Vier Fünftel sind gebunden
11.08.2026 BaselbietDer finanzielle Spielraum der Gemeinden ist stark eingeschränkt
Der Regierungsrat beziffert den durch gesetzliche Vorgaben gebundenen Anteil der Gemeindeausgaben erstmals grob. Wie stark die einzelnen Gemeinden im Detail betroffen sind, lässt sich aus der Untersuchung jedoch ...
Der finanzielle Spielraum der Gemeinden ist stark eingeschränkt
Der Regierungsrat beziffert den durch gesetzliche Vorgaben gebundenen Anteil der Gemeindeausgaben erstmals grob. Wie stark die einzelnen Gemeinden im Detail betroffen sind, lässt sich aus der Untersuchung jedoch nicht ableiten.
tho. Die Klage ist aus vielen Gemeinden seit Jahr und Tag zu hören: Sowohl Bund und auch Kanton schreiben Aufgaben und Leistungen vor, bezahlen müssen aber zu einem erheblichen Teil die Gemeinden. Für eigene Entscheide bleibe deshalb immer weniger finanzieller Spielraum. Nun beziffert der Baselbieter Regierungsrat in einem Bericht an den Landrat den gebundenen Anteil der Gemeindeausgaben erstmals grob auf knapp 80 Prozent. Nach den Zahlen hatte Landrätin Indre Steinemann mittels Interpellation (SVP, Oberwil) verlangt.
Als gebunden gelten Ausgaben, die einer Gemeinde entstehen, wenn sie eine Aufgabe nach den gesetzlichen Mindestvorgaben erfüllt. Dazu gehören beispielsweise Vorschriften zu Schulen, Pflege, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen. In einzelnen Bereichen können die Gemeinden an der Höhe der Kosten praktisch gar nicht mitbestimmen.
Bei Kindergarten, Primarschule sowie Schulleitung und Schulrat schätzt die Regierung den gebundenen Anteil auf jeweils 95 Prozent. Bei Pflegeheimen und ambulanter Krankenpflege sind es 90 Prozent. Vollständig vorgegeben sind unter anderem die Gemeindeanteile an den Ergänzungsleistungen zur AHV und die Zahlungen der Gebergemeinden an den Ressourcenausgleich.
Nicht überall gleich viel Spielraum
Anders sieht es bei den Schulliegenschaften aus. Dort veranschlagt die Regierung die Gebundenheit auf 30 Prozent. Bei Leistungen an das Alter und beim übrigen Sozialwesen beträgt sie jeweils 50 Prozent. Auch bei Sportanlagen besteht vergleichsweise mehr Freiheit. Vorgeschrieben ist dort vor allem, was für den Schulsport benötigt wird.
Wie stark jede einzelne Gemeinden betroffen ist, lässt sich aus den Zahlen nicht ableiten. Eine Aufschlüsselung nach Gemeinde und Einwohnerzahl sei nicht möglich, schreibt der Regierungsrat. Unterschiede bei den Pro-Kopf-Kosten bedeuteten zudem nicht automatisch, dass eine Gemeinde mit höheren Kosten freiwillig mehr ausgebe. Eine Rolle spielten auch die Bevölkerungsstruktur, die Zahl der Sozialhilfefälle oder auch unterschiedliche Verbuchungsweisen.
Darauf hingewiesen hatte der Ormalinger Gemeindepräsident Henri Rigo in einem Leserbrief in der «Volksstimme» vom 30. Juni: Für viele kleinere Gemeinden liege der Anteil der gebundenen Ausgaben nach seiner Einschätzung noch höher, schrieb er sinngemäss. Dörfer würden damit handlungsunfähig.
Schulen als Beispiel
Wie eng Vorgaben und Finanzierung zusammenhängen, zeigt der Blick auf die Primarschule. Der Kanton bestimmt hier unter anderem Klassengrössen, Stundentafeln und Lehrerlöhne, während die Gemeinden einen grossen Teil der Kosten tragen. Finanzdirektor Anton Lauber sagte im Interview mit der «Volksstimme» vom 24. Juli, Verhandlungen über eine stärkere finanzielle Beteiligung des Kantons hätten zu keiner Lösung geführt. Mit dem Projekt «Gemeindeschulen +» werde nun geprüft, ob Gemeinden innerhalb der kantonalen Vorgaben mehr Freiheiten erhalten könnten (vergleiche dazu im Artikel «Mut für Neues erwünscht» auf Seite 3 der heutigen Ausgabe).
Lauber wies den allgemeinen Vorwurf zurück, der Kanton übertrage den Gemeinden laufend neue Aufgaben. Dafür habe es in jüngerer Zeit kaum neue Beispiele gegeben.
Die Finanz- und Kirchendirektion untersucht die gebundenen Gemeindeausgaben bereits seit 2025. Grundlage bilden vorerst die Rechnungen der Jahre 2016 bis 2023. Im Sommer soll die Auswertung mit den Rechnungen von 2025 aktualisiert werden, heisst es in der Interpellationsantwort. Veröffentlicht werden soll die Auswertung im Herbst zusammen mit den Antworten auf zwei weitere Vorstösse. Eine Motion verlangt, die Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats rasch und spürbar zu entlasten. Ein Postulat fordert eine Übersicht darüber, wo sich Verantwortung und Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden überschneiden und welche Beträge betroffen sind. Die Diskussion darüber, wie den Gemeinden wieder mehr Spielraum gegeben könnte, nimmt also bald zusätzlich Fahrt auf.
