Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist Stalking in der Schweiz ein Straftatbestand. Stalking, auch Cyberstalking, im Schweizerischen Strafgesetzbuch als «Nachstellung» bezeichnet, kann betroffene Personen in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigen. Sie erleiden oft ...
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist Stalking in der Schweiz ein Straftatbestand. Stalking, auch Cyberstalking, im Schweizerischen Strafgesetzbuch als «Nachstellung» bezeichnet, kann betroffene Personen in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigen. Sie erleiden oft richtiggehenden Psychoterror bis hin zu körperlichen Übergriffen. Stalking kann beim Opfer schwere seelische Leiden hervorrufen und soziale Isolation zur Folge haben.
Stalking ist ein komplexes Phänomen mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen und Facetten. Die unzähligen Handlungen des Täters oder der Täterin einzeln betrachtet, erreichen oft nicht die Schwelle der Illegalität. Dies erklärt teilweise die späte Wahrnehmung des Phänomens durch die Betroffenen selbst, aber auch durch die Strafverfolgung. Aus präventiver Sicht ist es aber wichtig, Stalking möglichst früh zu erkennen und Massnahmen zu ergreifen.
Stalking kommt in allen sozialen Schichten vor und betrifft Männer wie Frauen in allen Geschlechterkonstellationen. Es gibt zwar keine gesicherten Informationen darüber, wie viele Menschen in der Schweiz von Stalking betroffen sind, aber sicher ist, dass die Tatpersonen in den meisten Fällen aus dem sozialen Umfeld des Opfers stammen und es deutlich mehr Männer sind, die Frauen stalken, als umgekehrt.
Die häufigsten Motive für Stalking sind Rache, Hass und Geltungsdrang, also zum Beispiel bei jemandem, der
– nicht akzeptieren will, dass sich der (Ehe-)Partner bzw. die (Ehe-)Partnerin trennen möchte oder sich bereits getrennt hat, und ihn/sie auf diese Weise zwangsweise «zurückholen» oder bestrafen will
– nicht akzeptieren will, dass er von einer Person abgewiesen wurde, mit der er eine intime Beziehung einzugehen wünscht (Liebeswahn)
– sich für ein erlittenes (vermeintliches) Unrecht, wie einer Kündigung, bei den Verantwortlichen rächen will
– nicht die von ihm gewünschte öffentliche Aufmerksamkeit erhält, und nun hofft, diese mittels Stalking einer zumeist prominenten Person zumindest indirekt zu erhalten
Was können Betroffene tun?
Nehmen Sie die Situation von Anfang an ernst. Es ist erwiesen, dass Stalking mit der Zeit eher an Intensität zunimmt, wenn nichts dagegen unternommen wird. Folgende Vorgehensweisen haben sich bewährt:
– Sagen Sie dem Stalker oder der Stalkerin einmal (!) deutlich und unmissverständlich, am besten vor Zeugen, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen.
– Trennen Sie sich auch digital: Stellen Sie sicher, dass Sie die alleinige Kontrolle über Ihre Geräte, Konten und Anwendungen haben. Sollte es gemeinsame Konten geben, ändern Sie alle Ihre Passwörter. Blockieren Sie alle Telefonnummern und E-Mail-Adressen des Stalkers oder der Stalkerin.
– Bleiben Sie konsequent. Gehen Sie auf keinen Fall auf weitere Kontaktversuche ein.
Wenn das Stalking weitergeht
– Suchen Sie sich Hilfe. Unterstützung können beispielsweise die kantonalen Opferhilfe-Stellen bieten.
– Zögern Sie nicht, Anzeige zu erstatten. Es ist wichtig, dass möglichst früh etwas gegen Stalking unternommen wird. Die Polizei hat die Möglichkeit, Sofortmassnahmen zu ergreifen.
– Informieren Sie Ihr privates und geschäftliches Umfeld über die Situation. Öffentlichkeit kann eine schützende Wirkung haben.
– Führen Sie ein «Stalking-Tagebuch». Dokumentieren Sie alles, was der Stalker oder die Stalkerin schreibt, schickt oder sonst tut, mit Datum und Uhrzeit. Durch das Sammeln von Beweismaterial können Sie Ihre Vorwürfe in einem allfälligen Strafverfahren untermauern.
– Bei akuter Bedrohung wählen Sie jederzeit den polizeilichen Notruf (112/117).