Uni-Finanzierungs-Initiative
24.03.2026 BRIEFEUni-Finanzierungs-Initiative
Den Volkswillen nicht im Keim ersticken
Zur Meldung «Kündigungsklausel wird als unzulässig eingestuft» in der «Volksstimme» vom 20. März, Seite 4
Es ist ein fragwürdiges Muster: Wenn ...
Uni-Finanzierungs-Initiative
Den Volkswillen nicht im Keim ersticken
Zur Meldung «Kündigungsklausel wird als unzulässig eingestuft» in der «Volksstimme» vom 20. März, Seite 4
Es ist ein fragwürdiges Muster: Wenn eine Initiative unbequem wird, flüchtet sich die Politik in juristische Spitzfindigkeiten. Der Bericht der Justizund Sicherheitskommission zur Uni-Finanzierungs-Initiative ist dafür ein Paradebeispiel.
Die Forderung der Rünenberger Initiative ist glasklar. Der veraltete Staatsvertrag mit Basel-Stadt ist kein zukunftsfähiges Fundament mehr und soll gekündigt werden, um ohne Korsett eine faire Finanzierung ab 2030 auszuhandeln. Doch Regierung und Kommis- sion wollen dem Volk dieses Mitspracherecht verwehren mit dem Argument, die Kündigung liege in der alleinigen Kompetenz des Regierungsrats.
Das ist demokratiepolitisch schwer verständlich. Wir reden von einem Vertrag, den das Baselbiet einst in einer Volksabstimmung bewilligt hat. Wenn die Bevölkerung nun zum Schluss kommt, dass die Geschäftsgrundlage nicht mehr stimmt, muss sie auch über die Beendigung entscheiden können. Eine Initiative als rechtswidrig zu stutzen, nur weil sie den Ausstieg aus einem veralteten Vertrag verlangt, entmachtet die Stimmbürger.
Statt die Initiative für teilungültig zu erklären, müsste der Landrat innerhalb der Umsetzungsfrist einen Weg aufzeigen, wie die Kündigung ermöglicht werden kann. Ziel muss sein, der Bevölkerung die echte Wahl zu lassen: Soll der aktuelle Weg weitergeführt oder eine Neuaushandlung durch Kündigung erzwungen werden? Wenn die Umsetzung terminlich eng wird, dann erfolgt die Kündigung eben später. Es wäre nicht das erste Mal, dass Landrat und Regierung für eine Vorlage etwas mehr Zeit benötigen. Das rechtfertigt aber keinesfalls, eine Initiative zu begraben und zu einer unverbindlichen Absichtserklärung zu degradieren. Das ist zutiefst undemokratisch.
Landrat und Regierung haben diesen Prozess zu ermöglichen und nicht durch juristische Vorzensur im Keim zu ersticken. Die künftige Zusammenarbeit mit der Universität Basel soll nicht vom Regierungsrat im Alleingang, sondern vom Souverän bestimmt werden.
Henri Rigo, Ormalingen
