a der Bundesverfassung bereits seit 2008 hätte tun können.
Angesichts dieser Vorbehalte kündigt der Rünenberger Gemeindepräsident eine zusätzliche Initiative an, um den Druck auf die Regierung zu erhöhen. Deren Arbeitstitel lautet: «Baselland finanziert die Uni wie andere Kantone». Sie fordert, dass das Baselbiet zu einer Kostenbeteiligung gemäss der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) zurückkehrt, sofern bis Ende 2029 noch keine finanzielle Beteiligung aller Kantone an der Uni Basel geschaffen worden sein sollte. Die mögliche Entlastung fürs Baselbiet schätzt Thomas Zumbrunn in diesem Fall auf rund 100 Millionen Franken jährlich.
Die Rückkehr zum IUV hiesse auch, dass der Univertrag aufgekündigt werden müsste, wie Zumbrunn bestätigt: «Aber wir schreiben das nicht in den Initiativtext und so kann man uns daraus nicht wieder einen Strick drehen.»
Damit diese neue Gemeinde-Initiative zustande kommt, braucht es erneut die Zustimmung von mindestens fünf Gemeinden an der Einwohnergemeindeversammlung.
Brenzikofer fordert fairere Uni-Finanzierung
vs. Die Baselbieter Nationalrätin Florence Brenzikofer verlangt vom Bundesrat Massnahmen für eine langfristig stabilere und ausgewogenere Finanzierung der Schweizer Hochschulen. In einer Interpellation weist die Grüne darauf hin, dass Hochschulkantone heute einen überproportionalen Anteil der Universitätskosten tragen, während Nicht-Hochschulkantone weniger stark belastet werden. Das bestehende System verschärfe damit föderale Ungleichgewichte. Gleichzeitig gefährdeten geplante Sparmassnahmen die Planungssicherheit der Hochschulen und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Brenzikofer stellt verschiedene Ansätze zur Diskussion, um diese Schieflage zu korrigieren. So könnten Überschüsse aus Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank in einem Fonds gebündelt und gezielt für Bildung und Forschung eingesetzt werden. Ebenfalls denkbar sei ein zweckgebundener Stabilitätsfonds, der konjunkturelle Schwankungen abfedert.
Im Zentrum steht jedoch eine stärkere Beteiligung der Nicht-Hochschulkantone über den nationalen Finanzausgleich. Damit könnte das von Trägerkantonen zu tragende Restdefizit reduziert und der Standortvorteil realistischer bewertet werden.
Der Bundesrat soll klären, welche dieser Instrumente rechtlich umsetzbar und finanzpolitisch nachhaltig sind und ob eine Kombination der Massnahmen die Hochschulfinanzierung langfristig sichern kann.
