Gemeindepräsident legt Amt Ende Juni 2025 nieder
Nachdem die Bewilligung endlich auf dem Tisch liegt, dürften die Baukosten des bevorstehenden Umbaus des Gemeindehauses den 2021 bewilligten Kredit von rund 1,1 Millionen Franken deutlich übersteigen und einen ...
Gemeindepräsident legt Amt Ende Juni 2025 nieder
Nachdem die Bewilligung endlich auf dem Tisch liegt, dürften die Baukosten des bevorstehenden Umbaus des Gemeindehauses den 2021 bewilligten Kredit von rund 1,1 Millionen Franken deutlich übersteigen und einen zusätzlichen Kredit nach sich ziehen.
Otto Graf
Die letzte Meldung an der Gemeindeversammlung in Rothenfluh überraschte am meisten: Gemeindepräsident Patrick Vögtlin gab seinen Rücktritt per 30. Juni 2025 bekannt. Als Grund nannte er seinen bevorstehenden Wegzug aus der Gemeinde. Leider habe er in Rothenfluh kein geeignetes Bauland für ein Eigenheim gefunden. Vögtlin, der schon vorher dem Gemeinderat angehörte, trat im Juli 2021 die Nachfolge von Paul Schaub an.
Auch in der Sozialhilfebehörde gibt es einen Rücktritt. Thomas Füglistaller, Präsident der Behörde, hat sein Amt auf Ende November dieses Jahres niedergelegt, wie der Gemeindepräsident mitteilte. Zudem haben im laufenden Jahr rund ein Dutzend Behörden-, Kommissionsund Funktionärsmitglieder ihr Mandat bei der Einwohnergemeinde niedergelegt.
Sie alle wurden mit dem Dank der öffentlichen Hand und einem Präsent in den kommunalen Ruhestand verabschiedet. Von einem Aderlass zu sprechen, wäre allerdings unangebracht. Denn die meisten Stellen konnten neu besetzt werden. So wird ab dem kommenden Jahr Miyuki Verheijen als Nachfolgerin von Sabine Bucher die Leitung der Gemeindeverwaltung übernehmen. Sie war zuvor in gleicher Funktion in Eptingen tätig.
Keine rosigen Aussichten
Zuvor nahmen die Stimmberechtigten den von Finanzchef Patrick Vögtlin präsentierten Finanzplan zur Kenntnis und genehmigten das Budget 2025 ohne Gegenstimme. Der Finanzplan mit einem Zeithorizont bis 2029 basiert auf Prognosen und Annahmen und ist deshalb mit vielen Unsicherheiten behaftet. So ist offen, wie sich der Finanzausgleich oder der Kostenanteil der Gemeinde am Hochwasserschutz auf den Finanzhaushalt auswirken werden.
Der Aufgaben- und Finanzplan zeigt jedoch auf, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickeln könnte. In der Rechnung zeichnen sich nach 2026 jährliche Defizite von rund 370 000 Franken ab, was das Eigenkapital von 4,7 Millionen Franken auf 3,1 Millionen Franken reduzieren würde. Pro Einwohner würde sich das heutige Nettovermögen von rund 2000 Franken bis 2029 in eine Verschuldung von mehr als 4400 Franken verwandeln.
Bei den Spezialfinanzierungen steht die Wasserversorgung im Vordergrund. Um die geplanten Investitionen für die Sanierung oder den Neubau des Reservoirs Horn sowie den Ersatz von Leitungen und Wasserzählern tätigen zu können, benötigt die Wasserkasse mehr Geld. Ihr Eigenkapital beläuft sich auf bescheidene 100 000 Franken. Deshalb steigt der Wasserpreis ab nächstem Jahr markant von 2,30 Franken pro Kubikmeter auf 3 Franken. Im Gegenzug sinkt in der kapitalmässig gut gepolsterten Abwasserkasse die Gebühr um ein Drittel von 3 auf 2 Franken pro Kubikmeter.
Hoher Investitionsbedarf
Alle anderen Steuer- und Gebührenansätze bleiben 2025 unverändert. Das Budget sieht bei einem Aufwand von rund 4,6 Millionen Franken ein Defizit von 225 000 Franken vor, 5000 Franken weniger als im Vorjahr. Die Nettoinvestitionen sind mit 1,6 Millionen Franken veranschlagt, wovon der Löwenanteil von knapp 1,1 Millionen Franken auf die Sanierung der Liegenschaft Hirschengasse 84 entfällt, in der sich die Gemeindeverwaltung und zwei Wohnungen befinden.
Gemeinderat Benjamin Abt erklärte, dass nach dem langwierigen Bewilligungsverfahren nur noch wenige Details zu klären seien, um mit dem Umbau beginnen zu können. Abt kündigte an, dass der im Juni 2021 bewilligte Baukredit nicht ausreichen werde, um das Projekt zu finanzieren. Neben der allgemeinen Teuerung und den gestiegenen Materialpreisen werde auch die Asbestsanierung einzelner Bauteile in unbekanntem Umfang die Kosten in die Höhe treiben. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung eine Erhöhung des Baukredits beantragen müssen.