Sachgerechtigkeitsverbot wurde laut Entscheid verletzt
sda./tho. Mit einem Nachrichtenbeitrag über das Kantonsspital Baselland hat der TV-Sender Telebasel das Sachgerechtigkeitsverbot verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für ...
Sachgerechtigkeitsverbot wurde laut Entscheid verletzt
sda./tho. Mit einem Nachrichtenbeitrag über das Kantonsspital Baselland hat der TV-Sender Telebasel das Sachgerechtigkeitsverbot verletzt. Zu diesem Schluss kommt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).
Wie sie am Freitag mitteilte, strahlte das konzessionierte Regionalfernsehen im Dezember 2023 einen gut sechs Minuten dauernden, zweiteiligen Beitrag über zahlreiche, anonym geäusserte Vorwürfe von Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL) gegen die Spitalleitung aus. Das KSBL erhob daraufhin Beschwerde, da in der Ausstrahlung behauptet worden war, dass sich die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat im Jahr 2022 unbegründet 6,8 Prozent mehr an Entschädigungen ausbezahlt hätten.
In einer kontroversen Diskussion vertrat laut der UBI-Mitteilung die Mehrheit der UBI-Mitglieder die Ansicht, dass es sich dabei um einen schweren Vorwurf handle. Deshalb hätten die Betroffenen mit ihren besten Argumenten im Beitrag zu Wort kommen müssen. Die Sichtweise des angegriffenen Spitals sei in der Sendung aber nicht zum Ausdruck gekommen, weshalb das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt worden sei. Mit 5 zu 3 Stimmen hiess die UBI daher die Beschwerde der Spitalleitung gut. Die schriftliche Begründung des Entscheids wird erst zu einem späteren Zeitpunkt publiziert.
Wie ein Blick ins Archiv von «Telebasel» zeigt, war im kritisierten TV-Beitrag der nicht weiter vertiefte Vorwurf einer angeblich unbegründeten höheren Entschädigung für die Spitalleitung nur einer von vielen Aspekten eines laut Anmoderation «riesigen Beanstandungskatalogs» an die Adresse der Spitalleitung. Der CEO des KSBL, Norbert Schnitzler, kam im zweiten Teil des Beitrags zwar zu Wort, wurde dabei aber nicht zur Entschädigung befragt.