Trotz Verdachts zahlten die Kassen weiter
11.09.2026 BaselbietSchweizerin fälschte rund 380 Arztrechnungen über insgesamt 180 000 Franken
Während dreier Jahre reichte eine Frau aus dem Homburgertal gefälschte Rechnungen bei drei Krankenkassen ein und bezog rund 180 000 Franken. Jetzt wurde sie zu 19 Monaten bedingt verurteilt. ...
Schweizerin fälschte rund 380 Arztrechnungen über insgesamt 180 000 Franken
Während dreier Jahre reichte eine Frau aus dem Homburgertal gefälschte Rechnungen bei drei Krankenkassen ein und bezog rund 180 000 Franken. Jetzt wurde sie zu 19 Monaten bedingt verurteilt. Der Prozess wirft Fragen zur Praxis der Kassen auf.
Peter Sennhauser
«Ich bin mir meiner Schuld bewusst, ich leugne nichts, und ich will das Geld zurückzahlen», sagte die 45-jährige Frau vor der Dreierkammer des Strafgerichts in Muttenz. Von 2020 bis Mai 2023 hatte sie laut Anklage bei CSS, Groupe Mutuel und Sanitas mehr als 380 gefälschte Rechnungsbelege eingereicht: Kopien echter Rechnungen von Ärzten, einem Labor und einem Radiologiezentrum, die sie eingescannt, kopiert und mit einem PDF-Programm verändert hatte. Die Anklageschrift liest sich wie eine Anleitung zum Krankenkassen-Betrug mit geringstem Aufwand.
Die Fälschungen lud sie per App bei den Kassen hoch. Die erfundenen Rechnungen lauteten auf sie selbst, auf ihren Ehemann oder auf ihren Sohn – und zwar bei Leistungserbringern, von denen manche die angeblich behandelte Person nie gesehen oder deren Daten erfasst hatten. Das allerdings kam erst im Laufe des Untersuchungsverfahrens ans Licht: Die Kassen hatten die Belege entgegengenommen und über den ganzen Zeitraum fast anstandslos mehr als 180 000 Franken ausgezahlt.
Nun hat das Strafgericht die Angeklagte wegen gewerbsmässigen Betrugs und «gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage» zu 19 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie wegen weiterer Fälschungsdelikte zu einer Geldstrafe von 19 Tagessätzen à 100 Franken, ebenfalls bedingt. Die Frau wird der Bewährungshilfe unterstellt und muss mit einer Schuldenberatung die Rückzahlung der Deliktsumme sowie der Untersuchungs-, Gerichts- und Verteidigungskosten in Höhe von weiteren rund 30 000 Franken, alles in allem also gegen 210 000 Franken, angehen. Sie hatte bereits vor dem Urteil eine Schuldenlast von weit mehr als 100 000 Franken.
5000 Franken pro Monat
Das verhältnismässig milde Urteil verdankt sie neben ihrem Geständnis und der umfassenden Kooperationsbereitschaft auch dem Umstand, dass sie heute einen Job mit anständigem Verdienst und stabile Lebensverhältnisse vorweisen kann – und dass sie das ertrogene Geld nicht für einen luxuriösen Lebensstil, sondern aus Not und Verzweiflung für den normalen Lebensunterhalt verwendete. «Gewerbsmässiger Betrug» heisst, dass die Straftaten ihr Haupteinkommen waren, und auch das bestritt die Angeklagte nicht: Schwer depressiv, arbeitslos und anfangs auch noch schwanger, hatte sie in dieser Zeit kaum ein anderes Einkommen; im Schnitt flossen ihr über die Fälschungen mehr als 5000 Franken im Monat zu.
Trotzdem hatte die Verteidigung «nur» auf Urkundenfälschung plädiert. Denn für den härter zu ahndenden gewerbsmässigen Betrug sind nach Strafggesetzbuch «Arglist» und der «Aufbau eines Lügengebäudes» Voraussetzung. Die Fälschungen der Frau seien aber plump gewesen, teils mit falschen Tarifpunkten, fehlenden Einzahlungsschein-Nummern und immer wieder mit identischen Beträgen.
«Opfer-Mitschuld» der Kassen?
Wer so etwas nicht erkenne, trage eine «Opfer-Mitverantwortung», so die Pflichtverteidigerin. Da die Kassen den genauen Verlust nicht einmal sauber substantivieren konnten oder wollten, seien auch die Schadenersatzansprüche auf den Zivilweg zu verweisen.
Dem folgte das Gericht indes nicht: Falsche Schadenmeldungen gälten im Versicherungsgeschäft per se als arglistig, hielt der Gerichtspräsident fest, und im Massengeschäft gälten spezielle Massstäbe für die Sicherheitsvorkehrungen der Krankenkassen. Wo Rechnungen ohnehin durch Computer verarbeitet wurden, spiele die Mitverantwortung des Opfers keine Rolle: Eine Maschine kann man nicht täuschen, deshalb kennt das Gesetz dafür den Tatbestand des «betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage».
Abzüglich einiger weniger Rechnungen erkannte das Gericht auch die Deliktbeträge an und sprach den Privatklägern Schadenersatz zu: rund 88 000 Franken der CSS, 67 000 der Sanitas und 26 000 der Groupe Mutuel.
Als Prozessbeobachter fragt man sich dennoch: Wie konnte der Betrug so lange unentdeckt bleiben? Allein bei der CSS reichte die Frau 37 Rechnungen desselben Radiologiezentrums ein, fast jeden Monat, jedes Mal über exakt 909.75 Franken. Die Kasse zahlte – ausser einmal: Weil die Frau die Rechnung diesmal doppelt eingereicht hatte.
Das alles lief unter dem System «Tiers garant»: Der Patient bezahlt den Arzt, dann schickt er die Rechnung der Kasse und erhält das Geld zurück. Ob er tatsächlich je bei diesem Leistungserbringer war, sehen die Kassen auf dem Beleg nicht. Offenbar aber überprüfen sie es auch nicht auf anderem Weg, etwa mit einem Abgleich mit den Leistungserbringern. Das sei aufgrund der Masse der Rechnungen nicht möglich, erklärte die Vertreterin der CSS im Gerichtssaal. Eine glaubwürdige Grössenordnung des Massengeschäfts konnte sie indes nicht angeben. Die anderen beiden Kassen hatten, obwohl Privatkläger, keine Vertretung an die Verhandlung geschickt.
18 Personen gegen Missbrauch
Man findet sie bei einer Internetrecherche im Geschäftsbericht der CSS für 2025: Hier rühmt sich die Kasse, dank rigoroser Kontrollen «872 Millionen Franken an ungerechtfertigten Ausgaben verhindert» zu haben, davon 38 Millionen in Form missbräuchlicher Rückforderungen. Die Gesamtkosten, die 2025 erstattet wurden, betrugen bei der CSS 6,431 Milliarden Franken – oder 24,6 Millionen, die jeden Tag ausgezahlt wurden. «Ein Team aus 18 Personen bearbeitete 435 Fälle von Versicherungsmissbrauch und falscher Rechnungstellung», schreibt die Kasse.
Vor Redaktionschluss konnte niemand von der CSS oder der Group Mutuel weitere Auskünfte zum Vorgehen geben. Sanitas liess verlauten, über Betrugsprävention generell nicht zu kommunizieren. Für etwas Klarheit sorgte erst der Gerichtspräsident bei seinen erklärenden Ausführungen zum Urteil. Zwar habe die Angeklagte kein ausgeklügeltes System gehabt oder detaillierte Kenntnisse über die Prüfmethoden der Versicherer, aber sie habe wohl schnell erkannt, dass sie mit vielen, mässig hohen Rechnungen durchkam.
Geprüft wurden nur Formalien
Denn wo überhaupt ein Mensch hinschaute, ging es bei den Prüfungen der Rechnungen nie um die Behandlung, sondern immer nur um Formales: Ist die Versicherung gültig, sind die Prämien bezahlt, ist ein Leistungsmaximum erreicht? Bei der Sanitas liefen laut Anklage 105 der gefälschten Rechnungen vollautomatisch durch. Und als die CSS zwei Fälschungen tatsächlich nicht bezahlte, lag das lediglich an ausstehenden Prämien.
Dabei hatte die CSS früh einen Verdacht. Die Zusatzversicherung der Gruppe fragte schon 2021 in Bezug auf einen Therapeuten nach; die Frau schickte darauf gefälschte Bankbelege über die Zahlung. Im März 2022 folgte die Strafanzeige, im August die Hausdurchsuchung. Doch die Grundversicherung der CSS, eine eigene Gesellschaft, zahlte weiter: für erfundene Behandlungen des Ehemanns bis ins Frühjahr 2023. Ihren Strafantrag stellte sie erst im Februar 2024.
Erst die Nachfragen der Strafbehörden bei den Leistungserbringern brachten das ganze Ausmass ans Licht. Ein Therapeut bestätigte, weder die Frau noch ihr Mann seien je bei ihm gewesen; ein anderer Leistungserbringer hatte dem Sohn nie eine Rechnung gestellt, ein Labor bezeichnete sämtliche auf seinen Namen ausgestellte Belege als falsch.
