Tödlicher Unfall wegen Lachgas
06.03.2025 BaselbietEin junger Autolenker steht vor dem Strafgericht
2021 verursachte ein junger Mann auf der A2 bei Arisdorf einen schweren Autounfall. Dabei kam ein Mitfahrer ums Leben, andere Mitfahrer wurden verletzt. Nun muss sich der Beschuldigte vor dem Strafgericht verantworten.
...Ein junger Autolenker steht vor dem Strafgericht
2021 verursachte ein junger Mann auf der A2 bei Arisdorf einen schweren Autounfall. Dabei kam ein Mitfahrer ums Leben, andere Mitfahrer wurden verletzt. Nun muss sich der Beschuldigte vor dem Strafgericht verantworten.
Thomas Immoos
Kevin A.* fragte an einem Freitagabend im November 2021 vier Kumpels per Handy an, ob sie mit ihm in den Ausgang gehen wollen. Die Kumpels waren gerade beim Mannschaftsessen ihres Fussballklubs. Und so holte der junge Schweizer seine Freunde am vereinbarten Ort ab.
Zuerst fuhr man zu fünft in die Innenstadt von Basel. Während zwei von ihnen einen Corona-Schnelltest machen wollten, um in Klubs reingelassen zu werden, besorgten sich die anderen in einer Bar in Basel eine Flasche Lachgas und einige Ballone. Inzwischen – es war erst wenige Minuten nach Mitternacht – war das Quintett komplett; man hatte vor, in Bern eine angesagte Ü-16-Bar zu besuchen. Kemal setzte sich auf den Beifahrersitz, Bojan, Ali und Mehmet auf den Hintersitz (Ali in der Mitte).
Kemal wurde die Lachgasflasche gereicht. Aber sogleich übernahm sie der Lenker Kevin, der begann, Ballone mit Lachgas zu füllen. Schon auf dem Weg auf die Autobahn konsumierte Kevin auf dem Heuwaageviadukt erstmals Lachgas, die Flasche zwischen die Beine geklemmt, und reichte die Ballone weiter.
In der Anklageschrift des Baselbieter Strafgerichts steht, dass der Lenker «aus Erfahrung» habe wissen müssen, dass Lachgas zu Sauerstoffmangel im Gehirn und sogar zu Bewusstlosigkeit führen kann. Zwei der Mitfahrer ermahnten Kevin, auf den Konsum von Lachgas zu verzichten. Trotzdem inhalierte Kevin mehrfach weiter, wodurch er sich zunehmend «in einen fahruntüchtigen Zustand versetzte». Ausserdem bediente er während der Fahrt das Display seines Handys, um Filmaufnahmen von der Autofahrt zu machen. Mehrfach liess Kevin die Hände vom Lenkrad, um das Mundstück des zu befüllenden Ballons auf das Flaschenventil zu stecken.
Verheerende Bewusstlosigkeit
Schon rasch war seine Wahrnehmung beeinträchtigt. Statt des erlaubten Tempos von 100 auf der A2 fuhr er 149 Stundenkilometer. Dabei überfuhr Kevin mehrfach Sicherheitslinien, belegte zeitweise zwei Fahrspuren gleichzeitig, zum Teil in Slalom. Trotz Spurwechsels betätigte er den Blinker nicht.
Dabei touchierte er vermutlich einen Randstein, sodass das Fahrzeug ins Wanken geriet, «was von den Mitfahrenden mit erstauntem Grölen quittiert wurde», wie es in der Anklageschrift heisst. Trotzdem konsumierte Kevin weiterhin Lachgas. Auf der Höhe von Arisdorf/ Hersberg verlor er, etwa 20 Minuten nach Beginn der Autofahrt, bei Tempo 140 das Bewusstsein und somit auch die Herrschaft über das Fahrzeug.
Unkontrolliert beschleunigte das Auto und fuhr gegen die Leitplanken, an denen der Mercedes entlangschrammte. Kevin kam wieder zu Bewusstsein, griff zum Lenkrad, fuhr auf dem Pannenstreifen, schrammte erneut die Leitplanken, geriet auf den Vorplatz einer Schaltzentrale des Autobahndienstes und kollidierte dann mit einem Treppengeländer, bis das Fahrzeug gegen eine Betonstützmauer stiess, sich um 90 Grad drehte und rückwärts über beide Fahrstreifen ausrollte. Schliesslich kam das Fahrzeug im rechten Winkel zur Fahrbahn zum Stehen. Durch den Unfall wurde Ali († 18), der nur im Beckenbereich angegurtet war, die Lendenwirbelsäule komplett durchtrennt und tödlich verletzt.
Zigarette nach dem Unfall
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer nicht nur rücksichts- und skrupellose Fahrweise vor, sondern auch sein Verhalten nach dem Unfall. Statt seinen Freunden auf dem Rücksitz aus dem Fahrzeug zu helfen und die Polizei zu benachrichtigen, verliess er das Fahrzeug und zündete sich eine Zigarette an. Damit gefährdet er, da Öl und Benzin ausliefen, das Leben der im Fahrzeug gefangenen Freunde.
Die drei überlebenden Mitfahrer erlitten Schädel-Hirn-Traumata, Nasenbeinbrüche und weitere Verletzungen. Einer von ihnen, Bojan, trug dauernde Schäden davon: Er leidet seit dem Unfall an Konzentrationsproblemen und neurologischen Störungen. Auch ist er seither nur noch reduziert belastbar.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer vorsätzliche Tötung und mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung vor. Dies, weil er durch den Konsum von Lachgas in Kauf genommen hatte, unter beeinträchtigtem Bewusstsein einen schweren Unfall zu verursachen. Das Gericht wird nun zu beurteilen haben, ob es sich um (eventual-)vorsätzliche oder fahrlässige Tötung und Körperverletzung handelt.
Die weiteren Anklagepunkte sind grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in fahrunfähigem Zustand und pflichtwidriges Verhalten nach dem Unfall. Dazu kommen mehrfache Sachbeschädigung. Die drei überlebenden Mitfahrer treten ausserdem als Privatkläger auf. Die Strafanträge werden an der zweitägigen Verhandlung gestellt.
* Alle Namen im Text geändert
