Senkt Regierung den Steuerfuss?
18.09.2026 BaselbietNeue Idee: «Übergang» bis zur Reform der Individualbesteuerung
Die Reform der Einkommenssteuer, von vielen Seiten gefordert, lässt auf sich warten. Jetzt vertröstet der Regierungsrat die Absender von nicht weniger als sieben Vorstössen – und ...
Neue Idee: «Übergang» bis zur Reform der Individualbesteuerung
Die Reform der Einkommenssteuer, von vielen Seiten gefordert, lässt auf sich warten. Jetzt vertröstet der Regierungsrat die Absender von nicht weniger als sieben Vorstössen – und erwähnt beiläufig, die Senkung des kantonalen Steuerfusses als «Übergangslösung» zu prüfen.
Peter Sennhauser
Die Idee steht fast versteckt am Schluss eines zehnseitigen Berichts: «Im Sinne einer Übergangslösung» prüft der Regierungsrat, dem Landrat eine Reduktion des kantonalen Einkommenssteuerfusses zu beantragen. Das wäre «rasch und vergleichsweise einfach umsetzbar», schreibt die Regierung im Bericht, der auf sieben Landratsvorstösse zum Thema Steuerlast eingeht.
Für die Steuerfuss-Senkung nötig sei nur eine Änderung des Steuerfussdekrets, es brauche nicht einmal ein neues Gesetz; die Entlastung wäre für alle spürbar, und die Gemeinden würden «in keiner Weise finanziell belastet», meint die Regierung am Ende des Berichts.
Die Finanz- und Kirchendirektion von Anton Lauber («Mitte») sagt auf Anfrage der «Volksstimme», die Idee befinde sich in einem «sehr frühen Stadium». Sie werde zuerst mit der Finanzkommission des Landrats diskutiert, erst dann entstünden konkrete Umsetzungsideen. Die Gemeinden blieben von einer Senkung des Einkommenssteuerfusses unberührt, weil dieser – wie die Gemeindesteuerfüsse – relativ zum Satz der Staatssteuer festgelegt wird.
Kehrtwende von Lauber?
Auffallend ist die Idee nicht zuletzt deshalb, weil Lauber persönlich in diesem Jahr bereits auf konkrete Forderungen nach einer Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsposition des Kantons abwinkte. Die Handelskammer beider Basel etwa forderte Steueranreize für Fachkräfte und verwies auf die Sogwirkung der Nachbarkantone, die für Gutverdienende attraktiver seien als das Baselbiet.
Noch im Juli sagte Lauber in einem Interview mit der «Volksstimme», angesichts der unsicheren Finanzlage dürfe die – unbestritten angezeigte – Steuerreform nicht voreilig umgesetzt werden, sie müsse nachhaltig sein.
Befristet oder erster Schritt?
Damit bleibt die jüngste Willensbekundung mit vielen offenen Fragen behaftet: Was hat sich seit Juli grundlegend geändert, dass jetzt eine allgemeine Steuersenkung möglich scheint? Um wie viele Prozentpunkte könnte er gesenkt werden, was kostet das den Kanton, und lässt sich die Senkung vor den Wahlen im April 2027 realisieren?
Offen ist auch, was «zeitlich befristet» heisst – und ob die Steuern wieder steigen, wenn die Befristung abläuft. Zudem wirkt ein tieferer Steuerfuss auf alle Einkommen gleich stark in Prozent: Hohe Einkommen sparen damit am meisten Franken, die steile Steuerkurve bleibt aber, wie sie ist. Genau diese Kurve hatte Lauber im Juli im Interview mit der «Volksstimme» als Kern des Problems bezeichnet.
Die eigentliche Antwort der Regierung auf die sieben Vorstösse aus dem Landrat lautet: «später». Weil das Stimmvolk im März die Individualbesteuerung angenommen hat, muss der Kanton sein Steuergesetz bis 2032 total revidieren. Die Vorlage geht frühestens im zweiten Halbjahr 2028 in die Vernehmlassung und 2029 ins Parlament.
In diese «Gesamtschau» verschiebt die Regierung alle Steuer-Anliegen. Tiefere Tarife für Fachkräfte und den Mittelstand, wie sie die FDP-Landräte Martin Dätwyler (Handelskammer beider Basel) und Andreas Dürr verlangen, seien «im Rahmen der kantonalen Tarifautonomie möglich». Das gelte auch für die FDP-Forderung, die Einkommenssteuersenkung an Bedingungen zu knüpfen. Ein Unterstützungsabzug mit Bandbreite, wie ihn Tania Cucè (inzwischen SP-Präsidentin) vorschlug, erscheine zulässig. Einen fairen Kinderabzug bei gemeinsamem Sorgerecht (Miriam Locher, SP) will die Regierung ohnehin neu regeln, weil die Individualbesteuerung das erzwinge. Skeptisch ist sie beim Abzug für Teilzeitarbeitende nach dem «Modell Eichenberger» (Stefan Degen, FDP) und beim Abzug für Familien, die ihre Kinder selbst betreuen (Werner Hotz, EVP). Beides verkompliziere die Steuererklärung.
