Weg mit der Eigenmietwert-Steuer!

  03.07.2025 Politik

Markus Meier, Landrat SVP, Ormalingen

Am 28. September können wir an der Abstimmungsurne eine Steuer abschaffen! Das gibt es nicht alle Tage. Aber auch nicht so etwas Absurdes wie den Eigenmietwert. Auf nie erhaltenes Einkommen wird eine Steuer erhoben – wer denkt sich sowas aus?

Der Eigenmietwert wurde 1915 eingeführt als einmalige Kriegssteuer zur Kompensation der Ausfälle bei den Zolleinnahmen. 1934, nach der Weltwirtschaftskrise, kehrte er als Krisenabgabe zurück und wurde 1945 zur Deckung der Kriegsausgaben erhoben. Statt ihn dann abzuschaffen, wurde der Eigenmietwert 1958 ins ordentliche Steuerrecht überführt, wo er bis heute steht. Absurd: Kein anderes Eigentum wird so besteuert; kein Wohnmobil, keine Skis, keine Uhr und auch kein Bild an der Wand. Nur wer in den eigenen vier Wänden wohnt, muss dafür Steuern abliefern.

Die Geistersteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum gehört endlich in die Mottenkiste. Wer in seinem Eigentum wohnt, zahlt Erschliessungs- und Anschlusskosten, Abgaben, Gebühren, Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten, Einkommens- und Vermögensteuern und im Fall des Liegenschaftsverkaufs noch Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Obendrauf werden Wohneigentümer mit der Eigenmiet- wert-Steuer belastet – einer Geistersteuer auf ein nie erhaltenes Einkommen. Das muss man sich vorstellen: Man kauft Wohneigentum und muss dem Staat Steuern abliefern, um darin wohnen zu dürfen. So viel Steuer-Fantasie hatten nicht einmal die Landvögte im Mittelalter. Und noch besser: Wer seinen Hypothekarkredit nicht abbezahlt, wird steuerlich belohnt, denn er kann die Schuldzinsen von den Steuern abziehen. So fördert das heutige System die Schuldenmacherei und bestraft jene, die ihren Kredit zurückzahlen – verkehrte Welt!

Berechnungen des Bundes zeigen, dass die Eigenmietwert-Abschaffung neun von zehn Eigentumshaushalten steuerlich entlastet. So spüren es vorab Pensionierte, die ihre Hypothek abbezahlt haben, und auch mittelständische Familien, die für ihr Eigenheim auf vieles verzichtet haben. Menschen, die mit grossem Einsatz den Traum vom Eigenheim in die Tat umgesetzt haben – und dafür seit Jahrzehnten steuerlich abgestraft werden.

Dass es mit der Eigenmietwert-Abschaffung für die Kantone mit vielen Zweitwohnungen möglich wird, zum Ausgleich freiwillig eine kantonale Zweitwohnungssteuer einzuführen, erscheint fair. Alle Einzelheiten zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung sind nicht in einem Satz zu erläutern. Dafür ist auch noch Zeit. Zentral ist, dass wir über eine Grundsatzfrage abstimmen: Schaffen wir eine überholte Geistersteuer ab, die vor allem auch Rentner und mittelständische Familien ungerecht belastet – oder halten wir an einer ideologisch gefärbten Fantasiesteuer fest, die aus der Zeit gefallen ist?

Die Antwort ist klar: Wer spart, soll nicht draufzahlen müssen. Die Vorlage bringt steuerliche Fairness und Ordnung ins System. Sie korrigiert einen historischen Konstruktionsfehler und ersetzt ein bürokratisches Flickwerk durch klare, nachvollziehbare Regeln. Der absurden Geistersteuer auf nie erhaltenes Einkommen ist ein Ende zu setzen.


In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.


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