Vier Jahre Streit
30.04.2026 BaselbietWeshalb es zur Volksabstimmung über das Ölheizungsverbot kommt
Am 14. Juni stimmt das Baselbiet über die Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» ab. Sie fordert, dass neue Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen respektive ...
Weshalb es zur Volksabstimmung über das Ölheizungsverbot kommt
Am 14. Juni stimmt das Baselbiet über die Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» ab. Sie fordert, dass neue Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen respektive das bestehende Verbot aufgehoben wird. Der Initiative ging ein sehr langer politischer Prozess voraus.
Janis Erne
Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne) ist sichtlich stolz, als er am 25. Januar 2022 den ersten Energieplanungsbericht präsentiert. Dieser enthält fünf Schwerpunkte und 19 Massnahmen, die dazu beitragen sollen, dass das Baselbiet nachhaltiger wird. Das übergeordnete Ziel: Klimaneutralität bis 2050. Ein grosser Teil des Berichts ist der energetischen Optimierung von Gebäuden gewidmet. Um hier zeitnah Fortschritte zu erzielen, will der Regierungsrat unter anderem eine Solarpflicht für Neubauten sowie ein Verbot neuer Ölund Gasheizungen einführen.
Doch die beiden Massnahmen sind von Beginn weg umstritten. Bürgerliche Politiker und der Hauseigentümerverband unter Präsident Christoph Buser wehren sich entschieden dagegen. Ihren Unmut tun sie im Vernehmlassungsverfahren kund, nachdem der Regierungsrat bekannt gab, die Solarpflicht für Neubauten und das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen in das Dekret zum kantonalen Energiegesetz packen zu wollen. Den Wenigsten ist in diesem Moment klar, welch bedeutende Rolle das Dekret im weiteren Verlauf der Debatte spielen wird.
Spätestens bei der Schlussabstimmung im Landrat über die Änderung des Energiegesetzes wird die Bedeutung des Dekrets aber allen bewusst. Das Baselbieter Parlament tagt am 19. Oktober 2023 in einem Provisorium an der Liestaler Kasernenstrasse, da der offizielle Landratssaal umgebaut wird. Die Stimmung ist nervös, es kommt Hektik auf: Auf den allerletzten Drücker und nach monatelanger Vorarbeit wollen FDP und SVP das Dekret doch noch mit dem Gesetz verknüpfen. Doch der Landrat stimmt mehrheitlich dagegen: Die beiden umstrittenen Massnahmen – die Solarpflicht und das Heizungsverbot – bleiben im Dekret und unterstehen somit keiner Volksabstimmung. Da wegen der bürgerlichen Opposition die nötige Vierfünftelmehrheit im Landrat verpasst wurde, kommt es jedoch zu einer Abstimmung über das geänderte Energiegesetz.
Gerichte werden eingeschaltet
Die Abstimmung über das zahnlose Energiegesetz – es enthält hauptsächlich Zielvorgaben und wenige vernachlässigbare Massnahmen – wird auf den 9. Juni 2024 festgesetzt. Während Befürworter aus dem Mitte-Links-Lager von einem Gewinn für die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft sprechen, schiessen die Gegner gegen die Solarpflicht und das Heizungsverbot und sprechen von «Zwang» und «Bevormundung». Sie verknüpfen im Abstimmungskampf das Dekret mit dem Gesetz, obwohl es sich juristisch gesehen um zwei verschiedene Paar Schuhe handelt. Der Regierungsrat erklärt, das Dekret ohnehin in Kraft setzen zu wollen – egal, ob das Gesetz vom Volk gutgeheissen oder abgelehnt wird. Kurz vor dem Abstimmungstermin lanciert ein bürgerliches Komitee am 23. Mai 2024 die Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung». Diese verlangt, dass die letzte Änderung des Dekrets rückgängig gemacht wird und wichtige Massnahmen wie eine Solarpflicht und ein Heizungsverbot künftig auf Gesetzesstufe geregelt sein müssen.
Mehrfach werfen sich Befürworter und Gegner im Abstimmungskampf vor, falsche Behauptungen zu verbreiten. Die Debatte verläuft äusserst hitzig. Die Abstimmung über das Energiegesetz im Juni 2024 endet schliesslich mit einem Sieg für die Befürworter und Regierungsrat Reber (54,3 Prozent der Stimmen). Doch ihnen ist klar: Es handelt sich dabei nur um einen Zwischenerfolg. Denn die Initiative der Bürgerlichen erzwingt sozusagen eine Wiederholung des Urnengangs.
Derweil ziehen die Gegner alle Register: Sie gehen nun auch juristisch gegen die Solarpflicht und das Heizungsverbot vor – und haben Erfolg. Am 11. September 2024 entscheidet das Kantonsgericht, dass die Solarpflicht aufgehoben wird, da sie nicht in einem Gesetz, sondern nur auf Dekretsstufe beschlossen wurde. Die Heizungsverbot-Gegner wollen noch mehr und ziehen weiter an das Bundesgericht, unterliegen da aber: Am 31. Juli 2025 urteilt das höchste Gericht des Landes, dass die Baselbieter Bestimmungen zum Verbot neuer Ölund Gasheizungen rechtmässig sind.
Alles oder nichts
Für Neubauten gilt dieses Heizungsverbot da längst. Am 1. Oktober 2024 hat der Regierungsrat die entsprechenden Bestimmungen im Dekret in Kraft gesetzt. Seit dem 1. Januar 2026 darf auch in bestehenden Häusern keine neue Öl- oder Gasheizung mehr eingebaut werden. Der Ersatz einer kaputten Anlage bleibt jedoch erlaubt, sofern sie nicht zu alt ist und noch teilweise funktioniert. Zudem gibt es die Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen, wenn die Umstellung auf ein erneuerbares Heizsystem zu hohe Kosten verursachen würde.
Am 9. September 2025 lehnt der Landrat den vom Regierungsrat entworfenen Gegenvorschlag zur Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» ab. Die Regierung wollte der Initiative eine mildere Alternative gegenüberstellen: Teile der Initiative hätten übernommen werden sollen, nicht aber die Aufhebung des Heizungsverbots bei einem Volks-Ja zum Gegenvorschlag. Doch der Landrat sah das anders. Daher kommt es am 14. Juni zur alles entscheidenden Abstimmung: Entweder das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen bleibt bestehen oder es fällt weg. Dabei geht es auch um das energiepolitische Erbe des im Herbst zurücktretenden Regierungsrats Isaac Reber, der den Prozess vor mehr als vier Jahren angestossen hatte und mit der Solarpflicht gescheitert ist.

