Spielplatz-Gegner chancenlos
22.12.2023 KilchbergKantonsgericht urteilt im Sinne des Dorfvereins
Einstimmig haben die fünf Kantonsrichter am Mittwoch den geplanten Spielplatz in Kilchberg gutgeheissen. Das Bauvorhaben sei zonenkonform – für die Gegnerschaft blieb nur wenig Verständnis übrig.
...Kantonsgericht urteilt im Sinne des Dorfvereins
Einstimmig haben die fünf Kantonsrichter am Mittwoch den geplanten Spielplatz in Kilchberg gutgeheissen. Das Bauvorhaben sei zonenkonform – für die Gegnerschaft blieb nur wenig Verständnis übrig.
Janis Erne
Am Schluss der Verhandlung tat Stefan Schulthess seine Meinung relativ unverblümt kund: Im vorliegenden Fall handle es sich um eine «Befürchtungsbeschwerde mit einer Zeitgewinnkomponente». Der Kantonsrichter richtete diese Worte an die Anwohnerschaft, die den Bau eines Spielplatzes in Kilchberg vehement bekämpft.
Zweieinhalb Jahre dauert der Rechtsstreit um das entsprechende Baugesuch schon an – am Mittwoch bestätigte mit dem Kantonsgericht nun die letzte kantonale Instanz die Rechtmässigkeit des Bauvorhabens. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Etappensieg für den Verein «Kilchberg läbt» und die Gemeinde, deren Vertreter an der Gerichtsverhandlung mitsamt Augenschein anwesend waren.
Zonenrechtlich kein Problem
Das Hauptargument der Gegnerschaft, der im Dorfkern geplante Spielplatz sei nicht zonenkonform, überzeugte die fünf Kantonsrichter nicht. Rechtsanwalt Roman Zeller argumentierte erfolglos, indem er vorbrachte, dass es für einen Spielplatz normalerweise eine Zone für öffentliche Werke und Anlagen, kurz OeWA-Zone, brauche. Das stimme nicht, meinte Kantonsrichter Niklaus Ruckstuhl, der als Referent auftrat. Öffentliche Werke und Anlagen – wozu ein Spielplatz gehört – seien nicht zwangsläufig nur in OeWA-Zonen erlaubt.
Er folgte damit der Argumentation verschiedener kantonaler Ämter und des Vereins «Kilchberg läbt», der durch Rechtsanwalt Andrej Bolliger vertreten wird. Dieser hob hervor, dass es «keine gesetzliche Grundlage gibt, die für einen Spielplatz eine OeWA-Zone vorschreibt».
Auch sonst nahm er den Beschwerdeführern weitgehend den Wind aus den Segeln: Anders als von ihnen behauptet, solle der Spielplatz weder als Vereinstreffpunkt noch als Begegnungszone dienen, sagte Bolliger. Kantonsrichter Hans Furrer folgte dieser Ansicht: «Hochgerechnet spielen vielleicht drei, vier oder fünf Kinder gleichzeitig auf dem Spielplatz.» Das sei «keine Lärmstörung», meinte Furrer, der einen Vergleich mit dem Basler Matthäus-Quartier heranzog, wo zeitweise um die «100 Kinder» gleichzeitig spielen würden.
«Kein Europa-Park»
Kantonsrichter Markus Clausen äusserte sich gleichermassen: Er habe «keine Zweifel» – der Bau des Spielplatzes wäre «verhältnismässig». Zumal kantonale Stellen festgestellt hätten, dass die Lärmwerte eingehalten würden.
Auch Referent Ruckstuhl nahm die Lärmbedenken der Anwohnerschaft auf. Er betonte, dass in einer Kern- respektive Hofstattzone, in welcher der Spielplatz zu stehen kommen soll, theoretisch sogar Restaurants mit Gartenwirtschaft erlaubt seien. «Da gäbe es sicherlich nicht weniger Lärm», meinte Ruckstuhl. Auch befanden die Richter, dass der geplante Spielplatz das Erscheinungsbild des Dorfes nicht störe: «Es wird kein Europa-Park errichtet, der Charakter der Hofstattzone bleibt erhalten», sagte Hans Furrer. Kurzum: Das Richtergremium sprach dem Spielplatz Zonenkonformität zu und wies die Beschwerde einstimmig ab.
Es braucht weiterhin Geduld
Zudem muss die unterlegene Beschwerdeführerschaft die Verfahrenskosten von 2500 Franken übernehmen und dem Verein «Kilchberg läbt» eine Entschädigung für dessen Anwaltskosten bezahlen; diese dürfte sich auf rund 6500 Franken belaufen. Mitsamt Kosten für den eigenen Anwalt kommen somit gut und gerne 15 000 Franken zusammen.
Ob das die Beschwerdeführer abschreckt, den Fall auch noch vors Bundesgericht zu ziehen, ist zumindest fraglich. Denn bislang haben sie alle möglichen Instanzen angerufen: das Bauinspektorat, die Baurekurskommission und das Kantonsgericht.
Rechtsanwalt Roman Zeller wollte sich am Mittwoch nicht in die Karten blicken lassen: Man warte das schriftliche Urteil ab, ehe man über das weitere Vorgehen entscheiden werde, sagte er zur «Volksstimme». Veröffentlicht wird das schriftliche Urteil erfahrungsgemäss in ein paar Wochen. Bis dahin muss sich «Kilchberg läbt» noch ein wenig in Geduld üben. Dass die Mitglieder das können, haben sie mittlerweile bewiesen.