Sind zwei Hüte einer zu viel?
05.11.2026 BaselbietParlament berät heute die Initiative «Keine Gemeinderäte im Landrat»
Dürfen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte weiterhin gleichzeitig im Kantonsparlament sitzen? Eine Volksinitiative des Hauseigentümerverbands will diese Doppelmandate verbieten. Im ...
Parlament berät heute die Initiative «Keine Gemeinderäte im Landrat»
Dürfen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte weiterhin gleichzeitig im Kantonsparlament sitzen? Eine Volksinitiative des Hauseigentümerverbands will diese Doppelmandate verbieten. Im Oberbaselbiet gehen die Meinungen dazu auseinander.
Pascal Kamber
Der Baselbieter Landrat befasst sich heute mit der Frage, ob Gemeinderäte weiterhin gleichzeitig dem Kantonsparlament angehören dürfen. Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen, die Volksinitiative «Keine Gemeinderäte im Landrat» abzulehnen. Sie folgt damit dem Regierungsrat. Lanciert wurde das Begehren vom Hauseigentümerverband Baselland (HEV). Es kam mit 1660 gültigen Unterschriften zustande.
Die Initianten begründen ihr Anliegen mit möglichen Interessenkonflikten: Wer gleichzeitig im Landrat und in einem Gemeinderat sitze, könne über kantonale Gesetze mitentscheiden, die später in der eigenen Gemeinde vollzogen werden müssten. Bei der Anhörung betonten HEV-Präsident Christoph Buser und Vorstandsmitglied Michael Konrad, dass es sich um zwei staatlich finanzierte Funktionen handle. Dies unterscheide Doppelmandate von der Interessenvertretung durch private Verbände.
Die Kommission folgte mehrheitlich dem Regierungsrat: Das Parlament solle die unterschiedlichen Interessen der Bevölkerung möglichst umfassend vertreten. Ein Ausschluss von Gemeinderäten würde eine bestimmte Gruppe benachteiligen.
Wertvolle Erfahrung
Uneinigkeit herrschte in der Kommission über die Anwendung der Ausstandsregeln. Ein Teil hielt die Praxis für eher locker, andere verwiesen auf die Offenlegung von Interessenbindungen und auf Fälle, in denen sich Landratsmitglieder enthielten. Der Regierungsrat hält die bestehenden Vorschriften für ausreichend.
Gemäss Regierungsvorlage üben 16 der insgesamt 90 Landratsmitglieder gleichzeitig ein Gemeinderatsmandat aus. Das entspricht knapp 18 Prozent. Darunter befinden sich auch Sabine Bucher (GLP) aus Sissach, Andrea Heger-Weber (EVP) aus Hölstein, Nadine Jermann (FDP) aus Buus und Thomas Noack (SP) aus Bubendorf. Bei einer Annahme der Initiative müssten sich die Betroffenen für eines ihrer beiden Ämter entscheiden, sofern sie weiterhin beide Mandate innehaben.
Bucher steht der Vorlage kritisch gegenüber. Die frühere Gemeindepräsidentin von Läufelfingen sitzt seit Juli in der Sissacher Exekutive. Im Jahr 2023 wurde sie in den Landrat gewählt. «Für mich ist das eine tolle Möglichkeit, um das angeeignete Wissen auch im Kanton einzubringen», sagt Bucher. Auf kantonaler Ebene sei man manchmal weit weg von der Umsetzung der Gesetze oder der beschlossenen Themen. «Gemeinderäte bringen andere Erfahrungen mit ein, die auch im Landrat hilfreich sein können.» Einen Interessenkonflikt sieht Bucher nicht: «Wir handeln sowohl im Landrat als auch im Gemeinderat bestmöglich im Interesse und Auftrag der Bevölkerung. Das widerspricht sich für mich nicht.» Sie wünscht sich jedoch mehr Transparenz bei den Voten im Landrat: «Manchmal ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, welchen Hut jemand gerade trägt. Spricht die Person im Namen ihrer Fraktion, äussert sie ihre persönliche Meinung oder vertritt sie eine bestimmte Interessengruppe?»
Nadine Jermann hält ein generelles Verbot für den falschen Ansatz. «Der Landrat ist ein Milizparlament. Hier bringen Gewerbler, Landwirte, Lehrpersonen, Hauseigentümer, Mieter und andere Berufsgruppen ihre Erfahrungen ein. Weshalb soll ausgerechnet die Erfahrung aus der Gemeindepolitik ausgeschlossen werden?», fragt sie.
Als HEV-Mitglied unterstütze die Buusner Gemeindepräsidentin viele Anliegen des Verbands, in dieser Frage teile sie dessen Haltung jedoch nicht. «Wer selbst Verantwortung in einer Gemeinde trägt, weiss, was die Umsetzung neuer Vorschriften kostet, wie viel zusätzliche Arbeit sie verursacht und wo Schwierigkeiten auftreten können», sagt Jermann, die auch dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden als Präsidentin vorsteht. Im Landrat könne sie aufzeigen, welche Folgen Entscheide für die Gemeinden und die Bevölkerung hätten. «Das hilft, Lösungen zu finden, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen, sondern auch in der Praxis funktionieren.»
Dass sie kantonale Entscheide später als Gemeindepräsidentin umsetzen müsse, gehöre zu ihrem Amt. «Das allein ist aber noch kein Interessenkonflikt», betont Nadine Jermann. «Die Grenze liegt dort, wo ich persönlich und konkret von einem Geschäft profitiere oder einen Nachteil habe. Dann muss ich in den Ausstand treten.»
Unterschiedliche Ansichten
Eine Umfrage bei amtierenden Gemeinderäten, die nächsten Frühling bei den Gesamterneuerungswahlen für den Landrat kandidieren, zeigt: Viele sind sich einig, aber längst nicht alle. Manche wollen mit ihrer Kandidatur ein Zeichen setzen – zum Beispiel Bucktens Gemeindepräsident Daniel Meier, der als Parteiloser für die Baselbieter Grünen antritt. «Einige Gemeinderäte und Gemeindepräsidenten kandidieren für den Landrat, um zu zeigen, dass sie die Initiative ablehnen», sagt er. Auf derselben Wahlliste wie Meier steht auch Thomas Zumbrunn, Gemeindepräsident von Rünenberg. Auch er habe von dieser Motivation gehört, sagt Zumbrunn gegenüber der «Volksstimme». Für seine Kandidatur spiele das aber keine Rolle.
Der Sissacher Gemeinderat David Foggetta, der für die SP antritt, hält wie seine Ratskollegin Sabine Bucher nichts von der Initiative. «Als Gemeinderat ist man viel näher dran und bringt so viel Wissen und Erfahrung mit», sagt er. Umgekehrt würden Gemeinderäte davon profitieren, wenn bestimmte Geschäfte zuvor bereits im Landrat diskutiert worden seien. «So weiss man, was auf die Gemeinde zukommt», sagt Foggetta. Zudem weist er auf die unterschiedlichen Aufgaben der beiden Gremien hin: «Landrat als Legislative und Gemeinderat als Exekutive sind nicht dasselbe.»
Politisches Dilemma
Genau dieser Aspekt bringt jedoch Raymond Tanner ins Grübeln. «Eigentlich finde ich es nicht schlau, wenn man die beiden Gewalten mischt. Aus irgendeinem Grund wurden sie ja bei der Staatsgründung getrennt», sagt der Lauwiler Gemeindepräsident, der nächsten Frühling für die FDP kandidieren wird. Andererseits sei der direkte Input eines Gemeinderats in der kantonalen Politik sehr wertvoll. «Auf diese Stimmen kann man schlecht verzichten», sagt Tanner. Er habe sich deshalb noch keine klare Meinung dazu gebildet.
Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten im kommenden Jahr. Bei einer Annahme der Initiative würde die Verfassungsänderung bereits am folgenden Tag in Kraft treten. Bei einem Rücktritt aus dem Landrat würde eine Person der gleichen Wahlliste nachrücken, bei einem Verzicht auf das Gemeinderatsamt wäre eine Ersatzwahl nötig.

