Tempo 30 bremst Retter kaum
05.11.2026 BaselbietEinsatzkräfte dürfen schneller fahren – Zahlen zu Zeitverlusten fehlen
Tempo-30-Zonen verzögern dringliche Einsätze nach Ansicht des Regierungsrats nicht wesentlich. Auf eine Interpellation hin erklärt er, weshalb Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste ...
Einsatzkräfte dürfen schneller fahren – Zahlen zu Zeitverlusten fehlen
Tempo-30-Zonen verzögern dringliche Einsätze nach Ansicht des Regierungsrats nicht wesentlich. Auf eine Interpellation hin erklärt er, weshalb Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste schneller fahren dürfen – räumt aber eine Einschränkung bei der Milizfeuerwehr ein.
tho. Bei dringlichen Einsätzen müssen sich Blaulichtorganisationen nicht zwingend an die signalisierte Höchstgeschwindigkeit halten: Sie dürfen davon abweichen, sofern sie die erforderliche Sorgfalt beachten und die Geschwindigkeit für den Einsatz angemessen ist. Der Regierungsrat erwartet deshalb keine negativen Folgen für Notfallpatienten oder bei Bränden. Das schreibt er in seiner Antwort auf einen Vorstoss von SVP-Landrätin Nicole Spiegel-Roth.
Die Interpellantin hatte 13 Fragen eingereicht. Sie befürchtet, dass der Ausbau der Tempo-30-Zonen wertvolle Zeit kosten und das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen für Einsatzfahrer erhöhen könnte. Bei medizinischen Notfällen, Bränden und schweren Unfällen könne jede Sekunde entscheidend sein, argumentierte sie.
Keine Messwerte für Zeitverlust
Eine umfassende Analyse der Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit der Blaulichtorganisationen findet laut der Antwort der Regierung vor der Einführung neuer Tempo-30-Zonen jeweils nicht statt. Konkrete Zahlen zu allfälligen Verzögerungen nennt sie ebenfalls nicht. Sie geht aber davon aus, dass die tieferen Limiten bei angemessener Fahrweise keinen relevanten Zeitverlust verursachen.
Eine Einschränkung macht die Regierung bei der Milizfeuerwehr: Deren Angehörige könnten etwas langsamer zum Einsatz einrücken. Das kantonale Feuerwehr-Inspektorat sehe darin derzeit noch kein Problem. Wichtiger seien für die Feuerwehr baulich verträgliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen. Neue Zonen würden so gestaltet, dass Einsatzfahrzeuge nicht zusätzlich behindert werden.
Eine ausdrückliche Garantie, dass Tempo-30-Zonen keine Menschenleben gefährden, gibt der Regierungsrat nicht ab. Treffen Rettungskräfte später am Einsatzort ein, habe dies jedoch meist andere Ursachen – etwa ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Er verweist zudem auf die bessere Verkehrssicherheit, die Tempo-30-Zonen nach seiner Einschätzung bringen.
Straffrei zu schnell
Für dringliche Dienstfahrten enthält das Strassenverkehrsgesetz Ausnahmen: Wer die nötige Sorgfalt wahre und die vorgeschriebenen Warnsignale verwende, könne Verkehrsregeln unter bestimmten Voraussetzungen straffrei missachten, schreibt die Regierung. Bei Überschreitungen zähle nicht die Differenz zur signalisierten Limite, sondern jene zur Geschwindigkeit, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Welches Tempo in welchem Fall angemessen ist, lässt die Regierung offen. Aber sie erkenne kein erhöhtes Risiko strafrechtlicher Verfolgung. Die Staatsanwaltschaft prüfe solche Fälle auf Straffreiheit. In der Regel würden Verfahren ohne Folgen für die Betroffenen eingestellt.
Wie viele Blaulichtfahrer in Tempo-30-Zonen bisher geblitzt wurden, beziffert die Regierung nicht. Sie spricht von Einzelfällen; der Aufwand der Staatsanwaltschaft habe nicht oder zumindest nicht deutlich zugenommen. Zudem solle eine Zustimmung der Blaulichtorganisationen zur Einführung neuer Zonen für Gemeinden nicht Pflicht werden. Polizei und Tiefbauamt seien bereits für deren Prüfung zuständig, heisst es weiter.
