Regierung erhöht Gebühren bei der MFK
19.03.2026 BaselbietKostendeckungsgrad nun bei 96,4 Prozent
Bei der Baselbieter Motorfahrzeugkontrolle (MFK) steigen die Gebühren für die Fahrzeug- und Führerzulassungen demnächst. Die Regierung hat eine entsprechende Erhöhung beschlossen, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Exekutive ...
Kostendeckungsgrad nun bei 96,4 Prozent
Bei der Baselbieter Motorfahrzeugkontrolle (MFK) steigen die Gebühren für die Fahrzeug- und Führerzulassungen demnächst. Die Regierung hat eine entsprechende Erhöhung beschlossen, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Exekutive begründet die Erhöhung mit der heutigen Kostenunterdeckung der Motorfahrzeugkontrolle. Nach der Revision soll der Kostendeckungsgrad knapp 96,4 Prozent betragen.
Konkret soll beispielsweise die Gebühr für Fahrzeugausweise aller Kategorien neu 52 Franken statt bisher 45 Franken betragen. Die Bearbeitung eines Gesuchs für einen Lernfahr- oder Führerausweis aller Kategorien schlägt von 25 auf 35 Franken auf, das Ausstellen des Lernfahrausweises aller Kategorien von 25 auf 30 Franken. Wer einen Führerausweis im Kreditkartenformat möchte, zahlt neu 7 Franken mehr (bisher 35 Franken). Deutlich tiefer als bisher in die Tasche greifen muss, wer eine generelle Ersatzfahrzeugbewilligung benötigt. Hier werden neu 150 Franken fällig. Bisher waren es 40 Franken.
Nur geringfügig erhöht werden die Gebühren für Wunsch-Kontrollschilder. Wer beispielsweise eine fünfstellige Autonummer beziehen möchte, bezahlt anstatt bisher 240 neu 252 Franken. Ebenfalls um 12 Franken aufgeschlagen haben sechsstellige Wunsch-Kontrollschilder. Töfffahrer mit besonderen Ansprüchen an ihr Kontrollschild bezahlen neu 7 Franken mehr (bisher: 200).
Kontrollschilder können von Haltern auch auf einer Plattform der MFK versteigert werden. Hierbei dürfte in der Vergangenheit nicht immer alles rund gelaufen sein. Neu erhoben wird deshalb eine Abgabe ab 250 Franken für nicht abgeschlossene Versteigerungen oder bei Nichtbezahlung eines ersteigerten Kontrollschilds. Man könnte auch von einer Strafgebühr sprechen. Der Betrag passt sich dem Ersteigerungsbetrag an und beträgt maximal 500 Franken (ab einem Gebot von 10 000 Franken).
Seit 2025 ist die MFK verpflichtet, auf begründete Anfrage hin auch bei gesperrten Halterdaten Auskunft zu erteilen. Pro Auskunft verlangt die MFK neu 15 Franken. Bisher gab es eine Auskunft bis zu fünf Adressen zum Pauschalpreis von 5 Franken.
Wer mit den neuen Tarifen der Motorfahrzeugkontrolle nicht einverstanden ist und als eine Art stiller Protest deren Rechnung erst nach Ablauf der Zahlungsfrist bezahlt, sollte sich das gut überlegen, denn auch die Mahngebühr schlägt auf – von 20 auf 25 Franken.
Die Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle tritt gemäss Regierungsrat am 1. Juli dieses Jahres in Kraft.
