Velowege aus dem Zauberhut?
22.10.2026 BaselbietGeplante Gesetzesrevision bei kommunalen Velorouten sorgt für Kritik
Die Baselbieter Regierung will die Gemeinden beim Ausbau des Velonetzes stärker in die Pflicht nehmen. Auch Sissach und Gelterkinden sollen eigene Radrouten planen und finanzieren. In Gelterkinden stösst ...
Geplante Gesetzesrevision bei kommunalen Velorouten sorgt für Kritik
Die Baselbieter Regierung will die Gemeinden beim Ausbau des Velonetzes stärker in die Pflicht nehmen. Auch Sissach und Gelterkinden sollen eigene Radrouten planen und finanzieren. In Gelterkinden stösst das Vorhaben auf Skepsis.
Pascal Kamber
Wer mit dem Velo zur Schule, zum Bahnhof oder zum Einkaufen fährt, soll künftig auf einem zusammenhängenden und gut signalisierten Routennetz unterwegs sein können. Dies verlangt das Bundesgesetz über Velowege, das seit Anfang 2023 in Kraft ist. Um dessen Vorgaben umzusetzen, will der Regierungsrat im Baselbiet das kantonale Strassengesetz anpassen und die Gemeinden stärker in die Pflicht nehmen: Künftig sollen Gemeinden, die als Agglomerations-, Haupt- oder Regionalzentren gelten oder in stadtnahen Entwicklungsachsen liegen, ein kommunales Radroutennetz festlegen müssen. Dazu gehören auch Sissach und Gelterkinden.
Bislang werden im Baselbiet vor allem kantonale Radrouten geplant, die Ortschaften miteinander verbinden. Das Bundesgesetz verlangt jedoch auch Veloverbindungen innerhalb der Siedlungsgebiete, etwa zu Schulen, Arbeitsplätzen, Bahnhöfen oder Einkaufsmöglichkeiten.
Im Strassengesetz will der Regierungsrat nun die Zuständigkeiten regeln: Planung, Bau, Unterhalt und Signalisation kommunaler Radrouten sollen Sache der Gemeinden sein. Die Routen sollen das kantonale Netz ergänzen und in den kommunalen Strassennetzplänen festgehalten werden. Eine verbindliche Umsetzungsfrist ist nicht vorgesehen. Die Gemeinden sollen die Velorouten bei der nächsten Revision oder Teilrevision ihrer Strassennetzpläne berücksichtigen.
Platz fehlt
In Gelterkinden nimmt der Gemeinderat die geplante Gesetzesanpassung mit leichter Irritation zur Kenntnis. «An vielen Orten wäre die Kantonsstrasse betroffen. Deshalb ist es schon speziell, dass der Kanton diese Aufgabe an uns abgibt», sagt Alain Bruggisser, der in der Dorfexekutive für das Ressort Raumplanung zuständig ist. Besonders die «unklare» Vorgabe, den nötigen Raum für die Velo-Vorzugsroute bereitzustellen, sorgt bei Bruggisser für Stirnrunzeln: «Das ist in Gelterkinden ein grosses Problem, vor allem entlang der Ergolzstrasse. Auf der einen Seite fliesst der Bach, auf der anderen stehen Häuser. Aktuell ist da eigentlich kein Platz vorhanden.»
Bruggisser hält es deshalb für sinnvoller, die Forderungen im Gesamtkontext zu prüfen. Genau das habe Gelterkinden ohnehin vor: Ideen für eine Velo-Vorzugsroute von Ormalingen nach Böckten sollen in die Zonen- und Strassenplanrevision einfliessen, welche die Gemeinde in zwei bis drei Jahren angehen wolle. «Der Kanton kommt uns nun mit seiner Gesetzesrevision zuvor», sagt Bruggisser. Er betont, dass Gelterkinden für den Freizeitverkehr bereits gut aufgestellt sei.
Einzig zwischen dem SBB-Viadukt und dem Roseneck-Kreisel bestehe ein Nadelöhr. «Auf der Suche nach Lösungen sind wir regelmässig im Gespräch mit dem Kanton und den Nachbargemeinden. Wir sind auch offen für Anregungen aus der Bevölkerung», sagt Bruggisser.
Auch in Sissach stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die geplante Gesetzesänderung auf die bestehende Verkehrsplanung haben wird. Die zuständige Gemeinderätin Sabine Bucher will sich auf Anfrage der «Volksstimme» noch nicht dazu äussern, sondern das Geschäft zuerst an einer Gemeinderatssitzung besprechen. «Wir werden aber sicher eine Stellungnahme verfassen», sagt Bucher.
Hohe finanzielle Belastung
Aus der Vorlage geht hervor, dass auf die betroffenen Gemeinden zusätzliche Kosten zukommen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Länge und Dichte des jeweiligen Radroutennetzes ab. Der Kanton will die Gemeinden bei der Planung fachlich unterstützen. Die Verantwortung für die kommunalen Radrouten und deren Signalisation soll jedoch bei den Gemeinden bleiben. Damit hat Alain Bruggisser Mühe: «Es ist schwierig, wenn uns der Regierungsrat vorschreibt, dass wir etwas machen müssen – und wir das dann auch selbst bezahlen sollen.» Denn der Bau neuer Velowege könnte die Gemeinden teuer zu stehen kommen. Wie hoch die Kosten ausfallen würden, ist noch offen. «So eine Belastung ist für eine Gemeinde wie Gelterkinden fast nicht stemmbar», sagt Bruggisser. Er appelliert deshalb an die Regierung, die Realität nicht aus den Augen zu verlieren: «Wir sind offen für alles, es soll aber im Rahmen des Möglichen geschehen. Zaubern können auch wir nicht.»
Wie in Sissach wird sich auch in Gelterkinden der Gemeinderat demnächst mit der Gesetzesrevision auseinandersetzen und eine Stellungnahme verfassen. Ob und in welcher Form die neuen Vorgaben ins Baselbieter Strassengesetz aufgenommen werden, ist noch offen. Die Vorlage befindet sich bis zum 15. Dezember 2026 in der öffentlichen Vernehmlassung. Anschliessend wird sich der Landrat mit der Gesetzesänderung befassen.

