Stalking, Strom und Standardimpfungen
06.01.2026 SchweizDiese Neuerungen und Gesetzesänderungen gelten seit dem 1. Januar
Das neue Jahr bringt in der Schweiz zahlreiche Änderungen. Stalking wird ein Strafdelikt und die Strompreise sinken. Die Zulassung von Motorfahrzeugen wird digitalisiert und vereinfacht. Die Kosten von einigen ...
Diese Neuerungen und Gesetzesänderungen gelten seit dem 1. Januar
Das neue Jahr bringt in der Schweiz zahlreiche Änderungen. Stalking wird ein Strafdelikt und die Strompreise sinken. Die Zulassung von Motorfahrzeugen wird digitalisiert und vereinfacht. Die Kosten von einigen Standardimpfungen werden neu von der Krankenkasse übernommen.
Verkehr und Transport
Bahn: Ab dem 1. Januar wird die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Schienengüterverkehr im Inland und für die Güterschifffahrt neu geregelt. Mit der neuen Gütertransportverordnung sollen unter anderem das Verladen von Gütern auf die Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden.
Fahrzeugzulassung: Die Zulassung von Motorfahrzeugen wird digitalisiert und vereinfacht. Zudem sind neu Fahrzeuge, die über eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papier- oder in elektronischer Form verfügen, von der schweizerischen Typengenehmigungspflicht befreit. Diese können in der Schweiz erstmalig auf jede beliebige Person zugelassen werden, sofern die übrigen Zulassungsanforderungen erfüllt sind.
Kontrollschilder: Der Vollzug des CO2- Gesetzes wird konsequenter an die Fahrzeugzulassung gekoppelt: Fahrzeugausweise und Kontrollschilder werden nur noch erteilt, wenn eine allfällige CO2-Sanktion gemäss CO2- Gesetz vollständig entrichtet ist oder das Fahrzeug einer Neuwagenflotte zugewiesen wurde.
Luftfahrt: Durch das neue Schweizer Flugdatenpassagiergesetz müssen die Fluggesellschaften für alle von ihnen durchgeführten Flüge vom Ausland in die Schweiz sowie von der Schweiz ins Ausland den Behörden Flugpassagierdaten angeben. Die Schweiz will mit dem neuen Gesetz beim Kampf gegen Terrorismus und Schwerstkriminalität internationale Standards umsetzen.
Energie und Umwelt
Strompreis: Die Strompreise in der Schweiz sinken 2026 aufgrund tieferer Energiepreise in der Grundversorgung für Haushalte im Mittel um rund 4 Prozent. Ein typischer Haushalt bezahlt demnach 27,7 Rappen pro Kilowattstunde. Die Stromrechnung kostet für einen Durchschnittshaushalt damit im nächsten Jahr 58 Franken weniger als 2025. Die Senkung beträgt 1,3 Rappen pro Kilowattstunde.
Erneuerbare Energie: Ab dem neuen Jahr gelten verschiedene Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energie, welche Bundesrat und Parlament 2025 beschlossen haben. So legte der Bundesrat im November Zwischenziele für den Ausbau der Solarund Windstromproduktion bis 2030 fest. Ausserdem soll neu ein Winterstrombonus für grosse Solaranlagen eingeführt werden. Die finanzielle Unterstützung für Photovoltaikprojekte im Winterhalbjahr wird gedeckelt. Laut Schätzungen sinkt die Vergütung um fast 25 Prozent. Auslöser für den Rückgang ist das neue Energiegesetz. Damit werden die Vergütungen schweizweit harmonisiert. Vor allem im Sommer erhalten die Eigentümer von Solaranlagen weniger Geld.
Pflanzenschutz: Es gilt eine neue Regelung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln: Ihr Kauf und der Einsatz in der Landwirtschaft setzen eine gültige Fachbewilligung voraus. Diese Änderung betrifft alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die Bewilligung ist fünf Jahre gültig. Personen mit einem Abschluss als Landwirt/in EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen.
Umweltprämie: An die in der Schweiz wohnhaften Personen werden aus der Umweltabgabe 567 Millionen Franken ausgezahlt. Der Betrag wird über die Krankenkassenprämie verrechnet. Die Schweiz besteuert klimaschädliche Emissionen und verteilt die Einnahmen jährlich an die Bevölkerung, Unternehmen und das nationale Gebäudeprogramm. Die Rückzahlungssumme an Privatpersonen stammt aus der CO2-Abgabe, die auf Emissionen von Heizöl- und Erdgasheizungen von Wohnhäusern erhoben wird, sowie aus den sogenannten VOC-Abgaben für Lösungsmittel. Die Prämie beträgt pro Person knapp 62 Franken.
Gesundheit und Krankenkassen
Impfungen: Die Kosten von einigen Impfungen werden neu von der Krankenkasse übernommen, auch wenn die Franchise noch nicht aufgebraucht ist. Dazu gehören Standardimpfungen wie jene gegen Diphtherie, Tetanus oder Meningokokken. Damit soll auch die Impfrate in der Schweiz erhöht werden. Der Selbstbehalt für die Versicherten bleibt unverändert.
Krankenkassenprämien: Die Krankenkassenprämien steigen 2026 durchschnittlich um 4,4 Prozent. Die Kosten nach oben trieben unter anderem die steigende Lebenserwartung und neue Medikamente.
Tardoc: Das neue Tarifmodell Tardoc tritt nach jahrelangen Verhandlungen in Kraft. Es löst den veralteten Tarmed ab. Die Einzelleistungstarifstruktur Tardoc basiert auf sogenannten Taxpunkten, also auf den hinterlegten, verrechenbaren Zeiten und Kosten für eine Leistung. Die Taxpunktwerte werden dabei kantonal festgelegt. Die vor allem in Spitälern anzuwendenden Patientenpauschaltarife basieren derweil auf schweizweit fixen Vergü- tungen für alle Leistungen. Tardoc soll eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer als Tarmed ermöglichen und den Besonderheiten und Bedürfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung tragen.
Vorsorge und Versicherungen
Pensionskasse: Die seit 2022 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) werden neu an die Teuerung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 Prozent. Renten, die vor 2022 entstanden sind, werden frühestens 2027 angepasst – gleichzeitig mit den AHV-Renten.
Säule 3a: Erstmals können Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, diese Beiträge nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Das bedeutet, dass im Steuerjahr 2026 erstmals eine Einzahlung für das Jahr 2025 nachgeholt werden kann und dies steuerlich abziehbar ist, sofern eine Person in beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen hatte.
AHV-Pflicht: Die soziale Absicherung von Arbeitnehmenden mit kurzen Arbeitseinsätzen in vier Sektoren der Kultur- und Medienbranche wird ab 2026 verbessert. Ihr Lohn ist künftig AHV-pflichtig, auch wenn er nur gering ausfällt. Der Bundesrat beschloss, die Ausnahmen um vier Arbeitgeberkategorien auszuweiten: Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische und Printmedien.
Gesellschaft und Ausbildung
Stalking: Das Nachstellen oder Stalking ist neu ein Straftatbestand und kann mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Stalking gibt es nur auf Strafanzeige eines Opfers. Gegen dessen Willen gibt es kein Verfahren. Gemäss dem neuen Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.
Zeitungszustellung: Der Bund fördert die Postzustellung von Regional- und Lokalzeitungen im neuen Jahr stärker als bis anhin. Neu beträgt die Ermässigung 43 Rappen pro Exemplar. Das sind 15 Rappen mehr als im laufenden Jahr. Das Parlament hat die dafür erforderlichen Mittel um 10 auf 40 Millionen Franken erhöht. Die Erhöhung ist auf sieben Jahre befristet.
Kreditwesen
Konsumkreditzins: Der Höchstzinssatz für Konsumkredite wird dem sinkenden Zinsniveau angepasst. Auf Anfang 2026 wurde der Satz für Barkredite von 11 auf 10 Prozent gesenkt. Gesenkt wurde auch der Höchstzinssatz für Überziehungskredite, zum Beispiel bei Kreditkarten, nämlich von 13 auf 12 Prozent.
Raumplanung und Bauen
Bauen ausserhalb der Bauzone: Die Neuerungen für das Raumplanungsgesetz treten gestaffelt in Kraft. Der erste Teil gilt am 1. Januar 2026, der zweite Teil am 1. Juli dieses Jahres. Von jenem Datum an müssen die Kantone in fünf Jahren eine Strategie zur Stabilisierung des Bauens ausserhalb der Bauzone festlegen. Der Bundesrat setzt damit eine Grenze für das Bauen ausserhalb eingezonter Gebiete. Die Zahl der Gebäude und die versiegelte Fläche dürfen dort noch um 2 Prozent wachsen.
Baumängel: Bauherrschaften sowie Immobilienkäuferinnen und -käufer erhalten mehr Zeit, um offene oder versteckte Mängel zu melden. Neu 60 Tage nach Ablieferung von Bauobjekten. Das Nachbesserungsrecht für Baumängel kann nicht mehr in einem Vertrag ausgeschlossen werden.
Zivilschutz
Altersgrenze: Zur Aufstockung der Bestände hat der Bundesrat die Zivilschutzdienstpflicht bis zum 40. Altersjahr verlängert. Die Anhebung der Altersgrenze hebt die Verkürzung auf das 36. Altersjahr im Jahr 2021 auf Mannschaftsstufe und für Unteroffiziere wieder auf.
Kantonswechsel
Moutier: Die Stadt Moutier mit ihren rund 7000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat per 1. Januar zum Kanton Jura gewechselt. Die Stadt wird damit den vierten Bezirk des Kantons Jura bilden und künftig im Parlament 7 von 60 Sitzen besetzen. Die anderen drei Bezirke werden ihre Anteile im Kantonsparlament verkleinern: Delsberg wird 4 Abgeordnete verlieren, Pruntrut 2 und die Freiberge einen Abgeordneten. Bundesrat Beat Jans sagte im Frühling nach der Zustimmung der beiden Kammern, es sei politisch und rechtlich der «finale Akt» zur Beilegung des «bedeutendsten interkantonalen Konflikts» des Bundesstaats.
Änderungen im Lauf des Jahres
AHV-Rente: Die 13. AHV-Rente soll ab Dezember ausbezahlt werden. Doch wie sie finanziert wird, ist offen und umstritten.
Häusliche Gewalt: Ab dem 1. Mai wird eine nationale dreistellige Notrufnummer eingeführt. Dort können sich Betroffene von häuslicher Gewalt melden.
E-ID: Der elektronische Identitätsnachweis (E-ID) wird frühestens Mitte, eher aber Ende Jahr eingeführt. Die Nutzung soll freiwillig und kostenlos sein und über die Swiyu-App ermöglicht werden. Mit der E-ID wird es zum Beispiel möglich sein, damit den elektronischen Führerausweis zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Mindestalter nachzuweisen.
sda.
Baselland: Römerstadt, Luftreinhaltung und Personal
vs. Auf Kantonsebene sind am 1. Januar mehrere neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten. Betroffen sind unter anderem Umweltvorschriften für stationäre Anlagen, Anpassungen im kantonalen Personalrecht sowie die interkantonale Zusammenarbeit bei der Römerstadt Augusta Raurica, wie der Regierungsrat mitteilte.
Mit der Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (VVESA) werden technische Begriffe und Verweise an die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung angepasst. Die bestehenden Emissionsgrenzwerte bleiben unverändert. Bei stationären Verbrennungsmotoren gelten die Stickoxid-Grenzwerte künftig erst ab einer Feuerungswärmeleistung von 100 Kilowatt. Für neue Notstromanlagen wird ein Partikelfilter ab 50 Kilowatt erforderlich, bei Anlagen mit Kurzzeitbetrieb ab 350 Kilowatt. Zudem wird eine einheitliche Sanierungsfrist von zehn Jahren eingeführt. Für Holzfeuerungen werden die Schwellenwerte neu konsequent auf die Feuerungswärmeleistung bezogen. Die bisherige Regelung zu Gasturbinen entfällt, während andere Pflichten, etwa für organische Stoffe oder Tankanlagen, unverändert bleiben.
Auch das Personaldekret wird angepasst. Mehrere Bestimmungen werden aufgehoben oder geändert, da sie im Zusammenhang mit der Verselbständigung des Kantonsspitals Baselland nicht mehr erforderlich sind. Zudem wird der Teuerungsausgleich präzisiert, insbesondere hinsichtlich der Berechnungsgrundlage.
Weitere Änderungen betreffen den Anspruch auf Stufenanstiege für vom Landrat gewählte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie eine neue rechtliche Grundlage für die Übernahme von Weiterbildungskosten von Regierungsratsmitgliedern. Neu kann der Regierungsrat bei ausserordentlichen Ereignissen zudem Entschädigungen an Mitarbeitende ausrichten.
Schliesslich tritt die Totalrevision des Vertrags über die Römerstadt Augusta Raurica in Kraft. Der erneuerte Vertrag zwischen den Kantonen Baselland, Aargau und Basel-Stadt ersetzt die Vereinbarung von 1975. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen und deren Finanzierung wird künftig in separaten Leistungsverträgen geregelt.

