Stichentscheid beim Lohndeckel
23.10.2026 BaselbietLandrat lehnt mehr Einflussnahme auf den Bankrat ab
Eine Lohnobergrenze für die Geschäftsleitung der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) hätte im Landrat beinahe eine Mehrheit gefunden: Nur der Stichentscheid des Präsidenten verhinderte die Neuerung. Keiner der ...
Landrat lehnt mehr Einflussnahme auf den Bankrat ab
Eine Lohnobergrenze für die Geschäftsleitung der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) hätte im Landrat beinahe eine Mehrheit gefunden: Nur der Stichentscheid des Präsidenten verhinderte die Neuerung. Keiner der Änderungsanträge von BLKB-Kritiker Peter Riebli (SVP) zum Gegenvorschlag setzte sich durch.
David Thommen
38 zu 38 Stimmen bei 5 Enthaltungen: So lautete gestern das überraschende Ergebnis einer Abstimmung zur Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB). SVP-Präsident und Landrat Peter Riebli wollte die Bruttolöhne der Geschäftsleitung gesetzlich auf das Doppelte eines Regierungsratslohns begrenzen. Wegen Stimmengleichheit entschied Landratspräsident Andreas Dürr (FDP): Er lehnte den Antrag ab. Die Obergrenze hätte gemäss kantonaler Lohntabelle 2026 rund 614 000 Franken betragen. Der inzwischen zurückgetretene BLKB-Chef John Häfelfinger hatte in der Vergangenheit deutlich mehr verdient.
Damit blieb der Gegenvorschlag der Regierung zur Volksinitiative «BLKB – die Bank fürs Baselbiet» unverändert. Beim Lohndeckel verliefen die Fronten nicht entlang der üblichen Parteilinien: Die Forderung von Riebli und der freisinnigen Mitinitiantin und FDP-Regierungsratskandidatin Christine Frey fand Unterstützung von SP und Grünen. Bürgerliche Gegner warnten vor Eingriffen in die unternehmerische Freiheit und die Kompetenzen des Bankrats.
Initiative vor Radicant
Die von Riebli federführend lancierte Volksinitiative kam 2025 mit 1730 gültigen Unterschriften zustande. Sie verlangt, dass sich die BLKB stärker auf die Region konzentriert, weniger Risiken eingeht und politisch stärker kontrolliert wird. Weitere Forderungen betreffen Staatsgarantie, Bankrat und Vergütungen.
Lanciert wurde die Initiative vor dem Radicant-Debakel. Der Abschreiber in dreistelliger Millionenhöhe auf die gescheiterte BLKB-Tochter verlieh den Forderungen zusätzliche Brisanz. Der Regierungsrat stellt der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber: Das Kantonalbankgesetz soll modernisiert werden, die BLKB aber eine Universalbank bleiben. Die Staatsgarantie soll neu risikobasiert abgegolten werden und nicht mehr für Tochtergesellschaften und kontrollierte Unternehmen gelten. Aufsicht und Oberaufsicht sollen gestärkt werden.
Die Finanzkommission unterstützt den Gegenvorschlag einstimmig. Riebli versuchte, mit 15 Änderungsanträgen Forderungen der Initiative darin unterzubringen. Bei der ersten Beratung am 24. September waren alle behandelten Anträge gescheitert (siehe «Volksstimme» vom 25. September). Die erste Lesung wurde aus Zeitgründen unterbrochen.
Streit um Managerlöhne
Gestern setzte der Landrat die Beratung fort. Zunächst blieb Riebli klar in der Minderheit – bis zur Lohnfrage. Eine Kantonalbank zu führen, sei keine «Rocket Science», die mit Millionenbeträgen entschädigt werden müsse, argumentierte er. Das Doppelte eines Regierungsratslohns reiche für qualifizierte Führungskräfte. Solche Vorgaben kenne die Aargauer Kantonalbank.
Unterstützung erhielt er von Christine Frey. Die FDP-Landrätin stellte infrage, dass ein Jahreslohn von rund einer Million Franken Voraussetzung für gute Unternehmensführung sei. Ob jemand mit 500 000 Franken weniger qualifiziert sei, fragte sie. Wegen der Staatsgarantie müssten für eine Kantonalbank andere Massstäbe gelten als für private Unternehmen.
Ronja Jansen (SP) begrüsste die bürgerliche Unterstützung dieses aus ihrer Sicht progressiven Anliegens: Hohe Lohnunterschiede seien ein gesellschaftliches Problem. Sie hoffe, dass diese Einsicht über die BLKB hinaus Bestand habe. Der Grüne Fredy Dinkel unterstützte den Antrag ebenfalls und verwies auf die in der Eigentümerstrategie verankerte Zielsetzung eines Verhältnisses zwischen tiefstem und höchstem Lohn von ungefähr 1 zu 12.
Lauber widerspricht
Finanzdirektor Anton Lauber («Mitte»), Finanzkommissionspräsident Florian Spiegel (SVP) und die FDP-Fraktion lehnten den Lohndeckel ab. Der Vergleich mit dem Regierungsratslohn sei verfehlt. Die Basellandschaftliche Kantonalbank müsse um qualifizierte Führungskräfte konkurrieren können. Der CEO-Lohn liege im Mittelfeld vergleichbarer Kantonalbanken.
Lauber verteidigte die Vergütungen: Von Lohnexzessen könne bei der BLKB keine Rede sein. Hohe Einkommen brächten zudem hohe Steuereinnahmen. Die Festlegung der Vergütungen gehöre zum Aufgabenbereich des Bankrats. Spiegel verwies auf ein Rechtsgutachten, das einer gesetzlichen Obergrenze Grenzen setze. Das Patt und Dürrs Stichentscheid bildeten die knappste Abstimmung der Beratungen.
Am Nachmittag scheiterte auch eine Begrenzung der Vorsorgebeiträge der Geschäftsleitung auf den prozentualen Anteil der übrigen Mitarbeitenden mit 32 zu 49 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Abgelehnt wurden auch weitergehende Verbote von Sondervergütungen und ein grundsätzliches Verbot beruflicher Nebentätigkeiten. Den Antrag, eine gesetzliche Lohnobergrenze später anpassen zu können, zog Riebli zurück.
Bankrat bleibt Regierungssache
Zuvor hatte Riebli deutliche Niederlagen einstecken müssen. Er wollte, dass der Landrat künftig den Bankrat wählt. Der Regierungsrat hätte weiterhin die Kandidierenden ausgewählt, das Parlament aber den letzten Entscheid getroffen. Der Antrag scheiterte mit 19 zu 61 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Einen weiteren Antrag auf ein Vetorecht bei einzelnen Kandidaturen zog Riebli zurück.
Auch die Möglichkeit, Bankratsmitglieder durch den Landrat abzuberufen, fand mit 16 zu 63 Stimmen keine Mehrheit. Marco Agostini (Grüne) unterstützte sie: Das Parlament habe nach Radicant eine Erneuerung des Bankrats verlangt, der Regierungsrat aber zu zögerlich reagiert. Lauber widersprach: Die Mechanismen hätten funktioniert, wie die Rücktritte des früheren Bankratspräsidenten und des CEO zeigten. Eine parlamentarische Abberufung würde die Verantwortlichkeiten vermischen.
Abgelehnt wurden auch Anträge, wonach jedes Bankratsmitglied allgemeine Bankkenntnisse besitzen oder das Präsidium langjährige operative Bankerfahrung haben müsse. Dies gehöre nicht in ein Gesetz. Auch, dass eine Mehrheit der Bankratsmitglieder im Baselbiet wohnen müsste, wurde abgelehnt. Dazu nannte Lauber eine Zahl: Für die laufende Erneuerung des Bankrats seien rund 90 Bewerbungen eingegangen, davon knapp 15 mit Wohnsitz im Kanton. Eine Wohnsitzpflicht würde die Auswahl geeigneter Fachleute einschränken.
Zum Schluss kritisierte Stephan Ackermann (Grüne), dass die Initianten ihre Forderungen aus der Finanzkommission nochmals im Landrat vorbrachten. Riebli entgegnete, das Parlament müsse öffentlich über die Lehren aus Radicant diskutieren. Das Komitee habe einen Gegenvorschlag erreichen wollen, der den Rückzug der Initiative ermöglicht hätte. Dies sei gescheitert: «Wir werden in den Abstimmungskampf steigen», kündigte er an.
Die erste Lesung endete ohne Änderungen. Die zweite folgt am 5. November. Dann soll auch entschieden werden, ob der Initiative der Gegenvorschlag gegenübergestellt wird.

