Liste unvollständig – Vorgaben aber eingehalten
ch. Diese Woche wurden in Sissach die Unterlagen für die Gemeindewahlen vom 3. März verschickt. Gemeinderatskandidat Fredi Binggeli staunte nicht schlecht, als er im Abstimmungskuvert die Liste der ...
Liste unvollständig – Vorgaben aber eingehalten
ch. Diese Woche wurden in Sissach die Unterlagen für die Gemeindewahlen vom 3. März verschickt. Gemeinderatskandidat Fredi Binggeli staunte nicht schlecht, als er im Abstimmungskuvert die Liste der Gemeinde mit den Kandidierenden für den Gemeinderat und die Gemeindekommission anschaute: Er konnte auf dem offiziellen Papier seinen Namen nirgends finden. Auch die Namen der beiden wie er parteilosen Kandidaten für die Gemeindekommission, Andreas Wunderlin und Tobias Luchsinger, fehlten darauf.
Wie es auf dem Papier heisst, handelt es sich um die «fristgerecht bis am 2. Januar 2024 zur Wahl vorgeschlagenen Personen». Binggeli ist irritiert: An jenem Datum war Eingabeschluss der Kandidaturen für die mögliche stille Wahl. Diese jedoch hat der Gemeinderat aufgehoben und ohne stille Wahlen auch keine Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Weshalb trotzdem dieser Hinweis und die unvollständigen Kandidatenlisten?
Gemeindeverwalter Pascal Andres klärt auf: «Fristgerecht» beziehe sich in diesem Fall nicht auf die Eingabe von Wahlvorschlägen für die mögliche stille Wahl, sondern zur Publikation der Kandidierenden auf einem amtlichen Informationsblatt der Gemeinde zur Wahl. Wie für die stille Wahl seien diese bis zum 62. Tag vor dem Wahltag der Gemeinde mitzuteilen. Binggeli, Wunderlin und Luchsinger machten ihre Kandidaturen später bekannt, deshalb sind sie nicht auf der Liste. Verwalter Andres bezieht sich dabei auf Paragraf 27 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte.
Immerhin: Auf der Rückseite der Kandidatenliste findet sich der Hinweis, dass nicht nur die aufgeführten Personen, sondern jede in Sissach stimmberechtigte Person wählbar sei und ins Kuvert für die Wahl-Flyer haben es die drei geschafft.