Die Baselbieter Regierung lehnt die Transparenz- und Mitwirkungsinitiative ab. Die von bürgerlichen Kreisen lancierte Initiative verlangt, dass Gesetzes- und Verfassungsänderungen zunächst vom Kantonsgericht auf ihre Gültigkeit und Vereinbarkeit mit Bundesrecht geprüft ...
Die Baselbieter Regierung lehnt die Transparenz- und Mitwirkungsinitiative ab. Die von bürgerlichen Kreisen lancierte Initiative verlangt, dass Gesetzes- und Verfassungsänderungen zunächst vom Kantonsgericht auf ihre Gültigkeit und Vereinbarkeit mit Bundesrecht geprüft werden können. Heute ist dafür der direkte Weg ans Bundesgericht vorgesehen. Der Regierungsrat begründet seine ablehnende Haltung damit, dass die bestehenden Möglichkeiten ausreichend seien. Zudem würde der von der Initiative geforderte Einbezug aller Verfahrensbeteiligten zu langwierigen Verfahren führen. Der verlangte Alternativvorschlag für eine angefochtene Gesetzes- oder Verfassungsbestimmung, den die Regierung innert 30 Tagen vorlegen müsste, sei nur ohne Vernehmlassungsverfahren umsetzbar. Hintergrund der Initiative sind Gesetze zur Mehrwertabgabe und zum Eigenmietwert, die vom Bundesgericht gestoppt wurden. Christoph Buser, Mitglied des Initiativkomitees und Präsident des Hauseigentümerverbands Baselland (HEV), kritisierte die lange Ungewissheit und den fehlenden Einbezug des HEV. vs.