Im Kanton Solothurn gelten entlang der Aare ab sofort präventive Massnahmen, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere dazu angehalten, präventive Massnahmen zum Schutz ihrer Tiere zu ergreifen. Damit setzt der Kanton eine ...
Im Kanton Solothurn gelten entlang der Aare ab sofort präventive Massnahmen, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere dazu angehalten, präventive Massnahmen zum Schutz ihrer Tiere zu ergreifen. Damit setzt der Kanton eine entsprechende Notverordnung des Bundes um, wie aus einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Solothurn von gestern hervorgeht. Nach je einem Vogelgrippe-Fall bei Wildvögeln in den Kantonen Bern und Zürich (die «Volksstimme» berichtete) müssen seit vergangener Woche auch im Kanton Solothurn Massnahmen umgesetzt werden. Es sind Massnahmen für Hausgeflügel in einem sechs Kilometer breiten Streifen entlang der Aare. In diesem Streifen müssen die Geflügelbestände vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt, sowie ihre Gesundheit überwacht werden. Betroffen sind Bestände mit mehr als 50 Stück Hausgeflügel. Der Auslauf wird auf den geschlossenen Aussenklimabereich beschränkt. sda.