Schutzbedürftige mit Status S, die nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sollen im Kanton Baselland keine ordentliche Sozialhilfe erhalten, sofern das künftige Bundesrecht dies zulässt. Der Landrat hat gestern ein entsprechendes Postulat für dringlich ...
Schutzbedürftige mit Status S, die nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sollen im Kanton Baselland keine ordentliche Sozialhilfe erhalten, sofern das künftige Bundesrecht dies zulässt. Der Landrat hat gestern ein entsprechendes Postulat für dringlich erklärt und stillschweigend überwiesen. Die Idee wurde durch die GLP, «Mitte», FDP und SVP eingebracht. Die Regeln des Bundes, nach denen die Kantone ihre Unterstützung für Ukrainerinnen und Ukrainer auch nach fünf Jahren auf dem aktuellen Niveau halten können, befinden sich derzeit in der Vernehmlassung (siehe dazu auch Seite 6). Mit der Beibehaltung der aktuellen Unterstützungsbeiträge will der Landrat die Gemeinden vor einem Kostenanstieg schützen und einen massenhaften Zuzug von Schutzsuchenden aus anderen Kantonen verhindern. sda./vs.