Volksbegehren verstosse gegen Bundesrecht
sda./vs. Die Baselbieter Regierung empfiehlt, die Volksinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» abzulehnen. Bei wortgetreuer Auslegung verstösst das Volksbegehren gegen Bundes- ...
Volksbegehren verstosse gegen Bundesrecht
sda./vs. Die Baselbieter Regierung empfiehlt, die Volksinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» abzulehnen. Bei wortgetreuer Auslegung verstösst das Volksbegehren gegen Bundes- und Verfassungsrecht, wie die Regierung gestern mitteilte.
Die mit fast 10 000 gültigen Unterschriften eingereichte Initiative des TCS beider Basel sieht vor, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer auf Hauptstrassen nur verfügt werden kann, «sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt».
Zuständigkeitsprobleme
Dass auf Gemeindeebene über Tempobeschränkungen auf Kantonsstrassen abgestimmt werden soll, ist nach Auffassung des Regierungsrats rechtlich heikel. Weil die kantonale Zuständigkeit tangiert würde, könnte eine Gemeindeabstimmung lediglich konsultativen Charakter haben, schreibt er in seinem Bericht.
Die Baselbieter Regierung hatte dem Landrat deshalb beantragt, die Initiative für rechtlich ungültig zu erklären. Das Parlament leistete diesem Antrag Ende August 2024 aber nicht Folge. Die Justiz- und Sicherheitskommission des Parlaments hatte ein Obergutachten in Auftrag gegeben, das zum Schluss kam, dass die Initiative als teilgültig eingestuft werden kann.