Regierung sieht keine Lücke im Brandschutz
07.07.2026 BaselbietPraxis bei kleineren Restaurants wird nicht angepasst
Die Baselbieter Regierung sieht bei den Brandschutzkontrollen derzeit keinen Anlass für kantonale Anpassungen. In der Antwort auf eine Interpellation von Pascale Meschberger (SP) hält sie fest, es gebe aus ihrer Sicht keine ...
Praxis bei kleineren Restaurants wird nicht angepasst
Die Baselbieter Regierung sieht bei den Brandschutzkontrollen derzeit keinen Anlass für kantonale Anpassungen. In der Antwort auf eine Interpellation von Pascale Meschberger (SP) hält sie fest, es gebe aus ihrer Sicht keine «Lücken» in der Gesetzgebung.
Peter Sennhauser
Mit seiner Antwort bestätigt der Regierungsrat die Linie, über welche die «Volksstimme» bereits im Januar berichtet hatte: Das Baselbiet will nicht vorpreschen, sondern die schweizweite Revision der Brandschutzvorschriften abwarten.
Neu ist, dass die Regierung den Zeitplan präzisiert. Die totalrevidierten Vorschriften sollen voraussichtlich im Herbst 2027 in Kraft treten. Sie würden durch das «Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse» beschlossen und seien als übergeordnetes Recht für alle Kantone verbindlich. Künftig soll darin auch der Vollzug geregelt werden. Erst mit diesem Schritt rechnet die Regierung damit, dass die kantonale Gesetzgebung angepasst werden muss.
Die Interpellation war nach dem Brandunglück von Crans-Montana eingereicht worden. SP-Landrätin Pascale Meschberger nahm darin unter anderem Bezug auf Fasnachtskeller und Gelegenheitswirtschaften. Gemeinden hätten sich vor der Fasnacht die Frage gestellt, ob solche Räume den geltenden Vorschriften entsprächen. Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf die geteilten Zuständigkeiten von Bau- und Umweltschutzdirektion, Sicherheitsdirektion, Gemeinden und der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV).
Kontrollen bleiben begrenzt
Bei Restaurants und Bars mit weniger als 300 Personen Fassungsvermögen finden nach geltender Regelung keine regelmässigen Brandschutzkontrollen durch die BGV statt. Die Gebäudeversicherung prüft im Baubewilligungsverfahren unter anderem, ob die Fluchtwege zur in den Plänen festgehaltenen maximalen Personenbelegung passen. Bei komplexen Vorhaben führt sie nach der Fertigstellung eine Abnahmekontrolle durch, bei unkomplizierten Vorhaben kann sie darauf verzichten.
Gastgewerbliche Bewilligungen werden allerdings laut Regierung mit dem Baubewilligungsverfahren koordiniert. Erst wenn dieses inklusive Brandschutz abgeschlossen ist, wird die Standortbewilligung erteilt. Darin werden auch die verfügbaren Plätze festgehalten. Eine namentlich genannte verantwortliche Person müsse gewährleisten, dass der Betrieb jederzeit gesetzeskonform geführt werde. Nachträgliche Kontrollen seien jederzeit und ohne Vorankündigung möglich.
Auch im privaten Bereich bleibt die Verantwortung grundsätzlich bei Eigentümerinnen, Eigentümern und Betreibenden. Obligatorische Brandschutzkontrollen seien dort nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung stelle Merkblätter, Broschüren und weitere Hilfsmittel zur Verfügung; bei Neu- oder Umbauten könnten Bauherrschaften Vorabklärungen vornehmen lassen. Eine bereits erfolgte Neuerung nennt die Regierung dennoch: Seit 1. April dieses Jahres gilt schweizweit ein Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Ausgenommen bleiben Feuerwerkskörper, die schon heute bewilligungspflichtig sind.
