Das Baselbieter Kantonsgericht velangt vom Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) eine genaue Definition für den Begriff «Verkehrsknotenpunkt». Nur an solchen dürfen sonntags Ladengeschäfte, die nicht familiengeführt sind, Personal beschäftigen. Laut ...
Das Baselbieter Kantonsgericht velangt vom Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) eine genaue Definition für den Begriff «Verkehrsknotenpunkt». Nur an solchen dürfen sonntags Ladengeschäfte, die nicht familiengeführt sind, Personal beschäftigen. Laut «bz Basel» musste das Gericht eine Klage der Migrolino-Kette gegen das Kiga beurteilen, das die Sonntagsöffnung einer Filiale in Bottmingen verboten hatte. Hohes Passagieraufkommen an einer Tramhaltestelle reiche für die Ausnahme vom Arbeitsgesetz ebenso wenig aus wie das Aufeinandertreffen einer Bahn- mit einer Buslinie. Das Kiga müsse eine klares Konzept erarbeiten. vs.