Ständemehr verletzt geltendes Recht
22.10.2026 PersönlichEnde September beschloss der Ständerat mit 23 zu 17 Stimmen, dass das Vertragswerk Bilaterale III neben dem Volksmehr auch das Ständemehr erreichen müsse. Weder die beiden Vertragswerke Bilaterale I (2000) noch die Bilateralen II (2005 Schengen/Dublin) verlangten ...
Ende September beschloss der Ständerat mit 23 zu 17 Stimmen, dass das Vertragswerk Bilaterale III neben dem Volksmehr auch das Ständemehr erreichen müsse. Weder die beiden Vertragswerke Bilaterale I (2000) noch die Bilateralen II (2005 Schengen/Dublin) verlangten verfassungsrechtlich das Ständemehr. Die beiden genannten Vertragswerke wurden vom Schweizer Volk mit 67,2 beziehungsweise 54,6 Prozent angenommen und sind seither in Kraft. Gegen beide Vertragswerke Bilaterale I und Bilaterale II kamen genügend Unterschriften zusammen, damit das Schweizer Volk anschliessend gemeinsam darüber entscheiden konnte. Bei den Bilateralen II wurden die Unterschriften nur gegen das Teilabkommen Schengen/ Dublin gesammelt und anschliessend eingereicht. Die weiteren acht Abkommen der Bilateralen II traten ohne Urnen- abstimmung in Kraft, da gegen sie keine Referenden ergriffen wurden.
Die Schweizer Volksrechte werden auf Bundesebene in der Bundesverfassung geregelt. In dieser ist nachzulesen, dass ein Referendum mit dem doppelten Mehr von Volk und Ständen im Aussenverhältnis nur bei Änderungen der Bundesverfassung selbst sowie bei einem Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften vorgesehen ist, so zum Beispiel bei einem Beitritt zur Europäischen Union oder zur Nato. Hingegen müssen völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum unterstellt werden, wenn sie unbefristet und unkündbar sind, den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen sowie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
Aus diesem Grund ist das Vertragspaket Bilaterale III mit der Europäischen Union ausschliesslich dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Diese Meinung vertreten unter anderem aktuell 15 Schweizer Kantone, darunter auch unser Kanton Baselland. Wir Schweizerinnen und Schweizer dürfen gespannt sein, wie sich der Nationalrat in absehbarer Zeit zu diesem rechtlich eindeutigen Sachverhalt in Sachen Bilaterale III entscheiden wird.
Immerhin hat es das Parlament bislang wiederholt abgelehnt, ein Referendum rechtswidriger Eigenart zuzulassen. Mit dieser Handhabung könnte das Parlament nämlich eine ausschliesslich willkürlich durchzuführende Volksabstimmung festlegen, die unsere geltende Bundesverfassung oder weitere bestehende rechtsverbindliche Regeln komplett verletzen würde.
Aus den genannten Gründen entspricht der eingangs erwähnte Entscheid des Ständerats von Ende September einem klaren Regelverstoss gegen unsere Bundesverfassung und weitere geltende Rechtsbestimmungen. Unsere Standesvertreterin Maya Graf hat sich sowohl an die geltende Verfassung als auch an die Haltung der Baselbieter Regierung gehalten und aus diesem Grund dem auf Willkür beruhenden Verlangen des Ständemehrs anlässlich einer allfälligen Volksabstimmung zum Vertragswerk Bilaterale III nicht zugestimmt. Es verbleibt die Hoffnung, dass sich der Nationalrat bei seiner bevorstehenden Abstimmung an die geltende Bundesverfassung und gesetzlichen Bestimmungen hält und dadurch den rechtswidrigen Entscheid des Ständerats eindeutig korrigiert.
Ruedi Graf, Sissach
