Wara Finanz GmbH
Voraussichtlich ab 1. Januar 2028 ist für selbst bewohnte Immobilien kein Eigenmietwert mehr zu versteuern. Was wie ein Steuervorteil klingt, kann für viele Steuerpflichtige ein Nachteil sein. Gute Planung ist deshalb wichtig.
Allgemein bekannt ist, dass ...
Wara Finanz GmbH
Voraussichtlich ab 1. Januar 2028 ist für selbst bewohnte Immobilien kein Eigenmietwert mehr zu versteuern. Was wie ein Steuervorteil klingt, kann für viele Steuerpflichtige ein Nachteil sein. Gute Planung ist deshalb wichtig.
Allgemein bekannt ist, dass Unterhalts- und Renovationskosten für selbst bewohnte Liegenschaften steuerlich nur noch abzugsfähig sind, wenn sie bis Ende 2027 abgeschlossen sind. Stockwerkeigentümer sollten erwägen, ihre Einlagen in den Erneuerungsfonds vorübergehend zu erhöhen. Auch diese sind zukünftig nicht mehr abzugsfähig.
Wenig beachtet wird eine weitere Änderung: Der Schuldzinsenabzug entfällt für die meisten Steuerpflichtigen. Bisher konnten Privatpersonen praktisch sämtliche Schuldzinsen steuerlich abziehen. Neu dürfen nur noch Schuldzinsen abgezogen werden, die auf vermietete Immobilien entfallen. Entscheidend ist dabei nicht die einzelne Hypothek, sondern der Anteil der vermieteten Liegenschaften am Gesamtvermögen. Das hat weitreichende Folgen: Soweit Schuldzinsen auf selbst genutzte Immobilien (Haupt- oder Ferienwohnung) sowie auf bewegliches Vermögen wie Wertschriften, Fahrzeuge, Konsumkredite oder Kunst entfallen, sind sie künftig nicht mehr abzugsfähig. Eine Ausnahme gilt während zehn Jahren beim erstmaligen Erwerb eines selbst bewohnten Wohneigentums.
Um der verhältnismässigen Umlage der Schuldzinsen zu entgehen, kann erwogen werden, vermietete Liegenschaften und die darauf lastenden Hypotheken in eine Kapitalgesellschaft zu überführen, wobei die damit einhergehenden Steuerfolgen sorgfältig zu beurteilen sind. Grundsätzlich sollten alle Steuerpflichtigen ihre Finanzierung überdenken. Wie hoch die Fremdfinanzierung sein soll, hängt von mehreren Faktoren ab: Liquidität zur Deckung der Lebenskosten, Flexibilität, Rendite, Vorsorge und Steuern. Rein steuerlich betrachtet dürfte es sich lohnen, bestehende Hypotheken zu amortisieren.
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