Seit 24 Jahren ohne Waldbrand
20.08.2026 BaselbietKeine Zunahme der Feuerwehreinsätze
sep. «Die Vernunft nimmt zu», konstatiert Feuerwehrinspektor Werner Stampfli mit hörbarer Anerkennung: Es gebe absolut keinen Trend zu mehr Feuerwehreinsätzen wegen Flur- oder Heckenbränden. Bei der ...
Keine Zunahme der Feuerwehreinsätze
sep. «Die Vernunft nimmt zu», konstatiert Feuerwehrinspektor Werner Stampfli mit hörbarer Anerkennung: Es gebe absolut keinen Trend zu mehr Feuerwehreinsätzen wegen Flur- oder Heckenbränden. Bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung laufen sämtliche Einsatzmeldungen aller Feuerwehrorganisationen der beiden Basel über sein Pult. Und er stellt fest, dass die Einsatztendenz sogar rückläufig ist.
Vielleicht sei jetzt in vereinzelten der über 60 Feuerwehrorganisationen im Kanton von mehreren Einsätzen wegen trockenheitsbedingter Feuer zu hören – statistisch sei aber keine Zunahme solcher Vorfälle nachweisbar, im Gegenteil.
«Dass es bei den rund 3500 jährlichen Einsätzen auf dem Gebiet des Kantons Baselland, die von eingeklemmtem Finger über Autounfälle bis zu Grossbränden reichen, zu mehr Brandfällen aufgrund der Trockenheit gekommen wäre, ist derzeit nicht zu verzeichnen.»
Bewusstsein nimmt zu
Mit der offensichtlichen Trockenheit steige vielmehr das Bewusstsein für die Gefahren beispielsweise durch weggeworfene Raucherwaren, sagt Stampfli. Ohnehin habe es in der Nordwestschweiz in den 24 Jahren seiner Amtszeit keinen einzigen Waldbrand gegeben, und auch bei dem, was kürzlich zwischen Bettingen und Riehen als solcher bezeichnet worden sei, habe es sich um einen Flurbrand gehandelt. «Und wenn im Wald bei Sissach zwei Autos ausbrennen, dann ist auch das als Fahrzeug- und noch lange nicht als Waldbrand zu definieren.»
«Bis wir Feuersituationen haben wie jetzt in Frankreich oder Spanien, müsste viel passieren», sagt der Experte: Unser gepflegter Mischwald mit seinem dichten Wegnetz sei nicht mit den Waldflächen im Süden vergleichbar.
«Heckenbrände wie denjenigen in Frenkendorf vor ein paar Tagen gibt es aber auch, wenn es zuvor geregnet hat», so Stampfli. Zu Feuerwehreinsätzen am 1. August komme es typischerweise, wenn ein Feuerwerkskörper durch offene Fenster oder Balkontüren in Wohnungen hineinfliegt: «Denn feuertechnisch ist es in einem Haus immer ‹trocken›, und Raketen oder Pyros, wie sie von Fussballfans benutzt werden, sind extrem heiss.» Insofern sei der Bevölkerung für ihre Disziplin auch am Nationalfeiertag ein grosses Lob auszusprechen. Er vertraue darauf, dass die Menschen sich weiterhin so vernünftig zeigten wie bisher in dieser Trockenperiode.
10 000 Franken bei Fahrlässigkeit
Abgesehen davon könnten Feuerwehrorganisationen bei Einsätzen wie etwa dem kürzlichen Brand in einem Sissacher Garten dem Verursacher ihren Einsatz in Rechnung stellen. Eine Strafanzeige wegen Vorsatz oder (Grob-)Fahrlässigkeit sei dazu keine Voraussetzung; vielmehr könne eine solche erstattet werden, wenn sich die Betroffenen auf dem Rechtsweg gegen die Kostenverfügung zur Wehr setzten.
Das kann teuer werden: Während Brandstiftung mit mindestens einem Jahr Gefängnis geahndet wird, ist auch beim Tatbestand «fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst» Gefängnis bis zu drei Jahren möglich. Dabei gibt es eine Abstufung: «Nur ‹fahrlässig› ist etwas, von dem wir denken, dass es jedem hätte passieren können. Grobfahrlässig ist es, wenn der erste Gedanke ist: ‹Wie konnte er nur …?›.» Und dieser letzte Fall wird mit einer Busse bis zu 10 000 Franken bestraft.
