Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen eine unbekannte Täterschaft nach dem Chemieunfall bei der Firma Cabb in Schweizerhalle vom vergangenen April eingestellt. Nach Angaben der Behörde kann die Ursache wegen zu grosser Schäden nicht mehr nachgewiesen ...
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen eine unbekannte Täterschaft nach dem Chemieunfall bei der Firma Cabb in Schweizerhalle vom vergangenen April eingestellt. Nach Angaben der Behörde kann die Ursache wegen zu grosser Schäden nicht mehr nachgewiesen werden. Der für den Stoffaustritt verantwortliche Balgkompensator sei bei der Havarie so stark beschädigt worden, dass die Ursache für die Lecklage trotz umfassender Untersuchungen nicht mehr nachvollziehbar sei, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Ein strafrechtlich relevantes Verschulden habe somit nicht nachgewiesen werden können, weshalb das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt worden sei. Die Chemiefirma Cabb sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für Unfallmeldungen, die zum Teil Verletzte und in einem Fall sogar ein Todesopfer zur Folge hatten. Letztes geschah nach einem Unfall im Juli 2014. sda.