Die Baselbieter Regierung will die Kommission für Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung auflösen. Ihre Aufgaben sollen auf bestehende Stellen in der kantonalen Verwaltung verteilt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung geht nun in die Vernehmlassung. Die ...
Die Baselbieter Regierung will die Kommission für Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung auflösen. Ihre Aufgaben sollen auf bestehende Stellen in der kantonalen Verwaltung verteilt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung geht nun in die Vernehmlassung. Die bisherigen Strukturen für die Aufsicht und das Beschwerdeverfahren entsprächen nicht mehr den heutigen Anforderungen, teilte die Exekutive mit. Der Kanton folge mit der geplanten Auflösung der Praxis der Mehrheit der anderen Kantone, die bereits ohne eine solche Kommission arbeiteten. Künftig soll die Abteilung Betriebliche Ausbildung der Bildungsdirektion die Aufsicht über die Qualifikationsverfahren verantworten. Die Hauptabteilung Berufsbildung soll die Prüfungsexpertinnen und -experten wählen. sda.