Soll ich mein Eigenheim verkaufen oder den Kindern übertragen?
25.09.2025Das Eigenheim ist für viele Menschen nicht nur ein Ort voller Erinnerungen, sondern auch ein zentraler Baustein der Altersvorsorge. Doch mit zunehmendem Alter stellt sich früher oder später die Frage: Wie soll es mit dem Wohneigentum weitergehen? Die Themen Wohnen im Alter, ...
Das Eigenheim ist für viele Menschen nicht nur ein Ort voller Erinnerungen, sondern auch ein zentraler Baustein der Altersvorsorge. Doch mit zunehmendem Alter stellt sich früher oder später die Frage: Wie soll es mit dem Wohneigentum weitergehen? Die Themen Wohnen im Alter, Nachlassplanung und Steuern sind eng miteinander verknüpft – und je früher wir uns mit ihnen beschäftigen, desto grösser ist der Spielraum für kluge Entscheidungen.
Soll ich mein Eigenheim behalten, verkaufen oder an die Nachkommen übertragen?
Nicht jede Immobilie ist bis ins hohe Alter praktisch. Treppen, grosser Umschwung oder eine ungünstige Lage können das Wohnen im Eigenheim zunehmend erschweren. Oftmals fragen sich Eigentümerinnen und Eigentümer daher: Soll ich mein Haus behalten, verkaufen oder bereits zu Lebzeiten überschreiben?
Die Entscheidung ist nicht nur emotional, sondern hat auch rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Eine Übertragung zu Lebzeiten – zum Beispiel durch eine gemischte Schenkung mit Wohnrecht oder Nutzniessung – bietet die Möglichkeit, den Nachlass aktiv zu gestalten. Allerdings: Eine solche Übertragung muss gut überlegt und sorgfältig vertraglich geregelt sein, insbesondere wenn mehrere Erbinnen und Erben betroffen sind.
Immobilien im Nachlass – wie lassen sich Konflikte vermeiden?
Immobilien führen in einer Erbengemeinschaft häufig zu Spannungen. Typische Diskussionspunkte sind:
• Wer darf im Haus wohnen?
• Wie wird der Wert der Immobilie bestimmt?
• Wie erfolgt die Auszahlung des jeweiligen Erbanteils?
Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es den Erblassenden, ihren Willen durch klare Vorgaben vollstreckbar zu machen. Zum Beispiel: wer die Liegenschaft übernehmen darf und wie die anderen Erbinnen und Erben entschädigt werden sollen. Strikt zu beachten sind stets die pflichtteilsgeschützten Ansprüche, welche den Willen der Erblassenden einschränken können. Auf jeden Fall lohnt sich die professionelle Beratung, um individuelle Wünsche und gesetzliche Vorgaben in Einklang zu bringen.
Wie kann ich steuerliche Stolpersteine erkennen?
Über die künftige Besteuerung von selbstbewohntem Wohneigentum befindet das Stimmvolk an der Abstimmung vom 28. September 2025. Nach aktueller Rechtslage wird der Eigenmietwert bei Selbstnutzung dem Einkommen zugerechnet. Im Gegenzug können Unterhaltskosten, Investitionen in Energiesparmassnahmen sowie die Schuldzinsen abgezogen werden. Für die Vermögenssteuer ist der Steuerwert der Liegenschaft ausschlaggebend. Ob und in welchen Fällen Immobiliensteuern (Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern) oder Erbschafts- oder Schenkungssteuern anfallen, ist von der konkreten Situation und dem verwandtschaftlichen Verhältnis abhängig. Gerade bei Immobilienübertragungen mit Wohnrecht oder Nutzniessung ist Vorsicht geboten: Besteht eine Hypothek, kann bei der Schenkung eine Grundstückgewinnsteuer ausgelöst werden. Wer rechtzeitig plant, erkennt solche steuerlichen Stolpersteine und vermeidet unerwartete Kosten.
Wie kann ich meine Wohnsituation im Alter aktiv gestalten?
Ein Wohnungswechsel im Alter – etwa in eine kleinere, altersgerechte Wohnung oder in eine betreute Wohnform – kann nicht nur das Leben erleichtern, sondern auch finanziellen Spielraum schaffen. Der Erlös aus einem Immobilienverkauf kann helfen, Pflegekosten zu decken oder den eigenen finanziellen Spielraum zu erweitern. Entscheidungen fürs Alter sollten mit Weitsicht und nicht unter Druck getroffen werden. Wer früh plant, hat mehr Optionen und behält die Kontrolle über seine Wünsche. Wohnen im Alter ist mehr als eine Wohnfrage – es ist ein Thema mit finanziellen, familiären und steuerlichen Dimensionen.
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