Anträge im Femizid-Prozess gehen weit auseinander
sda./vs. Im Femizid-Prozess von Binningen hat die Verteidigung des 43-jährigen Beschuldigten vor dem Strafgericht in Muttenz einen Freispruch von der Mordanklage verlangt (siehe auch «Volksstimme» vom ...
Anträge im Femizid-Prozess gehen weit auseinander
sda./vs. Im Femizid-Prozess von Binningen hat die Verteidigung des 43-jährigen Beschuldigten vor dem Strafgericht in Muttenz einen Freispruch von der Mordanklage verlangt (siehe auch «Volksstimme» vom Dienstag). Der Tod der Ehefrau sei in einer eskalierten Situation und aus Notwehr erfolgt, argumentierten die Anwälte. Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen lebenslänglich wegen Mordes und Störung des Totenfriedens. Sie sprach von einem planmässigen Vorgehen und wies die Notwehrdarstellung zurück. Das Urteil wird am 13. Mai eröffnet.