Strengere Vorschriften für Fasnacht
20.01.2026 SissachDie FGS ist gerüstet, das «Chluuri» braucht aber eine Sonderbewilligung
Ab diesem Jahr gelten im Kanton Baselland strengere Sicherheitsvorschriften für Fasnachtsumzüge. In Sissach ist man vorbereitet, doch nicht alle Wagen erfüllen die Anforderungen und ...
Die FGS ist gerüstet, das «Chluuri» braucht aber eine Sonderbewilligung
Ab diesem Jahr gelten im Kanton Baselland strengere Sicherheitsvorschriften für Fasnachtsumzüge. In Sissach ist man vorbereitet, doch nicht alle Wagen erfüllen die Anforderungen und müssen womöglich «zu Hause» bleiben.
Melanie Frei
Die neuen Vorschriften wurden von einer Fachgruppe aus Polizei, Motorfahrzeugkontrolle und Motorfahrzeug-Prüfstation entwickelt. Sie orientieren sich an den Regelungen der Stadt Basel und sind ab diesem Jahr für Fasnächtler obligatorisch. Bereits 2025 wurden sie als Empfehlung kommuniziert, die Kantonspolizei war präventiv an den Umzügen präsent.
Die Vorschriften umfassen zahlreiche technische Details: Zugfahrzeuge und Anhänger müssen rundherum verkleidet sein – mit festen Materialien bis 25 Zentimeter über dem Boden und elastischen Materialien bis maximal 10 Zentimeter darüber. Der Zwischenraum zwischen Zugfahrzeug und Anhänger muss mit elastischen Verstrebungen gesichert und optisch hervorgehoben werden. Zudem sind spezielle Spiegel oder Kamerasysteme für den toten Winkel vorgeschrieben.
Das Chluuri gehört traditionell zur Sissacher Fasnacht. Die Chluuribauer kamen aber ins Schwitzen, als sie merkten, dass das bald brennende Kunstwerk nicht in die neuen Sicherheitsvorschriften passt. Das Chluuri überschreitet nämlich die Vorgaben deutlich. Betroffen ist Punkt 7, Ziffer 9 der Mindestvorschrift für Fasnachtsfahrzeuge. Dort steht: «Wagen, Requisiten und andere Gegenstände dürfen höchstens 3 Meter breit und vom Boden aus gemessen wegen der Oberleitung der BLT nicht mehr als 4 Meter hoch sein (bei Laternen und anderen getragenen Gegenständen vier Meter inklusive Träger).»
Andreas Rudin, Vizepräsident der Fasnachtsgesellschaft Sissach und für das Chluuri verantwortlich, sagt, dass das Chluuri die Anforderungen der Sicherheitsvorschriften sprenge, zum Beispiel in der Maximalhöhe von vier Metern. «Für den Transport vom Aufbauort bei der Garage Wirz in Sissach über die Kantonsstrasse bis vor das Gemeindehaus musste eine Sonderbewilligung eingeholt werden.» Mit Unterstützung der Gemeinde Sissach handelte die Fasnachtsgesellschaft Sissach (FGS) diese Bewilligung bei der Baselbieter Verkehrspolizei aus.
«Das Chluuri kann wie jedes Jahr gebaut und vor das Gemeindehaus transportiert werden. Eine spezielle Kontrolle wird es nicht geben», so Rudin. Allenfalls fahre die Polizei vorbei und würde nach der Bewilligung fragen, die stets mitgeführt werde.
Nicht alle erhalten Bescheinigung
Bei den Sicherheitsvorschriften fällt besonders die sogenannte «Besibe» – die Betriebssicherheitsbestätigung – ins Gewicht. Nicht immatrikulierte oder stark umgebaute Anhänger müssen von einem Fachbetrieb geprüft werden. Dabei werden nicht nur Verschalungen kontrolliert, sondern auch Bremsen, Reifen und der allgemeine Zustand der Fahrzeuge. Diese Bescheinigung gilt drei Jahre und muss während der Fasnacht mitgeführt werden.
Nicht alle Fasnächtler haben diese Bescheinigung erhalten, wie Rebecca Badella, Präsidentin der FGS, sagt: «Einige waren überrascht, dass ihr Anhänger keine ‹Besibe› erhält, wegen Rost oder anderer Mängel, die zu kurzfristig festgestellt wurden, um sie zu beheben beziehungsweise den Anhänger zu ersetzen.» Manche Gruppen hätten es geschafft, es gebe aber auch solche, die nun nicht mit dem Wagen an den Umzug kommen könnten. «Aber den echten Fasnächtler hält das ja nicht ab. Es braucht keinen Wagen, um Fasnacht zu machen: Larve an, Schnauze auf und ein Leiterwägeli tut es auch – aber dies ist nur meine Meinung», so Badella.
Für jene, die zu spät reagierten, hat Badella wenig Verständnis: «Es zeigt sich halt: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Gewusst hat man ja schon seit der letzten Fasnacht, dass die neuen Regeln kommen. Wer es ein Jahr lang nicht geschafft hat, unter seinen Wagen schauen zu lassen, nun ja …»
Die FGS-Präsidentin befürwortet die Vorschriften. Die meisten Massnahmen habe man in Sissach bereits umgesetzt: «Alles, was dazu beiträgt, dass kein Kind unter einen Fasnachtswagen oder zwischen Wagen und Zugfahrzeug gelangen kann, ist sehr wichtig.» Herausforderungen für die FGS sehe sie keine: «Es liegt in der Verantwortung der Wagenlenker, diese Regeln umzusetzen, sie sind klar definiert und bei uns in Sissach gut machbar. Wir haben keinen Engpass, wie zum Beispiel das Törli in Liestal. Ausserdem machen wir das schon lange so.»
Wer an der Sissacher Fasnacht immer wieder mit einem extravaganten Wagen auffällt, sind die Guggä-Rugger aus Buus. Präsidentin Lena Grütter sagt, dass die Sicherheit für ihre Clique schon immer oberste Priorität hatte: «Gerade weil wir jeweils mit einem relativ grossen Wagen an der Fasnacht vertreten sind, hatten wir praktisch alle Punkte bereits umgesetzt.» Einzelne Punkte, wie zum Beispiel eine Stoffvorrichtung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger, hätten sie nach Bekanntgabe der Vorschrift im Februar 2025, als dieser Punkt noch fakultativ war, bereits realisiert.
Ihre Haltung zu den Vorschriften ist pragmatisch: «Uns ist bewusst, dass es einen gewissen sicherheitstechnischen Rahmen braucht. Schlussendlich dienen diese Vorschriften zum Schutz aller und schaffen sichere Verhältnisse.»
Auch die FGS kontrolliert bereits seit Jahren alle motorisierten Wagen vor dem Umzug. Der Posten steht auf der Höhe Pizzeria Sissaho/ Firma Linsalata auf der Strasse. «Dort sind wir selbst vor Ort und kontrollieren jeden einzelnen, motorisierten Wagen, der gemäss festgelegten Einfahrzeiten ins Dorf kommt», erklärt Badella. Bisher seien Verschalung, die Lücke zwischen Traktor und Zugfahrzeug, Glaswaren (verboten) auf dem Wagen und Feuerlöscher (Datum/ Grösse) kontrolliert worden. «Neu kommt jetzt noch der Zollstock dazu, für Breite und Höhe, wobei diese ja vom Strassenverkehrsgesetz schon gegeben sind, und die Betriebssicherheitsbestätigung. Ohne diese wird nicht gestartet bei uns. Alles andere, was auf den Zu- und Abfahrtswegen sowie Strassen passiert, ist Sache der Polizei. Also für uns jetzt kein spezieller Mehraufwand.»
Im Moment sei die FGS vor allem informativ tätig. Die neuen Wagenvorschriften seien an der Vereinsversammlung Thema gewesen und würden an der kommenden Gruppenchefsitzung nochmals aufgegriffen, «damit wir wirklich alle erreichen». Zudem habe jedes Mitglied der FGS mehrere Info-E-Mails erhalten, schon vor den Sommerferien. «Sie haben also genügend Zeit, umsetzen müssen sie es aber selber.»



